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Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten


01.08.11

Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten

Von Norbert Geis

(MEDRUM) Die deutsche Verfassung stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Neue Förderprogramme und politische Bestrebungen in anderen Parteien spiegeln das aber nicht wider. Die gut vernetzte Homo-Lobby treibt eine vollständige Gleichstellung immer weiter und selbst das Bundesverfassungsgericht hat die vitale Funktion von Ehe und Familie und den Schutzauftrag des Verfassungsgebers übersehen. Im Interesse des gesamten Staates darf diese Entwicklung nicht weiter voranschreiten. Sie zerstört mit der Ehekultur Grundlagen unseres Staates.

Verfassungsrang von Ehe und Familie und Wirklichkeit klaffen auseinander

ImageIn unserer Verfassung werden Ehe und Familie als höchste Rechtsgüter herausgestellt. Sie stehen beispielsweise in einer Reihe mit Artikel 1 GG, Würde des Menschen, oder mit Artikel 2, Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Wörtlich heißt es in Artikel 6 I GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Wir erleben täglich, dass in den Massenmedien die zentrale Bedeutung von Ehe und Familie heruntergespielt wird. Die Ehe wird als eine überholte Lebensform von Mann und Frau abqualifiziert. Staat und Justiz wehren sich kaum gegen diese Angriffe. Nahezu tatenlos nehmen sie alle Bestrebungen hin, die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichwertig neben die Ehe zu stellen. Das Ziel ist, die Privilegierung der Ehe abzuschaffen und sie als gleichrangige Personengemeinschaft mit anderen Gemeinschaften zu egalisieren. Dies widerspricht dem klaren Gebot unserer Verfassung, es wird aber mehr und mehr zur Realität.

Es ist leider eine Tatsache, dass sich viele junge Menschen nicht mehr trauen, den Bund fürs Leben einzugehen. Die Zahl der Eheschließungen ist seit Jahren rückläufig. Zwar scheint dieser Trend inzwischen gestoppt. Die Eheschließungsrate hat sich 2008/2009 auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert: 2008 haben sich 377.055 Paare vor dem Standesbeamten das Ja-Wort gegeben, 2009 waren es 378.439. Dem stehen aber im gleichen Zeitraum im Verhältnis zu den Eheschließungen eine große Zahl von Scheidungen mit jährlich 200 000 Scheidungskindern gegenüber. Die folgenschweren Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Gesellschaft sind enorm.

Eine Politik für Ehe und Familie ist mehrheitsfähige Grundlage des Staates

Diese „fortwährende Zerstörung der Ehekultur", wie Manfred Spieker diese Entwicklung bezeichnet, destabilisiert unsere Gesellschaft. Ehe und Familie gehören zu den Grundlagen unseres Staates und unserer Kultur. Deswegen stehen sie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". Statt vor dieser zerstörerischen Entwicklung zu kapitulieren, wäre es Aufgabe der Politik, sich dieser allmählichen Zerstörung zu widersetzen. Wir erleben jedoch, dass dieser Missstand allenfalls verwaltet, nicht aber beseitigt wird. Dabei hätte die Politik die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite. Allensbach stellt seit Jahren immer wieder fest, dass die meisten jungen Frauen und Männer entgegen der Gender-Mainstreaming-Ideologie eine dauerhafte, eheliche Beziehung, geprägt von gegenseitiger Treue, als Ideal ansehen. Sie haben den Wunsch nach Kindern. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass die beste Voraussetzung für das Heranwachsen der Kinder ein gegenseitig gutes Verständnis der Eltern ist. Die frühere Familienministerin von der Leyen favorisiert dagegen andere Lebensformen als die Ehe (7. Familienbericht, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1360, Seite 126). Eine solche Politik hilft nicht weiter. Sie ignoriert ihren Auftrag. Sie findet sich kraftlos mit den Verhältnissen ab, statt sie zu verändern.

