09.06.13
Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel
Homosexuelle Lebenspartnerschaften wurden nicht diskriminert, sondern werden jetzt mit dem Urteilsspruch der Karlsruher Richter über die rückwirkende Gewährung des Ehegattensplittings ab 2001 sogar privilegiert
(MEDRUM) Der Grünenpolitiker Volker Beck bezichtigt auf seiner Internetseite die Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie betreibe eine Diskriminierungspolitik, die erneut an der Verfassung gescheitert sei. Anlass für Volker Becks Vorwurf an die Bundeskanzlerin ist das "Gleichstellungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes, das homosexuellen Partnern ab 2001 rückwirkend das steuerrechtliche Ehegattensplitting zusprach. Wer das Urteil und die Voten aller acht Richter des Zweiten Senats analysiert, kann feststellen, dass der Diskriminierungsvorwurf von Beck nichts anderes als demagogische Rhetorik ist.
Bevorzugte Behandlung homosexueller Partnerschaften durch Karlsruher Richterspruch
Die 2001 geschaffene Lebenspartnerschaft unterschied sich erheblich von der Ehe. Dies wird besonders deutlich am Güterstand und dem Versorgungsausgleich. Anders als das eheliche Güterrecht sah das Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Zugewinngemeinschaft nicht als gesetzlichen Regelgüterstand vor. Auch sah - im Gegensatz zur Ehe - das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Versorgungsausgleich vor. Die geläufige Argumentation "gleiche Pflichten - gleiche Rechte", wie sie von Verfechtern der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe immer wieder benutzt wird, ist im Falle des jetzigen Urteils schon deshalb falsch. Richtig ist vielmehr, dass mit dem ab 2001 rückwirkend gewährten Ehegattensplitting homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerrechtlich wie Ehepaare behandelt werden, obwohl ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht die gleichen gegenseitigen Pflichten wie Ehepaaren auferlegt waren. Der Urteilsspruch hätte anders ausfallen können, ja sogar anders ausfallen müssen. Wer also, wie die Bundesregierung, keine Veranlassung gesehen hatte, das Ehegattensplittung auch für homosexuelle Lebenspartnern einzuführen wie es in der Klage beim Bundesverfassungsgericht für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002 gefordert wurde, sondern erst das Karlsruher Urteil abwartete, muss sich den Diskriminierungsvorwurf von Volker Beck nicht gefallen lassen. Im Gegenteil. Dieser Vorwurf fällt auf den Grünenpolitiker selbst zurück. Denn seine Forderung privilegiert homosexuelle Partner, indem sie bevorzugt behandelt werden. Das stellen auch die Verfassungsrichter Landau und Kessal-Wulf heraus. Sie verweisen in ihrer Stellungnahme im jetzigen Urteil darauf, dass homosexuellen Lebenspartnern in den Jahren vor 2005 die einkommensteuerrechtlichen Vorteile der Ehe gewährt werden, ohne dass die Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern in auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden haben.
Becks neuestes Banner: ein Instrument subtiler Propagandamethoden
Es ist Volker Beck also keineswegs zuzustimmen, dass, wie er sagte, wir von Karlsruhe gut regiert werden. Abgesehen davon, dass - so lange der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung gültig ist - Karlsruhe weder Regierung noch Gesetzgeber ersetzen darf, ist das jetzige Urteil der Karlsruher Richter kein gutes, sondern ein Urteil, das nicht sachgerecht ist. Volker Beck übergeht dies. Entweder weiß er es nicht besser, dann fehlt es ihm an Kompetenz, oder er weiß es, ignoriert es aber, dann ist er unlauter. In beiden Fällen ist er jedoch für seinen Vorwurf, Merkel betreibe Diskriminierungspolitik, persönlich verantwortlich und muss sich seinerseits vorhalten lassen, sich einer demagogischen Rhetorik zu bedienen.
Beck hält mit seinen Methoden durchaus Schritt mit Methoden übler Propagandisten, wie auch an einem dynamischen Banner auf seiner Webseite zu erkennen ist. Darauf rotieren die Begriffe
"fdp, homophobie, kirche, Lebenspartnerschaft, lesben, lgbt, menschenrechte, nazis, schwule, adoption, bundestag, bürgerrechte, cducsu, ehe"
in stetem Wechsel als rollierendes Band (Bild links, Ausschnitt). Dies gereicht einem Abgeordneten, der guten demokratischen Geist verkörpern will, nicht zur Ehre, steht aber Propagandisten, die vor Methoden der ideologischen Hetze nicht zurückschrecken, gut zu Gesichte.