Sie sind hier

Gleichschaltung der EU-Länder zugunsten homosexueller Partnerschaften


12.11.10

Gleichschaltung der EU-Länder zugunsten homosexueller Partnerschaften

Vorstoß des Europaparlamentes soll am 23. November auf ehegleiche Behandlung im EU-Raum hinwirken.

(MEDRUM) Das EU-Parlament soll am 23. November 2010 eine Entschließung verabschieden, mit der im Raum der EU-Länder ein großer Schritt zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe vollzogen werden würde.

Gegenstand der Entscheidung des EU-Parlamentes ist ein Bericht und Entschließungsentwurf, der vom italienischen Abgeordneten Luigi Berlinguer, einem Mitglied der "Group of the Progressive Alliance of Socialists and Democrats in the European Parliament", als Berichterstatter eingebracht wurde. Unter der Überschrift "Bericht über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms" sollen die Mitgliedsstaaten der EU dazu gebracht werden, Personenstandsurkunden (dazu müssen auch standesamtliche oder notarielle Beurkundungen von Trauungen oder vergleichbare Rechtsakte gerechnet werden) - unabhängig von den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten - gegenseitig vollständig anzuerkennen. Falls diese Entschließung in der vorliegenden Abfassung verabschiedet werden würde, müssten alle EU-Länder - in Verbindung mit den Anti-Diskriminierungsrichtlinien - gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auf ihrem Staatsgebiet alle Rechte und Vergünstigungen ("diskriminierungsfrei") gewähren, die den jeweiligen Lebenspartnern in dem Land zustehen, in dem ihre Partnerschaft abgeschlossen wird.

Eine Verabschiedung der Entschließung würde insbesondere bedeuten: Eine homosexuelle Lebenspartnerschaft, die in Spanien abgeschlossen wurde, müsste beispielsweise in Polen, in Litauen oder in Deutschland wie eine Ehe behandelt werden, weil gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Spanien der Ehe gleichgestellt sind, unabhängig davon, welche gesetzlichen Bestimmungen in Polen, Litauen oder Deutschland für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gelten oder ob solche Partnerschaften dort überhaupt gesetzlich eingeführt sind. Im Extremfall könnte dies sogar bedeuten, daß eine Partnerschaft von drei Partnern gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die als "samenlevingscontract" vor einem Notar in den Niederlanden oder Belgien abgeschlossen wird, in anderen EU-Ländern wie eine Ehe behandelt werden müsste. In der Folge könnte daraus sogar ein Anreizsystem für einen Partnerschaftstourismus entstehen, wie er sich in der Adoption und künstlichen Befruchtung bereits entwickelt hat. Denn durch den Abschluß einer Partnerschaft in einem Land, in dem ehegleiche Rechte und Ansprüche Gesetzeskraft haben, könnten die Vertragspartner auch in ihrem Stamm- oder Herkunftsland dann Ansprüche durchsetzen, die dort nur für die Ehe gelten. Schließlich würde die jetzige Entschließung in letzter Konsequenz auch die Existenz unterschiedlicher nationaler Regelungen selbst gänzlich absurd machen. Eine der (unhaltbaren) Folgen wäre, daß ein EU-Land Bürger eines anderen EU-Landes wegen der dort geltenden und zu übernehmenden Regelungen besser behandeln müsste als  Bürger des eigenen Landes, die nach eigenem nationalen Recht behandelt werden würden. Ein solches Verfahrenssystem dürfte kaum durchhaltbar sein.

Die Tragweite der in dieser Entschließung innewohnenden Konsequenzen ruft Kritiker auf den Plan. Sie sehen hinter der jetzt dem EU-Parlament vorgelegten Entschließung eine Strategie der EU-Kommission, um gleichgeschlechtlichen Partnern EU-weit eine „diskriminierungsfreie" Anerkennung als "Ehepaar" zuzugestehen. Sichtbar wird dies darin, daß die EU-Kommission bereits jetzt den Begriff "Ehepartner" (engl. „spouse") geschlechtsneutral verwendet. Dieser Sprachgebrauch verdeckt den Unterschied zwischen homosexuellen Partnern und Ehepaaren. Nach MEDRUM vorliegender Information wurde bei der Sitzung der Arbeitsgruppe der LGBT-Gemeinschaft am 22. Oktober 2010 im Europäischen Parlament in Strassburg das Abstellen auf die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Entscheidungen ausdrücklich als Strategie vorgestellt, um gleichgeschlechtlichen Paaren europaweit den Zugang zur Ehe und den damit verbundenen Rechten zu ermöglichen. Ist eine solche Strategie erfolgreich, können maßgebliche Bestimmungen umgangen werden, die nach Art 81.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ("Maßnahmen zum Familienrecht mit grenzüberschreitendem Bezug") einzuhalten wären.

Der Entschließungsentwurf für das Europa-Parlament entspricht den Vorstellungen der EU-Kommissarin Viviane Reding, die sich, wie MEDRUM berichtete, für eine Durchsetzung der sogenannten "Homo-Ehe" in ganz Europa ausgesprochen hat und als Protagonistin einer Gleichschaltung der EU-Länder angesehen werden kann. Gegner einer solchen Gleichschaltung plädieren dafür, daß das Prinzip der Unionsbürgerschaft, das Stockholmer Programm sowie die Politik der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten berührt, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts, der Definition der Ehe sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen. Sie setzten sich deshalb für eine Änderung der Entschließung ein, mit der die Unversehrtheit des nationalen Rechts und die Selbstbestimmung der EU-Länder gewährleistet bleibt.