Trotz gewaltiger Ausgaben: Die Kita kann die Familie nicht ersetzen

Dabei stellt der Staat für die Familienpolitik durchaus viel Geld zur Verfügung. Bund, Länder und Gemeinden bringen jährlich etwa 115 Milliarden Euro für die Familien auf. Mit diesem vielen Geld werden aber zum Teil falsche Akzente gesetzt. Das gilt insbesondere für das Elterngeld, für das 2009 4,45 Milliarden Euro und 2010 4,583 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Diese gewaltige Summe kommt jedoch nur den erwerbstätigen Frauen, wenn sie ein Kind bekommen, zugute. Die nicht erwerbstätigen Mütter werden benachteiligt. Früher bekamen sie nach der Geburt eines Kindes für 24 Monate ein Erziehungsgeld von monatlich 300 Euro. Jetzt erhalten sie diesen Betrag nur noch für 12 Monate. Das Erwerbsleben hat Vorrang. Gefördert werden nicht Ehe und Familie, sondern der Arbeitsmarkt.

Genau in die gleiche Richtung geht das Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008. Danach sollen 750 000 Kita-Plätze ausgebaut werden, damit die erwerbstätige Mutter möglichst früh wieder in ihren Beruf zurückkehren kann. Die Kosten, die die Öffentliche Hand für die Betreuung der Kleinkinder in der Kita aufwenden muss, betragen monatlich 800 Euro pro Kind. Die Mütter, die in den ersten drei Jahren ihr Kind daheim umsorgen und erziehen wollen, gehen leer aus. Viele Frauen wollen aber ihre Kinder nicht in die Kita schicken. Sie haben jedoch keine andere Wahl. Sie müssen sich eine Erwerbstätigkeit suchen und ihr Kind in der Kita abgeben, weil das Familieneinkommen nicht ausreicht. Man gönnt ihnen nicht einmal das geplante Betreuungsgeld von nur 150 Euro. Dies ist keine Politik im Sinne von Artikel 6 Abs 1 des Grundgesetzes. So werden Ehe und Familie geschwächt. Dabei ist die Familie der wichtigste Ort für die Erziehung der Kinder. Das gilt insbesondere für die Kinder unter 3 Jahren. Die Kita kann die Familie nicht ersetzen.

Angriff durch die Homo-Lobby

Den größten Angriff gegen Ehe und Familie leistet sich aber die Homo-Lobby. Ganz ungeniert und offen, ohne jegliche Rücksicht auf den verfassungsmäßigen Vorrang von Ehe und Familie, versucht sie seit Jahren, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dabei ist sie sehr erfolgreich. Weite Teile der Politik und auch das Verfassungsgericht in seiner Verfassungsvergessenheit helfen mit, diese Gleichstellung so schnell als möglich zu schaffen.

Die Homo-Lobby unterhält mit großem Erfolg in der Politik ein dichtes Kommunikationsnetz. Sie hat enge Kontakte zu Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD zieht mit. Auch in der CDU hat sie sich eingenistet. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sahen nach der Regierungsübernahme 1998 eines der wichtigsten Ziele darin, die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dies geschah mit dem ersten Gleichstellungsgesetz von 2001. Kurz vor Ende ihrer Regierungszeit im Jahre 2005 hatten sie mit dem Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz ihr Ziel schon fast erreicht. Schließlich ist aber auch die jetzige Koalition in diesem Fahrwasser geblieben. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit welchem die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Recht des Öffentlichen Dienstes des Bundes, soweit es sich um ehebezogene Regelungen handelt, hergestellt wurde.

Blauäugige Argumentation des Verfassungsgerichts

Zu ihrem Gesetzentwurf sah sich die Bundesregierung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2009 gezwungen. Schon mit Urteil vom 17. Juli 2002 öffnete das Verfassungsgericht die Türen zur vollständigen Gleichstellung dieser beiden Institute. Allerdings hat das Gericht 2002 noch anerkannt, dass es sich bei der Ehe um ein „aliud" handele, also um etwas ganz anderes. Diese Argumentation des Gerichtes war jedoch blauäugig. Ungleiches kann man nicht gleich behandeln, ohne es gleich zu machen. Dennoch glaubte das Gericht damals, dass durch die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft der Vorrang der Ehe nicht berührt werde. Die Privilegierung der Ehe bleibe ja erhalten, auch wenn ein anderes Institut - die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft - daneben gestellt werde, so das Verfassungsgericht. Dass der Verfassungsgeber nur für die Ehe den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung vorgesehen hat, übersieht das Gericht.

