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Widerstand gegen Schulbesuchszwang droht Familie zu ruinieren


12.09.13

Widerstand gegen Schulbesuchszwang droht Familie zu ruinieren

Eltern in Hessen erhielten Kostenbescheid in Höhe von fast 5.000.- EUR pro Kind und Monat für Fremdunterbringung

(MEDRUM) Einer hessischen Familie, die ihre Kinder nicht in öffentlichen Schulen unterrichten lassen wollte, droht der Ruin. Sie müssen sich auf den Entzug des Sorgerechtes gefasst machen und sollen horrende Kosten für die Fremdunterbringung ihrer Kinder übernehmen.

Wie die Medien Anfang September berichteten (Medienspiegel MEDRUM), wurden einer hessischen Familie per Gerichtsbeschluss vier Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren weggenommen (sogenannte Inobhutnahme). Die Eltern hatten sich geweigert, ihre Kinder an öffentlichen Schulen unterrichten zu lassen und wollen sie stattdessen zu Hause unterrichten.

Die Familie steht nun in mehrfacher Hinsicht vor dem Ruin. Erstens, weil die Familie auseinander gerissen wurde und die Kinder außerhalb untergebracht wurden. Laut Netzwerk Bildungsfreiheit befinden sich die Kinder "zurzeit an einem unbekannten Ort in Pflegefamilien". Den Eltern droht der dauerhafte Entzug ihres Sorgerechtes. Zweitens, weil die Eltern Kosten in einer Höhe tragen sollen, die selbst wohlhabende Eltern finanziell ruinieren würden. Denn pro Kind und Monat sollen 4.939,– EUR gezahlt werden, für vier Kinder wären dies monatlich nahezu 20.000.- EUR. Die Eltern teilten mit: "Wie wir es uns schon gedacht hatten, hat es nur wenige Tage gedauert, bis uns das Jugendamt einen Kostenbescheid für die Heimunterbringung zusandte. So kostet der Spaß 4.939,– EUR pro Kind und Monat. ... Auf diese Weise werden vom Jugendamt ins Visier genommene Familien ebenfalls nachhaltig zerstört." Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für eine Fremdunterbringung der Kinder durch die steuerzahlenden Bürger aufgebracht werden müssen, soweit die Kosten nicht durch die Eltern getragen werden können. Zum Vergleich: Die Schul- und Internatskosten des bundesweit bekannten privaten Internats Schule Schloss Salem betragen etwas mehr als die Hälfte des Kostenbescheids, den die Eltern der hessischen Familie erhalten haben.

ImageNun setzen die Eltern ihre Hoffnung auf einen gerichtlichen Anhörungstermin am 19. September 2013. Um 13.30 Uhr sollen sie beim Amtsgericht gehört werden. Die Eltern hoffen, dass sich möglichst viele Unterstützer einfinden werden. Vor dem Amtsgericht befinde sich eine etwa 50 × 150 m große Grünanlage (»Mathildenplatz«). Sie eigne sich ideal, um dort »Flagge zu zeigen«, so die Eltern. Normalerweise seien solche Verhandlungen nicht öffentlich. Falls die Verhandlung aber öffentlich sein würde, wäre "große Unterstützung um so besser".

Mittlerweile wurde eine Internetseite "The Wunderlich children" eingerichtet, auf der sich die Familie zu ihrem Fall äußert: Bitte von Wunderlichs (URL: http://wunderlich-children.com/de/the-request-of-the-wunderlich-family). Im Aufruf zur Demo heißt es dort: "Die deutschen Instanzen sollen die Kinder freigeben. Hausunterrichtung ist ein Menschenrecht." Bei der Wegnahme ihrer Kinder durch die staatlichen Instanzen hatten sie das Gefühl, wie Terroristen behandelt zu werden (Die Welt berichtete). Der Vater der Kinder schildert, wie er die Inobhutnahme seiner Kinder durch die Behörden erlebt hat: → Inobhutnahme 2013: Zum Wohle der Kinder.


