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  • Kuby: Die verlassene Generation


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    MEDRUM stellt das neueste Buch von Gabriele Kuby vor. In Zusammenarbeit mit Logos Editions bietet Ihnen MEDRUM die Möglichkeit, dieses Buch in Deutschland porto- und versandkostenfrei zu bestellen (Österreich und Schweiz: 2 €).

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt J. Heinz


    10.10.20

    Kuby: Die verlassene Generation

    Ein Alarmruf von Gabriele Kuby aus Sorge um die Kinder und die Zukunft dieser Gesellschaft

    (MEDRUM) Es ist vielleicht das wichtigste Buch, das Gabriele Kuby bis heute geschrieben hat, denn es geht um die Schwächsten dieser Gesellschaft und zugleich um diejenigen, auf deren Schultern die  Zukunft ruhen soll: die Kinder. Und um ihre Bedrohung geht es in Kuby's Alarmruf. Er trägt den Titel: Die verlassene Generation. … weiterlesen


    → Buchbestellung Die verlassene Generation (versand- und portokostenfrei!)


     

  • Neuer Höchststand bei Corona-Neuinfektionszahlen


    15.10.20

    Neuer Höchststand bei Corona-Neuinfektionszahlen

    Dringender Appell der Bundes- und Landesregierungen an die Bevölkerung

    (MEDRUM) Die täglich an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Coronafälle haben einen neuen Höchststand erreicht.

    6.638 Neuinfektionen wurden am 14.10.2020 an das RKI gemeldet. Damit wurde der bisherige Höchstwert von 6.294 Neuinfektionen vom 28. März 2020 um mehrere Hundert Infektionen überschritten. Zugleich stieg die Fallzahl von 5.132 gemeldeten Neuinfektionen am 13. Oktober 2020 innerhalb eines Tages um 1.506 Neuinfektionen sprunghaft an.

    Beschleunigter Anstieg

    Das RKI führte unter anderem dazu aus:

    "Aktuell ist ein beschleunigter Anstieg der Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten. Daher
    wird dringend appelliert, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz engagiert.
    • Die Inzidenz der letzten 7 Tage ist deutschlandweit auf 31,5 Fälle pro 100.000 Einwohner angestiegen.
    • Die 7-Tage-Inzidenz liegt in den Bundesländern Berlin und Bremen sehr deutlich, in Nordrhein-Westfalen, Hessen
    und im Saarland deutlich und in Baden-Württemberg leicht über dem bundesweiten Durchschnittswert."

    Zu bedenken ist bei den jetzt gemeldeten Höchstständen, dass diese Zahlen nicht unmittelbar mit den Fallzahlen im Frühjahr vergleichbar sind, weil sie in das Verhältnis zu den ebenfalls nunmehr stark angestiegenen Zahlen für die durchgeführten Tests sind. Dies relativiert die Bedeutung der jetzigen Fallzahlen. Alarmismus ist deshalb nicht angezeigt. 

    Gegenmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen

    Als ein entscheidendes Kriterium legen die staatlichen Stellen zur Zeit die sogenannte Inzidenz zugrunde. Unter der Inzidenz verstehen die Epidemiologen die Häufigkeit, mit der ein infektiöses Ereignis auftritt. Besondere Maßnahmen werden zur Zeit getroffen, sobald ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Stadt oder einem Landkreis überschritten wird. Da dieser Wert gegenwärtig in vielen Städten bereits überschritten worden ist, (z.B. Berlin, München, Stuttgart, Frankfurt u.a.) besteht die Befürchtung, dass ein nicht mehr beherrschbarer Ausbruch von Covid-19 Erkrankungen mit dramatischen Folgen auftreten könnte, wenn keine einschneidenden Maßnahmen getroffen werden. Deshalb haben die Bundes- und Landesregierungen gestern in einer vielstündigen Konferenz beraten, wie die Corona-Pandemie in Deutschland weiter bekämpft werden soll. Dazu stellte die Bundeskanzlerin fest:

    "Es ist ganz wichtig, dass alle mitmachen." ..."Wir müssen die Zahl der Kontakte da reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten", sagte die Kanzlerin. bei der gestrigen Pressekonferenz. Bund und Länder seien mit ihrem Beschluss einen wichtigen Schritt gegangen.

