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Rechtsbruch im Europaparlament vorerst abgewiesen


23.10.13

Rechtsbruch im Europaparlament vorerst abgewiesen

Noch keine Abstimmung über Estrela-Bericht - Plenum verweist Entschließungsvorlage zurück an die Ausschüsse

(MEDRUM) Das Europaparlament hatte am 22. Oktober 2013 über eine Entschließung zu beraten, mit der ein unbedingtes Recht auf Abtreibung geschaffen und eine sexuelle Zwangserziehung von Minderjährigen durch die Schulen durchgesetzt werden soll (Estrela-Bericht).

Entgegen der auf der Tagesordnung für Dienstag angesetzten Abstimmung wurde der Estrela-Bericht, der vom Frauenausschuss mit 17 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen dem Plenum des Parlamentes vorgelegt worden war, mit einer Mehrheit von 351 Ja-Stimmen bei 319 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen zurück an die Ausschüsse verwiesen. Der hierfür notwendige Antrag wurde von der Fraktion Europäische Konservative und Reformisten gestellt. Zur Abstimmungsmehrheit haben hauptsächlich die Fraktionen der EVP (Europäische Volkspartei), ECR (Europäische Konservative und Reformisten), EFD (Europa der Freiheit und Demokratie) und NI (Fraktionslose) beigetragen.

Die Entscheidung des Parlamentes über eine Annahme oder Ablehnung des Berichtes selbst wurde damit verschoben. Seine Empfehlungen zur EU-weiten Schaffung eines Rechtes auf Abtreibung und Einführung einer "tabufreien" sexuellen Zwangserziehung in Schulen sind vorerst abgewiesen.

Schon vor etlichen Tagen hatten die Christdemokraten für das Leben (CDL) Alarm geschlagen. Sie warnten vor dem sogenannten Estrela-Bericht (Bericht vom 26. September 2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, 2013/2040(INI)). Als federführende Berichterstatterin fungierte die sozialistische Abgeordnete Edite Estrela (Portugal), die auch als Verfasserin des Berichts gilt. Bei ihrer Vorlage und den Entschließungsempfehlungen handele es sich um eine Art „Blitzkrieg gegen das Lebensrecht“.  Die CDL sprachen von einer Kompetenzanmaßung vieler EU-Parlamentarier, die dringend verhindert werden müsse. Um vor Ort auf die brisante Problematik des Berichtes hinzuweisen, hatten die CDL und andere Lebensrechtorganisationen kurzfristig in Straßburg vor dem Europaparlament demonstriert.

Auch im federführenden Frauenausschuss hatte sich zuvor scharfer Widerstand geregt. Die EU-Abgeordnete Anna Zaborska hatte auf den Rechtsbruch der Entschließungsvorlage hingewiesen und in einem Minderheitenvotum festgestellt:

Diese unverbindliche Entschließung stellt einen Verstoß gegen den EU - Vertrag dar und kann nicht für die Einführung eines Rechts auf Schwangerschaftsabbruch oder gegen die vollständige Umsetzung der Bürgerinitiative (2012)000005 benutzt werden. Weder ein internationaler rechtsverbindlicher Vertrag noch der EGMR, oder Völkergewohnheitsrecht können zutreffend dafür angeführt werden, dass sie ein solches Recht begründen oder anerkennen. Alle Organe, Ämter, Einrichtungen und Agenturen müssen in der Frage des Schwangerschaftsabbruches neutral bleiben. Der EuGH bekräftigt (C - 34/10), dass jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ein menschlicher Embryo ist, der geschützt werden muss.

In der VN - Erklärung der Rechte des Kindes heißt es, dass jedes Kind ein Anrecht auf rechtlichen Schutz vor und nach der Geburt hat. Eine Unterstützung der Union sollte keiner Behörde oder Organisation gewährt werden, die Maßnahmen unterstützt, bei denen es um Schwangerschaftsabbruch geht, oder die sich an der Durchführung solcher Maßnahmen beteiligt. Man muss für das Menschenrecht auf Verweigerung aus Gewissengründen und auch die Verantwortung des Staates, dafür zu sorgen, dass Patienten Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten können, insbesondere in Fällen medizinischer Notfallversorgung von Schwangeren und Müttern, eintreten. Keine Person, Klinik oder Institution darf in irgendeiner Weise genötigt, haftbar gemacht oder diskriminiert werden, weil sie sich weigert, Praktiken anzuwenden, zuz ulassen, zu unterstützen oder sich aufdrängen zu lassen, die den Tod eines menschlichen Embryos verursachen könnten

Die CDL werteten den Ausgang der gestrigen Plenarsitzung als Niederlage der sozialistischen Abgeordneten Estrela und kommentierten den Vorgang mit den Worten: "Frau Estrela und ihre Mitstreiter zeigten sich von dieser unerwarteten Niederlage mehr als überrascht. Durch ein klares, kritisches Votum zeichneten sich erfreulicherweise die CDU/CSU-Abgeordneten aus, denen wir dafür sehr danken. Der Frauenausschuss muss sich nun erneut mit diesem Bericht beschäftigen. Die Annahme eines neuen Berichts wird nun unwahrscheinlicher,  Ende Mai 2014 wird ein neues Parlament gewählt."

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LINK zur LIVE – Übertragung  der  Abstimmung  vom 22. 10. 2013, 12.43 – 12.55 Uhr

http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/plenary/video?debate=1382438445217


22.10.13 FPÖ-Mölzer: FPÖ-EU-Delegation trug zur Niederlage der Abtreibungs-Lobbyisten bei Austria Presse Agentur

Leserbriefe

Danke, Jesus!

Wirklich erstaunlich ist, dass eine solch weitreichende Entscheidung kaum angemessenen Widerhall in der Medienöffentlichkeit erhält. Wenn ich nicht Infos über die Gemeinde erhalten hätte, wäre diese dramatische Weichenstellung an einem vorbei gegangen. Während sich andere beim Europäischen Parlament seit langem um das Lebensrecht für alle bemühen, wollte man hier hopplahop eine ganz andere Richtung zementieren. Gott sei Dank ist diese lebensfeindliche Vorlage vorerst gescheitert. Doch Wachsamkeit ist angesagt, sonst werden die Spätsozialisten demnächst das sozialverträgliche Ableben mit 80 durchbringen.