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  • Ministerin verurteilt Fackel-Proteste vor ihrem Haus – Kretschmann beklagt „SA-Methoden“

    Titel: 
    Ministerin verurteilt Fackel-Proteste vor ihrem Haus – Kretschmann beklagt „SA-Methoden“
    Quelle: 
    FOCUS
    vom: 
    05.12.21
    Zum Inhalt: 

    Regisseur Falk Richter über Österreichs braune Vergangenheit, rechte Exzesse und Situationen, die aussichtslos scheinen.

    Herr Richter, in den Münchner Kammerspielen hat Ihre Bearbeitung von Thomas Bernhards „Heldenplatz“ Premiere. Warum gerade dieser Stoff?

  • Gefährliche Reduktion des Rechtsschutzes - Ein Paradigmenwechsel?


    07.12.21

    Gefährliche Reduktion des Rechtsschutzes - Ein Paradigmenwechsel?

    Heribert Prantl übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die "Bundesnotbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

    (MEDRUM/kjh) Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit stets als ein verlässlicher Garant der Grundrechte erwiesen. Das jüngste Urteil über die Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2020 ("Bundesnotbremse") könnte einen Paradigmenwechsel einläuten. Der renommierte Rechtsexperte und Journalist Heribert Prantl spricht in seinem Interview mit der Berliner Zeitung von einer gefährlichen Reduktion des Rechtsschutzes durch die Beschlüsse, die das Bundesverfassungsgericht am 19. November 2021 gefasst hat.

    Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Grundrechte

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Grundrechten und ihrer Einschränkbarkeit schreitet immer wieder fort. Doch ein Fortschritt ist das jetzige Urteil allenfalls für die fortschreitende staatliche Gewalt über den Bürger, den das Grundgesetz doch gerade wegen der unbeschränkten staatlichen Gewalt, der die Bürger im nationalsozialistische Staat ausgeliefert waren, besonders schützen sollte. Diesem Anliegen trug der Verfassungsgeber durch den Grundrechtekatalog, der allen anderen Bestimmungen des Grundgesetzes vorangestellt ist, besonders Rechnung. In der Vergangenheit zeigte sich das Bundesverfassungsgericht immer wieder als Hüter dieser Rechte, insbesondere beim Schutz des ungeborenen Lebens, als die von der Politik beschlossene Fristenlösung als nicht verfassungsgemäß aufgehoben wurde.

    Corona-Beschlüsse ein Wendepunkt?

    BildEin Fortschritt für den Schutz der Rechte der Bürger, ist die jetzige Rechtsprechung nach Auffassung von Heribert Prantl nicht. Denn jetzt, so Prantl, wird das "Grundgesetz von Karlsruhe quasi unter Pandemievorbehalt gestellt". Vom Geist der großén Richter in der Geschichte der Verfassungsgerichtes sei nichts zu spüren. Prantl nennt die Richter Helmut Simon, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dieter Grimm und Winfried Hassemer. Deren Geist sei nicht spürbar. "Keine Checks, keine Balances", fügt er hinzu. In seinem Buch "Glanz und Elend der Grundrechte", das er zum 65-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgericht 2014 geschrieben habe, habe er das Gericht dafür gerühmt, "die Grundrechte entfaltet, ihnen Kraft gegeben zu haben". Ernüchternd stellt Prantl fest: "Ich fürchte, dass diese Zeit vorbei ist. Wenn sich nicht noch etwas ändert, markieren die Corona-Beschlüsse einen Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts."

    Für seine kritische Haltung führt Prantl, der selbst in früheren Jahren als Richter und Staatsanwalt tätig gewesen ist, etliche Gründe auf. Von zentraler Bedeutung ist sein Widerspruch zu der Urteilsweise, "Not kenne kein Gebot". Auch in der Not gebe es Gebote, Gebote die im Grundgesetz stehen und die "geachtet, geprüft und gewichtet" werden müssen, so Prantl. Nach seiner Bewertung ist das nicht geschehen: "Nicht gewogen, aber für zu leicht befunden". Er fragt, ob diese die neue Karlsruher Methode sei.

    Richter übernehmen Maßstäbe der Politik

    Die Beschlüsse der Karlsruher Richter haben "der Politik fast alle Freiheiten bei der Corona-Bekämpfung" gegeben. Doch es dürfe nicht sein, dass "automatisch Grundrechte beiseitespringen, wenn der Staat auch nur behauptet, dass die Maßnahmen, die er verordnet, dem Lebensschutz dienen." Prantl verweist darauf, dass dies geprüft werden muss und es eben nicht reicht, "wenn das Gericht stattdessen von einem angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung fabuliert – und sich so die penible grundrechtliche Prüfung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen erspart."

    Er wolle dem Gericht nicht vorwerfen, dass es sich auf die Corona-Gefahren konzentriert, aber, dass es sich "einzig und allein auf diese Gefahr" fokussiere. Prantl ruft in das Bewusstsein, dass in Karlsruhe nicht das Robert-KKI residiere, sondern das Verfassungsgericht, das andere Aufgaben als das RKI habe. Mit Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hält Prantl dem Gericht vor, dass es die Maßstäbe der Politik übernommen habe. Dabei verweist er auf Oliver Lepsius, der formuliert habe, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei auf "Leerlauf" gestellt. MEDRUM hatte bereits im Februar 2021 über die Auffassung des Rechtswissenschaftlers Lepsius berichtet, für den Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich sind.