    Beschluss zur "Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie"

    Zu ihrem Beschluss zur "Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie" vom 14. Oktober 2020, der 14 Eckpunkte enthält, führten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus:

    "Deutschland hat während der Sommermonate die Herausforderungen der SARS-CoV2-Pandemie dank engagierten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure und vor allem der Bürgerinnen und Bürger gut bewältigt. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch in weiten Teilen Deutschlands wieder gestiegen, gerade in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Dabei hat sich be­stätigt, dass bei einem dynamischen Infektionsgeschehen oberhalb der von Bund und Ländern gemeinsam definierten Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh­nern in einer Woche nach den vom RKI veröffentlichten Daten die Nachverfolgung der Kontakte aller Infizierten vor Ort bestenfalls mit erheblicher Unterstützung von Bund und Ländern noch gewährleistet werden kann. Es ist jedoch der großen Leistung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Kontaktnachverfolgung vor Ort zu verdanken, dass in Deutschland nach der Aufhebung zahlreicher Beschränkungen nach Ostern die Infektionszahlen niedrig geblieben sind - anders als in anderen europäischen Län­dern, die nicht über eine so flächendeckende öffentliche Gesundheitsdienststruktur verfügen. Deshalb sind sich Bund und Länder einig, dass die Infektionszahlen auch im Herbst und Winter so niedrig gehalten werden müssen, dass die Kontaktnachverfol-gung und damit die Infektionskontrolle möglich bleibt.

    Dies erfordert zum einen die kurz- und langfristige Verstärkung der Gesundheitsämter und zum anderen, dass die Zahl der Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innen­räume wieder gezielt da reduziert werden, wo besondere Ansteckungsgefahren beste­hen.

    Besonderer Dank von Bund und Ländern gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Ihrem besonderen Einsatz ist es zu verdanken, dass in den letzten Monaten besonders vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren‑ und Behinderteneinrichtungen gut vor Ansteckungen geschützt haben. Wie der inter­nationale Vergleich zeigt, ist die niedrige Zahl der durch SARS-CoV2-Patienten beleg­ten Krankenhaus- und Intensivbetten in den letzten Monaten nicht auf die vermeintli­che Harmlosigkeit des Virus, sondern neben einem Infektionsgeschehen besonders in der jüngeren Bevölkerung insbesondere auf die professionelle Leistungskraft unseres Gesundheitswesens bei Prävention und Hygiene zurückzuführen. Bei steigenden In­fektionszahlen wird auch diese Aufgabe schwieriger, was sich bereits durch wieder steigende Belegungszahlen der Krankenhaus- und Intensivbetten andeutet. Deshalb werden Bund und Länder in den kommenden Monaten diesem Bereich weiter beson­dere Priorität einräumen.

    Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen wird es also bleiben, die Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten. Der Maßstab dafür ist, dass die Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter diese Schwelle gesenkt wird. Für letzteres ist die zwischen Bund und Ländern verein­barte Hotspotstrategie das geeignete Mittel. Höhere Infektionszahlen würden erst die Kontaktnachverfolgung unmöglich machen, was zur Beschleunigung des Infektions­geschehens führen würde. Ein weiterer Anstieg würde dann zur Verknappung der Testkapazitäten führen mit weiteren negativen Effekten auf die Infektionskontrolle. Auf­grund der gut ausgebauten Krankenhausinfrastruktur wäre mit einer Überlastung des Gesundheitswesens erst danach zu rechnen, allerdings bereits mit erheblichen Folgen für die Gesundheit vieler Betroffener. Eine Rückkehr zu einem kontrollierten Infekti­onsgeschehen ist zu einem solchen Zeitpunkt jedoch nur mit umfassenden Beschrän­kungen zu erreichen, die schwere Folgen für die wirtschaftliche, soziale und gesund­heitliche Situation in Deutschland hätten. Eine Rückkehr zu solchen umfassenden Be­schränkungen wollen Bund und Länder unter allen Umständen vermeiden. Es gilt, ne­ben dem Gesundheitswesen auch prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung auf­recht zu erhalten sowie die Erholung der deutschen Wirtschaft nicht zu gefährden. Deshalb ist es notwendig und verhältnismäßig, die Infektionskontrolle hinsichtlich Kon-taktnachverfolgung und Testkapazität zu behalten und sich dabei für die zu ergreifen­den Maßnahmen am gewählten Maßstab der Inzidenz weiter zu orientieren. Die Maß­nahmen müssen dabei bei steigenden Infektionszahlen frühzeitig ergriffen werden, weil umso länger bzw. umso einschneidender gehandelt werden muss, je später die Maßnahmen ergriffen werden.

