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Rassismus und Volksverhetzung sterben nicht aus

Gesellschaft

09.08.08 

Rassismus und Volksverhetzung sterben nicht aus

Leserkommentare im Kreuz.net

(MEDRUM) Wer Kommentare von Lesern im Internetportal "kreuz.net" überfliegt, stellt immer wieder mit Erschrecken fest, dass dort Personen Äußerungen hinterlassen, die Hass und Rassismus der übelsten Art schüren.

So hat ein Leser am Freitag, 8. August 2008 16:41, zu einem Artikel von Josef Preßlmayer mit dem Titel "Mit dem Strick um den Hals" über die Folgen der Abtreibung und die Veränderung von Bevölkerungsmehrheiten von Christen und Moslems in Österreich einen besonders rassistischen und volksverhetzenden Kommentar hinterlassen. Unter dem Benutzernamen "matt2" schrieb er unter der Überschrift "da hilft nur noch die Endlösung":

"...alle Moslems ausweisen, bevor sie uns überkommen. Ein Grund für die Kinderarmut ist ja auch die Überfremdung. Man sieht, wie gut es den Zugereisten geht und denkt sich, dass diese Ges. für den eigenen Nachwuchs keine Liebe empfindet. Den Moslems ist es wurscht ob man sie liebt, weil die wohnen geistig sowieso in der Türkei. Denen ist Österreich wurscht. Und mir sind diese Rattler wurscht. Ich sag hinaus mit diesen Parasiten, dann gehts mit uns wieder aufwärts. Aber zuerst einmal weg mit diesen Scheiss-Politiker-Gesox die uns zugrunde richten."

Äußerungen dieser Art erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung und dürften nicht veröffentlicht werden. Die Verfasser können jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie diese Schandmale unter einem freigewählten Benutzernamen hinterlassen, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Die Redaktion des Portals ermöglicht dies, weil sie einerseits anonyme Zuschriften zulassen will, dieser aber nicht vor der Veröffentlichung und Freischaltung prüft. Deshalb sind Kommentare dieser und ähnlicher Art keine Seltenheit. Beleidigende Äußerungen jedweder Art sind an der Tagesordnung. Dies könnte nur unterbunden werden, wenn die Redaktion des kreuz.net eingehende Kommentare vor der Freischaltung auf ihre Sachlichkeit und Vereinbarkeit mit geltenden Gesetzen prüfen würde.