    Grundrechte müssen grundsätzlich auch in Krisenzeiten gelten

    Auch das Thema Impfpflicht, das nicht Gegenstand der jetzigen Beschlüsse des Verfassungsgerichtes war, wurde im Interview angesprochen. Prantl dazu: "Man wird sehen, wie mit Impfunwilligen umgegangen wird. Alle reden jetzt von einer Impfpflicht. Scholz will sie, Lindner stimmt auch zu. Sie wird wohl kommen. Kommt dann auch der Impfzwang? Und: Wird womöglich das Nichtimpfen kriminalisiert? Wird das Nichtimpfen zur Straftat? Ist dann künftig einer, der sich nicht impfen lässt, ein Straftäter? Das sind Befürchtungen, die ich habe. Wie gesagt: Dazu steht nichts in den Karlsruher Corona-Beschlüssen. Aber sie geben der Politik das Gefühl „anything goes“.

    Man könnte angesichts der Befürchtungen daran erinnern, woran Prantl bereits im März 2020 in einem Beitrag für die Hans-Böckler-Stiftung erinnerte: "Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie grundsätzlich auch in Krisenzeiten gelten müssen.

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    Zu Heribert Prantl:

    BildHeribert Prantl ist ein bundesweit bekannter, ehemaliger Jurist, der als Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung tätig ist und zuvor politischer Ressortchef und Mitglied der Chefredaktion gewesen ist. Unter den vielen Auszeichnungen, mit denen seine publizistische Arbeit gewürdigt wurde, erhielt er 1992 den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins für sein „Plädoyer für die Stärkung des Grundgesetzes“ und 2015 den Hildegard Hamm-Brücher Preis für Demokratie. Er ist Autor zahlreicher Bücher. Das von ihm im Interview erwähnte Buch "Vom Glanz und Elend der Grundrechte" erschien Reihe weiterer Bücher von ihm 2014 im Verlag Droemer, und 2015 sein Buch über den Verfassungsschutz "Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?"

    Weitere Information in Wikipedia: → Prantl


    05.12.21 Heribert Prantl zu Corona-Urteil: „Ich bin ungläubig, empört, zornig!“ Berliner Zeitung
    22.11.21 Impfen alleine reicht nicht MEDRUM
    02.11.21 Unterlassen von Impfungen wäre hoch bedenklich MEDRUM
    08.10.21 Wirkungen und Nebenwirkungen der CoViD-19-Impfung MEDRUM
    28.07.21 Querdenker wird angeklagt MEDRUM
    23.07.21 Das Phänomen Lauterbach: Der als Politiker getarnte Hysteriker MEDRUM
    22.02.21 Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich  MEDRUM
  • Heribert Prantl zu Corona-Urteil: „Ich bin ungläubig, empört, zornig!“

    Titel: 
    Heribert Prantl zu Corona-Urteil: „Ich bin ungläubig, empört, zornig!“
    Quelle: 
    Berliner Zeitung
    vom: 
    04.12.21
    Zum Inhalt: 

    Der Jurist Heribert Prantl hält das Karlsruhe-Urteil zu Corona für „dürftig, gefährlich, feige“. Das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt.

  • "BLEIBEN SIE GESUND UND DEMOKRATISCH!"

    Titel: 
    "BLEIBEN SIE GESUND UND DEMOKRATISCH!"
    Quelle: 
    Sonstige
    vom: 
    01.06.20
    Autor: 
    Heribert Prantl
    Zum Inhalt: 

    Christliche »Lebensschützer« kämpfen für den Schutz ungeborenen Lebens. Der Schutz der Geborenen scheint vielen aber nicht wichtig zu sein: In der Coronakrise machen sie Stimmung gegen die Schutzmaßnahmen.

  • Zum Corona-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das am 30.11.21 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Beschwerden über das Infektionsschutzgesetz vom April 2020 hat ein vielfältiges Echo ausgelöst, von vorbehaltloser Zustimmung über erstaunte Sprachlosigkeit bis hin zu deutlicher Ablehnung reicht das Meinungsspektrum. Zu den Kritikern gehört insbesondere Heribert Prantl, über 25 Jahre lang Ressortleiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, der jetzt als Kolumnist der Süddeutschen schreibt. Er läßt kaum ein gutes Haar an den jüngsten Beschlüssen der Karlsruher Richter und äußert sich dazu auch in einem Interview der Berliner Zeitung. Über sein Interview berichtet der heutige Artikel.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt J. Heinz


    07.12.21

    Gefährliche Reduktion des Rechtsschutzes - Ein Paradigmenwechsel?

    Heribert Prantl übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die "Bundesnotbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

    (MEDRUM/kjh) Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit stets als ein verlässlicher Garant der Grundrechte erwiesen. Das jüngste Urteil über die Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2020 ("Bundesnotbremse") könnte einen Paradigmenwechsel einläuten. Der renommierte Rechtsexperte und Journalist Heribert Prantl spricht in seinem Interview mit der Berliner Zeitung von einer gefährlichen Reduktion des Rechtsschutzes durch die Beschlüsse, die das Bundesverfassungsgericht am 19. November 2021 gefasst hat. … weiterlesen


     

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