    14 Eckpunkte vereinbart

    In diesen Tagen entscheidet sich die Frage, ob wir in Deutschland die Kraft haben, den Anstieg der Infektionszahlen wieder zu stoppen. Wir haben es nun in der Hand, das Infektionsgeschehen in Deutschland positiv zu beeinflussen. Dies setzt aber große Entschlossenheit und den Willen der Gesellschaft als Ganzes voraus. Diese Aufgabe hat auch eine historische Dimension: Die Staaten, denen es gelingt, die Infektionskon­trolle zu erhalten, werden wirtschaftlich und sozial besser durch die Krise kommen und damit auch eine erheblich bessere Ausgangslage nach der Krise haben."

    Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie:

    1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der betrachten das aktuell zunehmende Infektionsgeschehen mit Sorge. Deshalb appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, gerade jetzt in den Herbst und Win­termonaten sehr konsequent auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m zu achten, die Hygieneregeln stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen. Hinzu kommt die dringende Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufent­halt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften. Die Einhaltung dieser AHA+AL Regeln ist die wesentliche Grundlage für die erfolgrei­che Eindämmung des Infektionsgeschehens und dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern erfüllt eine gesellschaftlich wichtige Funktion. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt ver­bindlich und wird entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrol­liert und sanktioniert.
    2. Bund und Länder halten an den getroffenen Beschlüssen zur Hotspot-Strategie fest und rücken diese ins Zentrum des Infektionsschutzes. Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen derzeit nicht nur durch umschriebene Ausbrüche, sondern in weiten Teilen Deutschlands ansteigt, ist es erforderlich, die Zahl der Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder gezielt da zu redu­zieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen.
    1. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürge­rinnen und Bürger werden erneut gebeten, in jedem Einzelfall kritisch ab­zuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilneh­merbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten.
    2. Es soll allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Wo­che eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum dort eingeführt werden, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
    1. Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder dort, wo die Infektionszahlen kontinuierlich steigen und insbesondere bei steigenden Infektionszahlen oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine Sperrstunde in der Gastronomie einzuführen sowie zu­sätzliche Auflagen und Kontrollen einzuführen.
    2. Allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer In-zidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abge­stimmten Hygienekonzeptes.

    3. Die Einschränkungen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

    4. Wie in der Hotspot-Strategie vorgesehen, ergreifen die Länder konsequent ver­schärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen spätestens, sobald das Infektions­geschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner inner­halb der letzten 7 Tage steigt. Die lokalen Maßnahmen müssen zielgerichtet und überregional vergleichbar sein. Dazu gehören insbesondere:

    1. Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung,
    2. Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Perso­nen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab­gestimmten Hygienekonzeptes;
    3. Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maxi­mal 10 Personen und
    4. die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomie­betriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol, sowie
    5. weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Fei­ern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.

    5. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschrän­kungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzie­ren. In diesen Fällen ist insbesondere im ersten Schritt eine Kontaktbeschränkung einzuführen, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.