Fatale Reduktion auf die sexuelle Orientierung

Mit Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Verfassungsgericht diese mit Urteil vom 17. Juli 2002 eingeschlagene Richtung noch übertroffen. Es leitet aus dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) ab, dass beide Personengruppen, die Eheleute und die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen, deshalb gleich zu behandeln seien, weil sie beide eine sexuelle Orientierung hätten. Man darf die beiden Institutionen jedoch nicht auf die sexuelle Orientierung reduzieren und diese zum wichtigsten Vergleichspunkt erheben. Das ist viel zu trivial und wird beiden Institutionen nicht gerecht. Das Gericht hat ganz offensichtlich ignoriert, weshalb in der Verfassung Ehe und Familie als Höchstwert normiert sind. Die Verfassung normiert ausschließlich nur höchste Rechtsgüter. Dazu zählen Artikel 1 GG Würde des Menschen oder Artikel 2 GG Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Dazu zählt der Gleichheitssatz in Artikel 3 GG. In der Reihe dieser höchsten Rechtsgüter steht auch Artikel 6 GG, Ehe und Familie. Die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die das Gericht auf eine Stufe mit der Ehe stellen möchte, stehen dort nicht.

Vitale Funktionen von Ehe und Familie

Es handelt sich bei Artikel 6 GG nicht um eine unverbindliche Deklaration, sondern um einen Befehl der Verfassung an alle Staatsorgane, Ehe und Familie ganz besonders zu schützen. Dieser Befehl gilt ausdrücklich nicht für andere Personengemeinschaften. Ehe und Familie haben vom Verfassungsgeber diesen Vorrang deshalb erhalten, weil durch die Ehe und durch die Familie die Generationenfolge, also der Bestand des Volkes, gewährleistet wird und weil Ehe und Familie den wichtigen Auftrag haben, das Humanvermögen zu erhalten, weiterzugeben und zu vermehren. Diese vitalen Funktionen von Ehe und Familie verbieten es, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ehegleiche Rechte einzuräumen und die Nichtberücksichtigung dieser Partnerschaften in der Rechtsordnung als Diskriminierung zu bezeichnen, wie Spieker ausführt.

Diesen klaren Willen des Verfassungsgebers haben Parlamente, haben Regierung und Verwaltung und haben vor allem die Wächter der Verfassung zu achten. Wer diese Entscheidung verändern will, muss die Verfassung ändern, aber nicht durch einfaches Gesetz, sondern mit der dafür in Artikel 79 II GG vorgesehenen 2/3 Mehrheit im Bundesrat und Bundestag. Weder im Bundestag noch im Bundesrat wird sich aber eine solche qualifizierte Mehrheit für eine Änderung der Verfassung finden.

Es ist an der Zeit, dass sich die Fachwelt, die Politik und vor allem das Verfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob entgegen dem Willen des Verfassungsgebers in unserer Rechtsordnung die angestrebte Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe durch einfaches Gesetz durchgesetzt werden darf. Wird die Lebenspartnerschaft genauso privilegiert wie die Ehe, werden auch andere Gemeinschaften nach dieser Privilegierung rufen. Dann wird es den besonderen Rang und Schutz von Ehe und Familie nicht mehr geben. Die Ehe wird ihre Vorrangstellung verlieren. Die Zerstörung der Ehekultur wird weiter voranschreiten. Das darf nicht geschehen. Deshalb begrüße ich es, dass der aktuelle Vorstoß der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, homosexuelle Partnerschaften der Ehe völlig gleichzustellen, von Vertretern der Unionsparteien zurückgewiesen wurde.

Copyright Norbert Geis, alle Rechte vorbehalten

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Der hier veröffentlichte Artikel erschien in einer Erstfassung unter der Überschrift "Planmäßige Zerstörung der Ehekultur" in der katholischen Zeitung DIE TAGESPOST, Ausgabe vom 29.07.2011.

