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VOX POPULI zur Homo-"Ehe" im Fürstentum Liechtenstein


27.04.11

VOX POPULI zur Homo-"Ehe" im Fürstentum Liechtenstein

Bürgerinitiative erzwingt Referendum gegen einstimmige Landtagsentscheidung

(MEDRUM) Nachdem der Landtag von Liechtenstein im März 2011 einstimmig beschlossen hatte, ein Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft zu setzen, hat eine kritische Bürgerinitiative die Volksvertreter im Landtag des Fürstentums zwingen wollen, das Volk über das Gesetz abstimmen zu lassen. Seit Dienstag steht fest, daß es am 17. und 19. Juni zur Volksabstimmung kommen wird.

Im März 2011 erklärte Johannes Schraner aus der Gemeinde Mauren im Fürstentum Liechtenstein, eine Bürgerinitiative für ein Referendum gegen die Einführung der Homo-"Ehe" ins Leben zu rufen. Zuvor hatte der Landtag von Liechtenstein am 16. März einen Gesetzentwurf zur Einführung der Homo-"Ehe" mit 21:0 Stimmen verabschiedet. Das Gesetz sollte zum 1. September 2011 in Kraft treten. Schraner stieß sich dabei vor allem am "einstimmig" gefassten Landtagsentscheid. Für ihn hatte dieser Beschluß nichts mit der Vertretung des Volkes zu tun. Er sah das Volk und die Vielzahl kritischer Stimmen als übergangen an. Der Entscheid sei vor allem wegen seiner Eindeutigkeit unglaubwürdig und spiegele nicht das Stimmungsbild im Lande wider, lautet die Begründung, ein Referendum herbeiführen zu wollen. In einer am 29. März 2011 veröffentlichten Erklärung informierte Schraner über seine Initiative, die oppositionslose Landtagsentscheidung nicht hinzunehmen, sondern stattdessen die Stimme des Volkes befragen zu lassen:

"Bei diesem Resultat von «Volksvertretung» zu sprechen, spottet jeglicher Beschreibung: Wer den tatsächlichen Puls des Volkes fühlt, der wird feststellen, dass es zu dieser Vorlage eine Vielzahl kritischer Stimmen und ablehnender Kräfte gibt - welche von den «Volksvertretern» in der gesamten Diskussion schlicht ausgeblendet wurden.

Nach der Kundmachung in den Landeszeitungen vom 21. März 2011 ergreife ich - nach Massgabe der in der Landesverfassung und im Volksrechtegesetz verankerten rechtlichen Bestimmungen - innert der offenen Frist das Referendum gegen das erlassene Partnerschaftsgesetz und die sich daraus ergebenden Gesetzesänderungen
(Gesetzespaket «eingetragene Partnerschaft»).

Das Referendumsbegehren richtet sich weder gegen einzelne Personen noch gegen Personengruppen. Mein Anliegen gilt einzig den Stimmen aus dem Volk, welche vom Landtag übergangen wurden. Ich bitte Sie, mich bei der Unterschriftensammlung für das Zustandekommen des Referendums zu unterstützen."

Am 29. März startete Schraner die für eine Volksbefragung notwendige Unterschriftensammlung "vox populi". Mindestens 1000 Unterschriften mußten dafür bis spätestens 21. April vorgelegt werden (etwa 6 % der Wahlberechtigten). In der Landesverfassung Liechtensteins heißt es: "Jedes vom Landtag beschlossene, von ihm nicht als dringlich erklärte Gesetz, ...  , unterliegt der Volksabstimmung, wenn der Landtag eine solche beschliesst oder wenn innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung des Landtagsbeschlusses wenigstens 1 000 wahlberechtigte Landesbürger oder wenigstens drei Gemeinden in der in Art. 64 vorgesehenen Weise ein darauf gerichtetes Begehren stellen" (Art. 66).

Da die gesetzlich vorgeImagegebene Zielmarke um 200 Unterschriften überboten werden konnte, kommt es nun zum angestrebten Referendum. Die Gemeinde Mauren teilte dazu am 26. April mit:

"Das entsprechende Referendum über die vom Landtag in der Sitzung vom 16. März 2011 verabschiedeten Gesetze wurde am 21. April 2011 eingereicht und ist mit 1208 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren zum Gesetz vom 16. März 2011 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Gesetzespaket "Eingetragene Partnerschaft") auf den 17. und 19. Juni 2011 festgelegt."

Sollte das Referendum fehlschlagen, wird es mit Einführung der Lebenspartnerschaft nötig, mindestens 51 Gesetze Liechtensteins (Gesetzespaket "Eingetragene Partnerschaft") und eine Vielzahl von Verordnungen der neuen rechtlichen Situation anzupassen. Nun bleibt abzuwarten, ob es dazu kommt. Bei der Volksabstimmung in der Schweiz entschied sich 2005 eine Mehrheit (58% der abgegebenen Stimmen) für die Einführung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Das jetzige Referendum dürfte jedenfalls im Sinne des Erzbistums Vaduz sein. Generalvikar Markus Walser und Erzbischof Wolfgang Haas haben geäußert, praktizierte Homosexualität sei eine Sünde. Deren rechtliche Anerkennung findet bei ihnen keine Unterstützung. In der Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben erachtete das Erzbistum Vaduz es "schon vom Ansatz her als gesellschaftspolitisch völlig falsch und gewissermassen als verfassungswidrig, weil dem obersten Staatsziel der Förderung des Gemeinwohls widersprechend, ein Lebenspartnerschaftsgesetz zu erlassen".

Information der Bürgerinitiative im Internet: www.vox-populi.li


28.03.11 Volksblatt.li Referendum gegen Homogesetz
28.03.11 Vaterland.li Referendum wird doch noch ergriffen
23.04.11 Blick.ch Wider das Partnerschaftsgesetz im Fürstentum
23.04.11 Tagesanzeiger.ch Das Fürstentum, die Schwulen und das Partnerschaftsgesetz