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Bischof Zdarsa erteilt Pfarrer Oblinger Publikationsverbot


19.01.12

Bischof Zdarsa erteilt Pfarrer Oblinger Publikationsverbot

(MEDRUM) Seine Meinung frei zu äußern, ist ein fundamentales Grundrecht der freiheitlichen Demokratie. Der Ichenhauser Pfarrer Alois Oblinger kann davon vorerst keinen Gebrauch mehr machen. Zwar darf er noch predigen, wie die Augsburger Allgemeine aber berichtete, soll Bischof Konrad Zdarsa ihm ein Schreibverbot erteilt haben.

Die publizistische Tätigkeit von Pfarrer Oblinger sei dem Bistum ein Dorn im Auge gewesen, schreibt die Augsburger Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 17.01.12. Oblinger habe jahrelang für die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT geschrieben. Dafür sei er nun vom Augsburger Bischof gerügt und aufgefordert worden, dort nicht mehr zu publizieren. Der Sprecher des Bistums, Markus Kremser, habe bestätigt, das Verbot gelte auch für andere Publikationen, so die Augsburger Allgemeine.

Unverständnis für die bischöfliche Entscheidung äußerte insbesondere der Vorsitzende des Forums Deutscher Katholiken, Hubert Gindert. Wie die JUNGE FREIHEIT berichtet, vermutet er, der Bischof sei nicht richtig beraten worden. „Die Vorgehensweise des Ordinariats ist mir unverständlich. Die Kirche müßte Pfarrer Oblinger dankbar sein, daß er in einer Reihe von Artikeln zu gesellschaftlichen und religiösen Themen aus katholischer Sicht klar Stellung bezogen hat“, sagte Gindert der JUNGEN FREIHEIT.

Pfarrer Oblinger hat in JUNGE FREIHEIT unter anderen folgende Artikel veröffentlicht:

Laut Augsburger Allgemeine hat Oblinger Vorwürfe, die JUNGE FREIHEIT bewege sich an der Grenze zum Rechtsextremismus, zurückgewiesen, will aber dem Bischof gegenüber gehorsam sein und sich an die bischöfliche Anweisung und Einschränkung seiner Freiheit, sich schriftlich in den Medien zu äußern, halten.

In der nach eigenem Verständnis konservativen Wochenzeitung veröffentlichen zahlreiche namhafte Personen. Zum Autorenkreis gehören zum Beispiel:

  • Prof. Dr. Hans-Olaf Henkel, ehem. Präsident des BDI
  • Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Professor für Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Buchautor
  • Prof. Dr. Hans Apel , ehem. Bundesminister der Finanzen und Bundesminister der Verteidigung und Mitglied des Bundesvorstandes und des Präsidiums der SPD sowie stv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
  • Dr. Andreas von Bülow, Bundesminister a.D. und ehem. SPD-Bundestagsabgeordneter sowie Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste
  • Prof. Dr. Peter Scholl-Latour, Journalist, Ex-Herausgeber und Chefredakteur des „Stern“.

 


17.01.12 Augsburger Allgemeine Bischof rügt Ichenhauser Pfarrer
18.01.12 Junge Freiheit Schreibverbot für katholischen Pfarrer stößt auf Kritik

Leserbriefe

Da ich mir gerne selbst ein Urteil bilde, habe ich die JUNGE FREIHEIT probeweise abonniert und dabei festgestellt, dass es sich hier um ein ganz ausgezeichnetes, empfehlenswertes Blatt handelt, das sich wohltuend von der politisch korrekten Einheitsmeinung, wie sie uns in den üblichen Medien vermittelt wird, abhebt. Die Berichte sind sachlich und konservativ geprägt, wobei man nicht alle Ansichten der Autoren teilen muss. Hier erfährt man die Dinge, die einem sonst vorenthalten werden. Leider befinden wir uns mehr und mehr auf dem Weg in eine Meinungsdiktatur, bei der jeder, der von der indirekt vorgeschriebenen Meinung abweicht, als "rechts" disqualifiziert wird, wobei "rechts" als etwas Negatives hingestellt wird. Es ist dann nur noch ein kleiner Schritt um jemanden, der nicht "linientreu" ist, des "Rechtsextremismus" zu bezichtigen und ihn gesellschaftlich und beruflich auszugrenzen. Eine "rechte" Meinung zu haben ist aber genau so legitim wie eine "linke" Meinung zu haben. Die Vorgehensweise des Augsburger Bistums ist nicht tolerierbar. Hier muss den Anfängen gewehrt und ganz entschieden widersprochen werden.