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07.06.11 Rechtsexperte zur Kindesadoption im Bundestag: Ehe "obsolet" geworden MEDRUM

Leserbriefe

Der Eifer, mit dem die Ehe in Medien aber auch in der Politik herabgewürdigt wird, ist erschreckend. Ein Großteil bundesdeutscher Jugend wächst beziehungsarm auf und leidet an sozialer Inkompetenz. Die Folge: Beziehungen sind zum Scheitern verurteilt und persönliche Verantwortung wird an den Sozialstaat abgetreten. Kaum einer der zahlreichen "Medienprominenten", der seine Beziehungsfähigkeit als leuchtendes Beispiel vor sich her tragen kann. Eher wird noch Scheitern und Versagen in der Ehe hochgespielt oder gar cool abgefeiert. (Siehe Boris Becker)

Die Agitationsblase um die "Homo-Ehe" deutet auf die Tatsache, dass der Wert von Ehe und Familie im Bewusstsein der Deutschen geschwunden ist. Ganz zu schweigen von der Fähigkeit Familie als etwas kostbares, schönes, erfüllendes und gesegnetes zu empfinden. Junge Paare stellen sich unter einen gewaltigen Erwartungsdruck und sehen sich zudem einem familienfeindlichen Umfeld gegenüber. Was beispielsweise Standesbeamte(innen) jungen Paaren heutzutage an schönen Worten auf den Weg geben, ist gemessen an der Lebensrealität oftmals zum Heulen.

Die Verweigerung von tragfähigen Lebenskonzepten steht einem Bedürfnis in der Bevölkerung nach klaren und gesicherten Beziehungen gegenüber. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, wenn man Erziehung, Schule und Familie nicht für ideologische Experimente einspannen würde. Die Bibel stellt das Mandat der Familie - gleichberechtigt - neben das der Wirtschaft und des Staates. Wer traut sich heute noch, außer Norbert Geis, weise Schöpfungsordnung zum Thema zu machen?

Gott sei Dank gibt es noch klar denkende Politiker wie Herrn Geis! Die notorische Gleichmacherei bleibt doch IMMER einseitig, heißt: Einige - hier die Schwulen - wollen gleicher sein. Kinder wollen sie aufziehen, ohne selbst welche zu zeugen. Die Lobbyisten in Europa, Gruppierungen von Minderheiten, die sich notfalls mit Gewalt oder Rechtsverdrehung zum Durchbruch verhelfen, müssen ausgebremst werden.

Kürzlich knutschten um 17:58 im ARD-Beitrag "Verbotene Liebe" zwei junge Männer in Großaufnahme. Meine acht Jährige Enkelin schrie angeekelt auf: "I gitt, pfui. Zwei Männer Knutschen!" Mit dem Thema Homosexualität hatte sie bis dahin keine Berührung, reagierte also natürlich! Meinetwegen soll jeder privat machen, was er will, solange er mich in Frieden läßt. Aber bitte nicht öffentlich und nicht in herausgestellter Form.

Kaum zu fassen, was sich da in diesen Wochen überall abzeichnet: Man wird verurteilt, zumindest aber nicht mehr als "Normal" befunden, wenn man gegen die Homosexualität ist. Ja, sogar die Präsidentin der badischen Landeskirche (Frau Fleckenstein) gibt zu, daß seit vielen Jahren bereits "händchenhaltende" Schwule + Lesben in ev. Pfarrhäusern wohnen und dort Dienst tun dürfen!- Wo sind wir denn gelandet? Das kommt nur davon, daß auch die Kirche jetzt "mit der Zeit geht" und alles toleriert - nur, um "Schäfchen" bei der Stange zu halten - eben: notorische Gleichmacherei!!

Wenn es künftig so lukrativ ist, schwul oder lesbisch zu sein und der Staat das großzügig mit Hinterbliebenrenten fördert, .... und wer bezahlt das ganze dann? Klar, die Kinder derer, die noch eine "normale" Beziehung eingegangen sind.