    1. Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erfor­derliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Be­herbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten werden im Lichte der Erfahrungen und des weiteren Verlaufs des Infektionsgeschehens zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet. Auf dieser Grundlage soll eine möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeitet werden.
    2. Damit die Beschränkungen auch konsequent durchgesetzt werden, ist es wesent­lich, dass die Hotspot-Regionen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen eine hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ord­nungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantänean­ordnungen unterstützen. Der Bund wird mit der Bundespolizei die Ordnungsämter auf Bitten der Länder unterstützen.
    3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unter­streichen die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentra­lem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinba­rung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kon-taktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umge­hend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügli­che und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unter­stützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.
    4. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind aufgefordert, den öf­fentlichen Gesundheitsdienst mit Personal für die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist hier kurzfristig ein ho­her zusätzlicher Bedarf zu erwarten. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Ver­waltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Stu­dierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird dies mit Schulungsangeboten unterstützen und mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den jeweiligen Studienerfolg erwachsen.
    5. Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr bereits heute in zahlreichen Gesund­heitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung und mit helfenden Händen. Kurzfristig ist die Bundeswehr in der Lage mit bis zu 5.000 Kräften und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften Unterstützung zu leisten. Für die reibungslose Organisa­tion dieser Unterstützung bietet die Bundeswehr die Entsendung von direkten Kon­taktpersonen in die Krisenstäbe der Länder sowie der größten Städte in Deutsch­land an.
    1. Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Des­halb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Te­stungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal über­nommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
    2. Angesichts der für den Herbst und Winter typischen Steigerung von Atemwegser-krankungen in der Bevölkerung und die aktuelle Steigerung der Neuinfektionszah-len ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behand­lungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Pla­nung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regie­rungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernom­men, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Be­achtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.
    3. Die zwischen Bund und Ländern besprochene neue Muster-Quarantäneverord­nung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten werden die Länder weitge­hend einheitlich in ihren Länderverordnungen zum 8. November 2020 umsetzen. Danach gilt für Einreisende aus ausländische Risikogebieten ohne triftigen Reise­grund eine Quarantänezeit von 10 Tagen mit der Möglichkeit, durch einen negati­ven Test ab dem 5. Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Für notwendige Reisen und Pendler sind detaillierte Ausnahmen vorgesehen.
    4. Angesichts der Fortschritte bei der Erforschung von Impfstoffen besteht die Hoff­nung, dass im kommenden Jahr Impfstoffe zugelassen und verfügbar werden. Ab­hängig von deren Eigenschaften kann dies ein entscheidender Schritt für die Be­herrschung der Pandemie und für eine Rückkehr zur Normalität sein. Der Bund hat erhebliche Mittel für die Forschung, die Erhöhung der Produktionskapazitäten und die frühzeitige Verfügbarkeit von Impfstoffen bereitgestellt und auch die Europäi­sche Kommission hat Impfstoffdosen vertraglich für die Mitgliedsstaaten abgesi­chert. Die Ständige Impfkommission beim RKI wird von der Leopoldina und dem Ethikrat dabei unterstützt, Empfehlungen für die Impfungen vorzubereiten. Der Bund wird die Länder frühzeitig einbinden zur rechtzeitigen Abstimmung von Fra­gen rund um Impfindikation und Bestellmenge, Logistik-, Transport- und Lagerung etwaiger Impfstoffe, zur Sicherstellung eines bundeseinheitlichen Systems der Da­tenerfassung, der Dokumentation, notwendiger Schnittstellen und eines bundes­einheitlichen Datensatzes, zur Kostentragung der Impfstoffe und Impfleistung, zu Postmarketingstudien zu etwaigen Impfstoffen und zur gemeinsamen Kommunika­tion.

    Die 14 Eckpunkte sind im Anhang dieses Artikels als pdf-Datei verfügbar und können heruntergeladen werden.


    10-03-20 Panikmache oder Vorsorge - Was ist beim Coronavirus anders? MEDRUM


  • Neuer Höchststand bei Corona-Neuinfektionszahlen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Bundeskanzlerin und der Kanzleramtsminister haben mit Blick auf die Corona-Pandemie von Jahrhundertaufgabe und historischen Ausmaßen gesprochen. Dazu haben die Regierungsspitzen in Bund und Ländern gestern einen weitreichenden Beschluss mit 14 Eckpunkten gefasst, die in MEDRUM dokumentiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt J. Heinz


    15.10.20

    Neuer Höchststand bei Corona-Neuinfektionszahlen

    Dringender Appell der Bundes- und Landesregierungen an die Bevölkerung

    (MEDRUM) Die täglich an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Coronafälle haben einen neuen Höchststand erreicht.

    6.638 Neuinfektionen wurden am 14.10.2020 an das RKI gemeldet. Damit wurde der bisherige Höchstwert von 6.294 Neuinfektionen vom 28. März 2020 um mehrere Hundert Infektionen überschritten. Zugleich stieg die Fallzahl von 5.132 gemeldeten Neuinfektionen am 13. Oktober 2020 innerhalb eines Tages um 1.506 Neuinfektionen sprunghaft an. … weiterlesen


    Neuerscheinung auf dem Büchermarkt → Die verlassene Generation


     

     

  • WATCH: Breitbart author explains how Big Tech has destroyed ‘internet freedom’

    Titel: 
    WATCH: Breitbart author explains how Big Tech has destroyed ‘internet freedom’
    Quelle: 
    LifeSiteNews
    vom: 
    16.10.20
    Zum Inhalt: 

    October 16, 2020 (LifeSiteNews) – On Wednesday, Twitter completely blocked users from sharing a New York Post article that alleged massive corruption in the Biden family. This isn’t the first, and likely not the last, time Twitter and other Big Tech companies have censored political content damaging to people and institutions on the left. 

    https://www.lifesitenews.com/news/watch-breitbart-author-explains-how-bi...

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    Corona-Krise:

    21.849.074 bestätigte Fälle (130.368 Todesfälle) in Deutschland,

    Stand: 05. April 2022, 00 Uhr (Quelle RKI)

    Coronavirus/Fallzahlen

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