09.11.12
Bundestag beschließt Einführung des Betreuungsgeldes
(MEDRUM) Mit der Stimmenmehrheit von CDU, CSU und FDP hat der Bundestag die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.
Das Betreuungsgeld soll zum August 2013 eingeführt werden. Beabsichtigt ist: Ein Jahr lang sollen 100 Euro pro Monat, ab 1. August 2014 150 Euro gezahlt werden. Das Geld ist für Eltern gedacht, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Eltern, die das Geld in einen Riester-Rentenvertrag für die Mutter oder einen Bildungssparvertrag für das Kind einzahlen, sollen dafür monatlich 15 Euro Zuschuss bekommen.
Gegen das Betreuungsgeld stimmten die Oppositionsparteien. Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück kündigte an, die Leistung im Falle eines Wahlsiegs rückgängig zu machen. Zudem kündigte die SPD Verfassungsklage an. 2007 hatte sich die SPD-Spitze noch mit der Union im Koalitionsausschuss geeinigt, dass es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige und für Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, ein Betreuungsgeld geben sollte. Vorgeschlagen hatte ein bundesweites Betreuungsgeld im April 2007 bereits Dieter Althaus (CDU), als damaliger Ministerpräsident in Thüringen. Er orientierte sich dabei am Landeserziehungsgeld, das Eltern in Thüringen in Höhe von 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes erhalten.
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