Diese unheilvolle Koalition aus Lesben&Schwulenverband, Grünen (C. Roth, V. Beck) und einzelnen FDP-Politikern (Leutheusser-Schnarrenberger) bekommt nie den Hals voll und will ständig neue Extrawürste auf Kosten der Allgemeinheit. Ich vermute mal, es ist der Alptraum vieler Eltern, dass wenn Ihnen etwas zustößt, ihre Kinder von schwulen Männern adoptiert werden könnten. Darum muss jetzt endlich einmal gesagt werden: bis hier hin und nicht weiter. Das Adoptionsrecht für homos. Paare darf es nicht geben. Und das, was gerade in NRW und Berlin passiert (Aktionen gegen Homophobie auf Kosten der Steuerzahler, Umerziehung von Kindern in den Schulen in Richtung Homophilie, usw, usw) muss auch aufhören. Es muss sich endlich eine Koalition aus moderaten Kräften in diesem Land (CDU, Teile der SPD und FDP) klipp und klar gegen die teils lästigen, teils hochaggressiven Forderungen der Homo-Lobby nach noch mehr Rechten und Sonderwünschen positionieren.

Die taz berichtete diese Tage über ein schwules verpartnertes Paar mit der Überschrift "Ätsch, wir können es viel besser" und fragte einen der Partner: "Die Scheidungsraten von heterosexuellen Paaren liegen bedeutend höher als jene von Homosexuellen.

Was ist das Erfolgsgeheimnis Ihrer Ehe?" Die Antwort: "Wichtig ist, dass wir uns Freiheiten geben, auf allen Ebenen." Na wunderbar. Dass diese und andere homosexuelle Partnerschaften "halten", wird mit einem hohen Preis erkauft: „Freiräume gewähren“ nennt man es oft so nett, aber gemeint ist: wenn man einander treu wäre, könnte die Beziehung gar nicht auf Dauer bestehen.

Eine Ehe aber lebt von Treue und Verlässlichkeit. Wenn der Klebstoff für solch eine "Ehe" sexuelle Untreue ist, dann zeigt das doch deutlich, dass homosexuelle Partnerschaften der Ehe nicht gleichgestellt werden können, weil sie von ihrem Wesen her etwas anderes sind. Untreue kommt auch in heterosexuellen Ehen vor, aber als unglückliche Ausnahme und nicht als Grundprinzip. Das bestätigte der schwul lebende Abgeordnete Volker Beck, als er 1991 schrieb: „Wenn man hofft, die Schwulen zu treuen Ehepartnern zu machen, muss und wird die schwule Beziehungsrealität den Gesetzgeber enttäuschen. (…) Offensichtlich ist für viele Paare ’ihre Sexualität mit Dritten auszuleben, ein wichtiger Faktor in der Aufrechterhaltung der Partnerschaft.’"

Herrn Geis muss ich in einem Punkt zustimmen, nämlich was die Familienförderung angeht. In der Tat geht es bedauerlicherweise in der Familienpolitik immer mehr nur um die berufstätige Frau und zu wenig um diejenigen Frauen, die sich dafür entscheiden, für Kinder und Familie auf ein eigenes Einkommen zu verzichten. Zwar hat man glücklicherweise das alte Rollenbild vom "Heimchen am Herd" hinter sich gelassen, doch anstatt für echte Wahlfreiheit einzutreten schafft man ein neues Rollenbild: das der berufstätigen Frau. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum Herr Geis die Gefahr für die Familie bei den Homosexuellen ausmacht, von denen er verächtlich als "Homo-Lobby" spricht. Schließlich geht es doch nur um die Öffnung der Ehe für weitere Paare. Die herosexuellen Eheleute sind in keiner Weise betroffen. Die mit der Ehe verbundenen Rechte und Pflichten gelten für sie ungemindert. Der Angriff auf Ehe und Familie ist daher konstruiert und entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr pflegt man Vorbehalte gegen Homosexuelle: Es findet "eine fatale Reduktion auf die sexuelle Orientierung" statt. Dass auch zwei Homosexuelle gemeinsam durchs Leben gehen wollen, indem sie GENAUSO Verantwortung füreinander übernehmen und eine feste Ehe eingehen wollen, wird ausgeklammert. Stattdessen wird deren Beziehung als nicht gleichwertig angesehen. Was ist aber der Unterschied zwischen einer traditionellen kinderlosen Ehe und homosexuellen Lebenspartnern? Der Beweis für einen Unterschied steht noch aus. Es mutet heuchlerisch an, wenn man einerseits den Rückgang von Eheschließungen beklagt und den Zustand der - wie sie landläufig genannt wird - "wilden Ehe" Menschen zum Vorwurf macht (man denke nur an die peinliche Auseinandersetzung um Katherina Reiche im Bundestagswahlkampf 2002) und andererseits Partnern die Ehe vorenthalten will, nur weil sie nicht verschiedene Geschlechtsmerkmale aufweisen. Das Festhalten an der "Ehe-nur-für-Bestimmte" ist vorgestrig: Gerade in einer Zeit von immer mehr unehelichen Kindern und kinderlosen Ehen sollte man die Ehe nicht auf das Kinderkriegen reduzieren. Die Ehe ist mehr! Die Öffnung der Ehe für Homosexuelle würde eine Stärkung der "Institution" Ehe bedeuten.