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Leserbriefe

Eine pauschale Schulverweigerung an staatlichen Schulen ist sicherlich nicht mit christlichen Maßstäben zu begründen, denn der HERR hat uns unter die Heiden gesandt, (Paulus) damit Christen in der Gesellschaft präsent sind und das Evangelium durch mancherlei Begegnungen erfahrbar wird. Ich würde gerne von den betroffenen Familien erfahren, welche Probleme sie vor Ort mit staatlicher Ausbildung haben und ob ihnen bewusst ist, welche Autorität ihnen zu Teil ist das Reich Gottes zu repräsentieren. Gleichzeit möchte ich aber auch betonen, dass der Staat (siehe Hessen u.a.) immer mehr versucht Erziehung in den Schulen durchzuführen nach staatlich politischen Normen und Wertevorgaben. Dem ist entgegen zu treten. Erziehung ist Sache der Familien laut Grundgesetz!

Die Einführung der Schulpflicht, eine Forderung der Reformation, war ein großer Segen, auch wenn die Schule von den Strömungen des jeweiligen Zeitgeistes nicht verschont blieb. Aber deshalb wurden nicht alle Schüler im Dritten Reich zu Nazis und nicht alle Schüler in der DDR zu Kommunisten. Auch in den Schulen bei uns wird manches gelehrt und läuft manches ab, was aus christlicher Sicht abgelehnt werden muss. Aber ist es deshalb richtig, die Kinder vom Schulunterricht fernzuhalten?

Ich denke, dass es Aufgabe der Eltern ist, die Kinder zum kritischen Denken zu erziehen und ein Korrektiv zu dem zu sein, was in der Schule an Falschem vermittelt wird. Zudem gibt es christliche Jugendgruppen, die ein Gegengewicht zum Zeitgeist bilden. Diese Möglichkeiten haben sich die Eltern im vorliegenden Fall jetzt selbst genommen, in dem sie es mit ihrer Bekenntnistreue, trotz aller Warnungen, auf die Spitze getrieben und damit genau das Gegenteil von dem bewirkten, was sie eigentlich erreichen wollten.

Nachdem Gerichte ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden sind, darf man sich von einer Anhörung keine Wunder erwarten. Wer etwas ändern will, muss an die Öffentlichkeit gehen und Mehrheiten aktivieren. Illegale Aktionen bringen nichts. Welche Vorstellungen hatten die Eltern hinsichtlich des beruflichen Werdegangs ihrer Kinder, wo ohne anerkannte Schulabschlüsse nichts läuft? Welcher Berufstätigkeit sind die Eltern selbst nachgegangen, wenn sie täglich 5 Stunden für den Unterricht ihrer Kinder aufgewendet haben? Als Christen leben wir in dieser Welt, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Weltflucht ist keine Lösung.

Vielen Dank Jörgen Bauer für die Zuschrift "Widerstand gegen Schulbesuch", zeigt sie doch in exemplarischer Weise die antichristliche Zeitgeistverblendung der Christenheit. Beispiele:

