23.01.17
Verdacht auf Volksverhetzung?
Höckes Kritik am Holocaust-Mahnmal halten Politiker der Linkspartei für Volksverhetzung
(MEDRUM) Volksverhetzung wird nach dem Strafgesetzbuch hart bestraft. Das hatten die Politiker der Linken, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, im Blick, als sie laut Leipziger Volkszeitung ankündigten, gegen Björn Höcke Strafanzeige wegen Volksverhetzung zu stellen, weil sich der AfD-Politiker kritisch über das Holocaust Mahnmal in Berlin geäußert hatte. Doch lange vor Höcke gab es bereits namhafte Kritik, so aus dem Munde von Rudolf Augstein.
Unabhängig von einer eventuellen Verurteilung von Björn Höcke erscheint es interessant auf die zum Teil heftige Debatte zurückzublicken, die das Mahnmal bereits in der Vergangenheit ausgelöst hatte. Bis wohin geht die Freiheit der Meinungsäußerung und wo sind ihre Schranken? Auch Rudolf Augstein, Gründer und später Herausgeber des Nachrichtenmagazins der SPIEGEL, der als Linker galt, äußerte sich höchst kritisch über das Mahnmal im Herzen Berlins, als er 1998 in einem Kommentar über den Umgang mit der deutschen Geschichte schrieb. Die nachfolgende Abbildung stellt gegenüber, was Augstein 1998 und Höcke 2017 zum Mahnmal sagten.
Im Gegensatz zu Björn Höcke, den der SPD-Politiker Oppermann einen Nazi nannte, kann Rudolf Augstein heute nicht mehr wegen seiner damaligen Kritik belangt werden. Der renommierte Journalist und Publizist ist 2002 verstorben.
Der AfD-Politiker Jörg Meuthen aus dem badenwürttembergischen Landtag hinterfragt, ob es möglicherweise nicht als gleich gelten könnte, wenn zwei Personen das Gleiche sagen. Wer allerdings das Grundgesetz ernst nimmt, kommt zu einer klaren Antwort. Denn in Artikel 3 heißt es in Absatz 1: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Einen Unterschied, etwa für politisch links oder rechts Stehende, oder eine Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu politischen Parteien macht das Grundgesetz (noch) nicht.
30.11.98 | „Wir sind alle verletzbar“ | Spiegel |