Wer kann einem Menschen denn die freie Meinung verbieten. Ist das noch eine Kirche? Oder doch eher römisches Hirachiedenken, Überbleibsel aus dem römischen Reich. Es wird Zeit dass dieses Denken aufhört, niemand kann einem Menschen verbieten zu schreiben, seine Meinung zu äussern, zu heiraten oder auch Kinder zu bekommen, das sind GRUNDRECHTE. Wenn diese Grundrechte eingeschränkt sind sollte das System überdacht und gekippt werden. Wer regiert diese Kirche? Oder noch anders gefragt, wer regiert durch diese Kirche? Wie kann es sein, dass Menschen sich diesem bösen System noch so unterordnen. Mit Jesus hat das nichts mehr zu tun, hier geht es nur noch um MACHTGEHABE!

Leserbrief: Wilhelm Dresbach, 25.01.2012 „Gast“ fragt in seinem Kommentar, wer einem Menschen denn die freie Meinung verbieten kann. Ich frage ihn, was er hier mit „freier Meinung“ meint. Wenn er damit den Kirchenbereich im Visier hat, dann hat er nicht erfasst, dass Jesu Christi Reich nicht von dieser Welt ist und dass Jesus die Männer, die sich ihm angeschlossen haben, beauftragt hat, die Botschaft des Reiches Gottes allen Völkern zu verkündigen. Jeder, der sich der Kirche, der Gemeinde Jesu Christi, anschließt und ein Amt übernimmt, verpflichtet sich implizit freiwillig zum Gehorsam. Wer dazu nicht bereit ist, der kann das ihm anvertraute Amt und die Zugehörigkeit zu Christus kündigen und sein Leben ganz nach seiner Facon gestalten. Da die primäre Aufgabe eines Pfarrers ist, für die seelischen Belange der ihm anvertrauten Jünger Jesu Sorge zu tragen, muss er sich die notwendige Zeit nehmen, um sich auf das Wort Gottes, das er verkündigen muss, vorzubereiten, was jedes Mal in der Stille und im Gebet erarbeitet werden muss, wenn er seine Zuhörer nicht mit leeren Worthülsen abspeisen will. Wenn ein Pfarrer besonders wortgewandt ist, dann ist die Gefahr sehr groß, dass er von allen möglichen Seiten als Referent herangezogen wird und bald in einen unauffälligen Erwartungsdruck gerät. Wenn ein Bischof erkannt hat, dass einer seiner Pfarrer Gefahr läuft, unter Zugzwang und Dauerstress zu geraten und dabei, ob er will oder nicht, seine ureigene Aufgaben als Pfarrer vernachlässigt, dann hat er als Oberhirte die Pflicht, diesen Priester von allen fremden Aufgaben zu entbinden. Ich kenne keinen Heiligen, der sich über eines von der Kirche ihm auferlegtes Redeverbot hinterher beklagt hätte, sie alle haben es als ein großes Gnadengeschenk erkannt und Gott dafür gedankt.

Wie im Himmel so auf Erden…. Ich empfinde es als wohltuend von christlicher Seite auch einmal Meinungen und Ansichten zu vernehmen, die sich von dem immer mehr und immer schneller in die Katastrophe führenden, linken Mainstream-Diktat abheben. Es dürfen die atheistischsten, linksten, gotteslästerlichsten Ansichten von Kirchenvertretern ohne jeden Anstand verbreitet werden, aber wehe jemand weicht von dem Diktat ab! Um nicht angreifbar zu werden und um in Ruhe einige, wenige Privilegien genießen zu können, buhlt die Kirchenleitung, wie zu allen Zeiten, um die Gunst der Weltmächte und macht sich wieder mal zur Hure. Was wird der Lohn sein, den sie einst empfangen?

http://www.lebendlaube.de

„Gast“ fragt in seinem Kommentar, wer einem Menschen die „freie Meinung“ verbieten könne. Ich frage ihn, wen er als „Verbietenden“ meint. Wenn die Kirche, dann hat er nicht erfasst, dass Jesu Christi Reich nicht von dieser Welt ist und jeder, der sich der Kirche anschließt und ein Amt übernimmt, sich freiwillig implizit zum Gehorsam verpflichtet. Wer dazu nicht bereit ist, der kann das ihm anvertraute Amt und die Zugehörigkeit zu Christus kündigen. Da es die primäre Aufgabe eines Pfarrers ist, für die spirituellen Belange der ihm anvertrauten Jünger Jesu Sorge zu tragen, muss er über die notwendige Zeit verfügen, um sich auf die Verkündigung der Botschaft Jesu im Gebet vorzubereiten, wenn er seine Zuhörer nicht mit leeren Worthülsen abspeisen will. Wenn ein Pfarrer besonders wortgewandt ist, dann ist die Gefahr sehr groß, dass er von allen möglichen Seiten als Referent herangezogen wird und unter Erwartungsdruck gerät. Wenn ein Bischof erkannt hat, dass einer seiner Pfarrer sich im Leistungszwang befindet und dabei seine ureigene Aufgaben als Pfarrer vernachlässigt, dann hat er als Oberhirte die Pflicht, diesen Priester von allen fremden Aufgaben zu entbinden.