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Nachgefragt: Warum wurde das Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" nicht indiziert


13.03.08

Nachgefragt: Warum wurde das Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" nicht indiziert

(MEDRUM) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sieht keinen Anlaß, das anti-christlich geprägte Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?" als jugendgefährdend einzustufen.

Die BPjM erklärte ihr Prüfergebnis wie folgt:

"Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 06. März 2008 folgende Entscheidung getroffen: Das Buch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte den Antrag gestellt, das Buch hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien zu überprüfen.

Das 12er-Gremium, das sich aus ehrenamtlichen, weisungsunabhängigen Beisitzerinnen und Beisitzern aus unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzt, hat im Hinblick auf diese Entscheidung umfassend diskutiert. Es ist zu der Auffassung gelangt, dass das Buch, da vorliegend alle drei Religionen gleichermaßen angegriffen werden, nicht als antisemitisch einzustufen ist. Diese Ansicht vertritt auch der Zentralrat der Juden in Deutschland in seiner Presseerklärung vom 6. Februar 2008.

Dass in dem Buch Religionskritik geübt wird und dessen Inhalt möglicherweise das religiöse Empfinden der Gläubigen der drei dargestellten Religionen verletzt, war für die Bundesprüfstelle nicht entscheidungserheblich, da dies keinen Tatbestand der Jugendgefährdung darstellt."

 

Nachfrage zu dieser Begründung

Die Begründung der Prüfstelle wirft eine Reihe von Fragen auf.

Ist die Eigenschaft "antisemitisch" schon deswegen aufgehoben, weil es in gleicher Weise auch "anti-christlich" und "anti-islamistisch" ist? Ist dieses Rational plausibel und logisch? Hieße das nicht auch, der gleichen Logik folgend, wer nicht nur eine jüdische, sondern gleichzeitig auch eine christliche und islamische Familie beleidigt, ist nicht wegen Beleidigung einer jüdischen Familie zu verurteilen, weil er schließlich Familien von drei Religiositäten beleidigt hat? Wird Hetze gegen eine Gruppe dadurch aufgehoben, dass auch Hetze gegen andere Gruppen betrieben wird? Kann dieses Rational Maxime für staatliches und gesellschaftliches Denken und Handeln sein?

Wäre die BPjM zum gleichen Ergebnis gelangt, wenn ein Buch zu prüfen gewesen wäre, dass die Orientierung von Homosexuellen, Transvestiten und lesbischen Menschen der Lächerlichkeit preisgibt? Hätte man in einem solchen Fall auch festgestellt, ein solches Buch erfülle nicht den Tatbestand der Diskriminierung von Homosexuellen, weil es sich schließlich auch gegen Transvestiten und lesbische Menschen richtet?

Wenn die Verletzung des religiösen Empfindens für die Jugendgefährdung nicht entscheidungserheblich ist, darf daraus geschlossen werden, dass dem Gebot der Rücksichtnahme und Achtung der Glaubensüberzeugungen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen keine oder nur geringe Bedeutung beizumessen ist? Soll diese Maxime Grundlage für die Erziehung in der Gesellschaft einschl. Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sein?

Muss in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen nicht ein ganz besonders strenger Maßstab angelegt werden, weil diese in ihrer Entwicklung noch stark beeinfluss- und irritierbar sind und nach Orientierung suchen? Ist bei Medien, die sich an Kinder wenden, nicht ganz besondere Behutsamkeit erforderlich und die Verletzung des religiösen Empfindens und die Herabwürdigung religiöser Einstellungen gerade hier ganz besonders entscheidungsrelevant?