Der Entschließungsentwurf liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Darin heißt es in Ziff. 40, der als "Trojanisches Pferd" bezeichnet werden kann:

welcomes the Commission's efforts to empower citizens to exercise their free movement rights and strongly supports plans to enable the mutual recognition of the effects of civil status documents; calls for further efforts to reduce barriers for citizens who exercise their rights of free movement, particularly with regard to access to the social benefits to which they are entitled and their right to vote in municipal elections;

zu deutsch:

[Das Europäische Parlament] begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Bürger zu befähigen, ihr Recht auf Freizügigkeit auszuüben, und unterstützt Pläne, nach denen die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden ermöglicht wird; fordert weitere Anstrengungen zur Beseitigung von Hemmnissen für Bürger bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre Ansprüche auf Sozialleistungen und ihr Wahlrecht bei Gemeindewahlen;

Unter Kritikern einer Gleichschaltung wird derzeit diskutiert, diese Ziffer der Entschließung in etwa folgende Fassung ändern zu lassen:

  • [Das Europäische Parlament] lädt die Kommission ein, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Vorhaben hinsichtlich der Maßnahmen zum Familienrecht mit grenzüberschreitendem Bezug, der gegenseitigen Anerkennung von Zivilsachen sowie von Personenstandsdokumenten und den damit verbundenen Rechten ausschließlich auf der Grundlage von Art 81.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU durchgeführt wird, wenn die Definition und Auslegung der Begriffe "Ehe" und „Familie" mittelbar oder unmittelbar betroffen ist ;
  • [Das Europäische Parlament] unterstreicht, dass das Prinzip der Unionsbürgerschaft, das Stockholmer Programm sowie die Politik der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten berührt, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts, der Definition der Ehe sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen;

Kontaktadressen, weitere Information:

Dokumente in englischer Sprache "Civil law, commercial law, family law ... plan implementing the Stockholm Programme

Werner Langen MdEP, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament    
Email: werner.langen@europarl.europa.eu
FAX: +32.2.284.9.385

Bernhard Rapkay MdEP, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten
E-Mail: bernhard.rapkay@europarl.europa.eu

_____________________________

Ergänzung vom 13.11.10:

Der Entschließungsentwurf liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor:

Plenarsitzungsdokument (2010/2080(INI))


11.09.10 MEDRUM Europaweite Durchsetzung der Homo-"Ehe"?


 

Leserbriefe

diese unheilige allianz aus grünen und homo-verbänden gibt keine ruhe und stellt immer wieder neue forderungen. hoffentlich gelingt es der cdu und anderen konservativen parteien im (europa)parlament endlich einmal, dies zu stoppen. warum soll der steuerzahler für immer neue extrawürste und sonderwünsche von schwulen + lesben bezahlen ? es gibt wirklich wichtigeres und besseres zu tun. insbesondere wird es zeit sich auch mal für andere minderheiten oder sogar für die interessen der bevölkerungsmehrheit einzusetzen!

Dieser Wahnsinn hat keine demokratische Legitimation. Nach und nach verkommen wir zu einem Satellitenstaat der EUdSSR.

wenn wir Gottes gutes Gebot über Ehe und Familie verlassen und die EU sich nicht mehr auf die Grundwerte der Bibel stützt, wird sie als Staatenverbund nie unter Gottes Segen stehen. Ich kann als Therapeutische Seelsorgerin in eigener Praxis nur davor warnen was mit Familien geschieht, die nicht mehr im Schutzraum vom Staat der die Ehe mit Vater und Mutter schützt, stärkt und hochhält passieren wird. Die Leidtragenden aus den sexuellen Verwirrungen nach Lust und Laune werden immer die Kinder tragen. Die zunehmenden Zahlen an Kindern und Jugendlichen, die wegen mangelnder Nestwärme jetzt schon unsere Praxen und die Kinder- und Jugendpsychatrien füllen müssten Alarm schlagen. Zu alle dem kann ich nur sagen Ihr Herren und Damen die Ihr dies beschließt: Ihr tragt eine große Verantwortung vor Gott! Ihrret Euch nicht: Dieser große Gott dem Ihr Rechenschaft ablegen müsst über alles Tun und Lassen, er lässt sich nicht spotten. Unser Gott warnt uns in 3.Mose 18 gleichgeschlechtlich zu leben. Tun wir es dennoch, werden wir ernten was wir säen. Ich wünsche allen die Mitentscheiden viel Weisheit in diesem Sinne. Ihre Siegrid Jarsetz - Beratende Seelsorgerin im Haus Soli Deo Gloria, Auhausen

Wir EU-Bürger haben unsere Regierenden - wenn auch indirekt - selber gewählt, und haben bekommen, was wir verdieben, sagt ein altes Sprichwort. Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass das Wort Gottes seit 2000 Jahren empfiehlt, für alle Menschen, insbesondere aber für die Regierenden Bitten, Gebete, Fürbitten, Danksagungen "darzubringen". Wozu? Damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit. Das gilt meiner Meinung nach nicht nur für die nationalen Regierungen und Staatsoberhäupter sondern auch für die Autoritäten in Brüssel.

Glauben wir noch, dass Gott HERR ist? Oder haben wir bereits kapituliert? Ich möchte alle Gläubigen ermutigen und aufrufen, den geistigen Kampf entsprechend den Anweisungen unseres Apostel Paulus aufzunehmen! Und das immer in der Gewissheit, dass Jesus Christus der Herr der Herrn und der König der Könige ist. Letzlich wird geschehen, was Er will! M.T.