Es ist zu kurzsichtig gedacht, wenn man die Ehe, die von den Autoren des Grundgesetzes als eine Verbindung von Mann und Frau begriffen wurde, als Institution unbeschadet durch die Gleichstellung mit der Homo-Ehe betrachtet. Man kann es als vorgestrig betrachten, allerdings gab es vorgestern auch bei Weitem nicht so viele vater- oder mutterlose Kinder, es gab nicht so viele beziehungsunfähige Menschen, insbesondere in der jungen Generation. Was ist der Beitarg einer Homo-Ehe zum Afbau der Gesellschaft? Mit der Erweiterung des Ehebegriffs auf eine Homo-Partnerschaft muss ihr auch ein Adoptionsrecht zugestanden werden. Was ist mit dem Kind, das von so einem Paar adoptiert wird? Einem Adoptionskind, nachdem es die eigenen Eltern aus welchen Gründen auch immer verloren hat, sollte man nicht auch noch das Recht auf Ersatzmutter und -Vater nehmen. Es wird sehr viel über Kinderrechte gesprochen, aber an dieser Stelle werden die natürlichen Bedürfnisse der Kinder als "überholt" ausgblendet. Anstatt die Homo-Partnerschaft mit der Ehe gleich zu setzen, sollte vielmehr eine gesunde, natürlich Beziehung zwischen Mann und Frau duch Anerkennung der Ehe - und nicht von beliebigen Zusammenlebensformen - gefördert werden. Es gab einen sehr guten Grund, warum das Grundgesezt so geschrieben worden ist, wie es ist. Glauben Sie bitte nur nicht, wir sind jetzt wesentlich klüger geworden - diesem Irrtum unterlagen schon die Kommunisten (die im Übrigen die Familie und Ehe sehr hoch gehalten haben, weil sie erkannt hatten, das diese Institutionen tragende Säulen der Gesellschaft sind).

Norbert Geis ist für sein klares Eintreten zugunsten von Ehe und Familie sehr zu danken. Es stände vor allem der CDU gut an, hier noch viel deutlicher Position gegen die Homo-Lobby zu beziehen. Und es wird Zeit, dass die im Beitrag erwähnten Gesetze auf ihre Verfassungsgemäßheit im Blick auf GG Art. 6 geprüft werden. Dann hätte das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, die zwiespältige Rechtslage klar zu stellen und deutlich zu machen, dass die Gleichstellung von Homo-Paaren mit der Ehe nur durch eine Verfassungsänderung möglich ist. Wer hat den Mut, dieses Gericht anzurufen?! Es wird höchste Zeit.

Sehr geehrter Herr Geis, wir, ein kleiner Gebetskreis in Rüsselsheim, bedanken uns für Ihren Einsatz für Ehe und Familie. Die Familie ist die Basis unserer Gesellschaft und soll es auch bleiben. Wir werden für Sie und andere mutige Politiker/innen und unser gemeinsames Anliegen beten. Sie können uns gerne spezielle Gebetsanliegen mitteilen. Gott segne Sie i.A. Ulrike Wolf