21.10.11
Kirchenleitung der EKBO will "Gottesdienstliche Handlung" für homosexuelle Partnerschaften
Synode der Evangelischen Kirche Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) soll bei Herbsttagung beschließen, für Lebenspartnerschaften Gottesdienste wie bei der Eheschließung einzuführen
(MEDRUM) Künftig soll es in der EKBO "gottesdienstliche Handlungen" für die Schließung homosexueller Partnerschaften geben. Das schlägt die Kirchenleitung der Synode der Evangelischen Kirche Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) vor.
Die Synode der EKBO wird sich auf ihrer Herbsttagung vom 26. bis 29. Oktober 2011 auch mit dem neuen Pfarrdienstrecht befassen, das von der Synode der EKD im November 2010 einstimmig beschlossen wurde. Die EKBO-Synode wird darüber beschließen, welche Regelungen in ihrer Landeskirche künftig gelten sollen. Dazu gehört auch der umstrittene Paragraph 39, der das Zusammenleben in Ehe und Familie betrifft. Wie MEDRUM berichtete, wurde der Begriff Familie durch "familiäres Zusammenleben" ersetzt. Darunter soll künftig jegliches Zusammenleben verstanden werden, das - unabhängig vom Geschlecht - als "Einstandsgemeinschaft" von mindestens zwei Personen verstanden werden kann. Dazu gehören insbesondere homosexuelle Lebenspartnerschaften.
Die Kirchenleitung der EKBO will, dass die Regelungen des Pfarrdienstgesetzes der EKD in der EKBO übernommen werden. Sie geht dabei noch einen Schritt weiter und schlägt - wie für die Eheschließung - vor, eine "gottesdienstliche Handlung" einzuführen. Wörtlich heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung:
Hier wird nun vorgeschlagen, die Regelungen ... auch auf die Lebenspartnerschaften zu übertragen. In Absatz 4 Buchstabe a ist eine "gottesdienstliche Handlung" als Parallele zum "Gottesdienst anlässlich der Eheschließung" gemäß Absatz 3 Buchstabe a vorgesehen.