  1. Weltflucht ist keine Lösung.
    Die Bibel empfiehlt eindringlich den Dingen/Verlockungen dieser Welt zu entsagen und zu entfliehen. In Notzeiten müssen die Christen sich sogar verbergen. Spr. 22,3
  2. Illegale Aktionen bringen nichts.
    Das ist richtig, nur die Behörden lassen sich durch nichts davon abhalten. Die AEMR der UNO zu der sich Deutschland verpflichtet hat sagt in Art.26 [Recht auf Bildung] Abs. 3
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Art. 6 GG Abs.(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Ein Wächteramt beinhaltet kein (gewaltsames) Eingriffsrecht. Abs.3 widerspricht in schwerwiegender Weise der Ordnung Gottes, denn der hat den Eltern, insbesondere dem Vater die alleinige Verantwortung übertragen. Das Beispiel von dem Priester Eli in 1.Sam. 2 ist eines von vielen deutlichen Belegen für die, bis auf die Todesstrafe, uneingeschränkte Vollmacht von Gott für den Vater (Namensgebung, Erziehung, ja sogar Verheiratung (Simson Richt. 14,1-4; 1.Kor. 7,36-38) und Erbangelegenheiten). Das weiß sogar AI: http://todesstrafe.amnesty.at/antike.php gefunden unter Abschnitt
  4. Das alte Israel
    Auf dieses Recht können Eltern vor Gott nicht verzichten und keine Behörde hat höheres Recht. 3.) Noch nie haben sich Behörden an das Recht gehalten, sondern haben immer das Recht mit Hilfe von Gesetzen untergraben und damit ihre Verbrechen begangen, wie der Fall Gustl Mollath, die "Euro-Rettung", der ganze amtliche Steuerbetrug und die Ermordung von Menschen vor der Geburt zeigt.
  5. Aber ist es deshalb richtig, die Kinder vom Schulunterricht fernzuhalten?
    Das ist die alleinige Entscheidung der Eltern und wenn sie es tun, ist es richtig. Es ist nicht Aufgabe der Eltern die Kinder an einen Ort zu bringen, an dem jede "ideologische Wildsau durch die Kinderseele rennen" kann, sondern sie zu schützen, wie man es in der Natur bei Fauna und Flora auch macht. Oder gedeihen junge Tannen besser, wenn alle Tiere überall herumäsen und -treten? Jesus hat nicht Kinder, sondern erwachsene, ausgerüstete und somit gestandene Männer in diese Welt geschickt.

Es ist erschütternd zu sehen, wie in dem Text von Jörgen Bauer Unverständnis und Realitätsverweigerung zum Ausdruck kommen.

In welchem Land leben wir, dass der Staat mit aller Gewalt gute Bürger "gefügig" macht. Hat Deutschland keine wirklichen Probleme ? Diese wunderbaren Kinder werden wohl nie kriminell, drogenabhängig und wahrscheinlich noch nicht einmal arbeitslos. In den USA werden Homeschooler bevorzugt von Universitäten genommen. Aber in Deutschland werden sie "terrorisiert". Das ist die Höchststrafe von den Eltern gewaltsam getrennt zu werden - wo bleibt der Aufschrei in den Gesellschaft ?

Die Eltern haben von ihrem im GG in Art 6.2 verbrieften Recht Gebrauch gemacht: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Der Vorrang gegenüber anderen gesetzlichen Vorschriften ist durch „natürlich“ und „zuvörderst“ eindeutig gegeben. Ja, Eltern sind durch dieses unantastbare Grundrecht (GG Art 19.2) geradezu verpflichtet im Konfliktfall so zu handeln. Es ist die „ihnen obliegende Pflicht“. Eine allgemeine Schulpflicht sucht man vergebens im GG. Die Schulgesetze der Bundesländer basieren im Wesentlichen auf dem nicht demokratisch zustande gekommenen Reichsschlulpflichtgesetz von 1938. Wenn in den letzten Jahren sogar Verfassungsrichter einem „staatlichen Erziehungsauftrag“ Vorrang gegeben ... und versucht haben, das mit GG Art 7.1 zu begründen, dann wollten sie nicht wahrhaben, dass dort nur von „der Aufsicht des Staates“ über das Schulwesen zu lesen ist. Dass der Staat – und hier dann die Länder – dieser Aufsicht nur sehr zögerlich nachkommen, ist ausgerechnet am Sitz der Bundesregierung überdeutlich. Die Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang wusste schon vor einiger Zeit, dass es in Berlin etwa 5000 Kinder gibt, die nicht regelmäßig zur Schule gehen. Die gehören allerdings überwiegend anderen "Kulturkreisen" an. Was würde das wohl für einen Aufschrei in den Medien geben, wenn die auf Kosten ihrer Eltern in Heime gesperrt würden! Aber mit Christen kann man so verfahren - in Buntland.