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Europaparlamentarier wollen in Ehe- und Familienrecht der Nationen eingreifen


22.11.10

Europaparlamentarier wollen in Ehe- und Familienrecht der Nationen eingreifen

Katholischer Laienrat Österreichs wendet sich gegen eine Privilegierung homosexueller Partnerschaften und die Verletzung verbriefter Rechte der europäischen Nationen

(MEDRUM) Der Katholische Laienrat Österreichs (KLRÖ) hat sich mit einem dringenden Appell an das Europäische Parlament gewandt, nicht in das Ehe- und Familienrecht der europäischen Nationen einzugreifen. Dies geht aus einem Brief des KLÖR an Mitglieder des Europaparlamentes vom 16. November hervor.

Der KLRÖ fordert die Parlamentarier auf, einen Entschließungsentwurf abzulehnen, mit dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf dem Umweg über die Anerkennung von Personenstandurkunden europaweit privilegiert werden sollen. Die umstrittene Vorlage ist Gegenstand der parlamentarischen Beratung am 22. und 23. November 2010.

Wie MEDRUM berichtetet, soll jedes Landes künftig verpflichtet werden, einer Partnerschaft alle Rechte zu gewähren und Ansprüche zu erfüllen, die den Partnern in dem Land gewährt werden würden, in dem sie ihre Partnerschaft abgeschlossen haben.

Dies hält der KLRÖ für einen unverantwortlichen und unzulässigen Eingriff in das Ehe- und Familienrecht der Mitgliedsstaaten und das Subsidiaritätsprinzip. Der KLRÖ erklärte dazu in seinem Brief:

Daher ist es unverantwortlich, dass in einer Entschließung über die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden angestrebt wird, dass die Auswirkungen der in einem Mitgliedstaat geschlossenen Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern auch in Mitgliedstaaten anerkannt werden sollen, die keine Ehe, sondern eine von der Ehe rechtlich unterschiedene eingetragene Partnerschaft oder gar kein rechtliches Institut für gleichgeschlechtliche Partner anerkennen.

Auf diesem Umweg Mitgliedstaaten unter Druck zu setzen, dass sie eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und ihre Auswirkungen anerkennen, unter Umständen sogar mit Berufung auf das Diskriminierungverbot, muss strikt zurückgewiesen werden.

Es ist völlig undenkbar, dass in einem Mitgliedstaat rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche (Ehe-) Partner in einem anderen Mitgliedstaat Rechte erhalten, die dort für gleichgeschlechtliche Partner rechtlich nicht vorgesehen sind.

Schließlich verstößt das auch gegen den Grundsatz, dass ein Dokument bestehende Rechte verbrieft. Ein Dokument schafft nicht neues Recht, das darf auch nicht für gleichgeschlechtliche Partner aus einem Mitgliedsland in anderen Mitgliedsstaaten der EU erfolgen.

Es muss in der Entschließung klar gestellt werden, dass die Unionsbürgerschaft, das Stockholmer Programm sowie die Politik der Zusammenarbeit in zivilen Rechtssachen keineswegs das Recht der Mitgliedstaaten einschränken, in den Bereichen des Eherechts und des Familienrechts, der Definition der Ehe sowie des Schutzes der Menschenwürde Recht zu setzen.

Der KLRÖ verweist insbesondere darauf, daß der Vertrag über die Arbeitsweise der EU im Art. 81.3 mit Rücksicht auf die ganz unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten eine andere Vorgehensweise vor, wenn es um Grundfragen des Eherechts und des Familienrechts geht. Es dürfe nicht gegen bestehende und verbriefte Rechte der Mitgliedsstaaten verstoßen werden. Der KLRÖ forderte deshalb die Europaparlamentarier auf, den Angriff auf das Ehe- und Familienrecht der europäischen Nationen zurückzuweisen und den Entschließungsentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen.


MEDRUM →  Gleichschaltung der EU-Länder zugunsten homosexueller Partnerschaften