Sie sind hier

Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt gefährdet Grundkonsens in Baden


09.02.11

Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt gefährdet Grundkonsens in Baden

Appell der "Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden" an Synodenpräsidenten Fleckenstein zur Verhinderung einer Kirchenspaltung

(MEDRUM) Die "Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden" appelliert an die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Baden, homosexuelle Partnerschaften nicht für den Pfarrdienst zuzulassen. Dadurch würde der bisher bestehende Grundkonsens gefährdet, heißt es in einem Offenen Brief an die Präsidentin der Synode, Margit Fleckenstein. Auch sogenannte Einzelfallregelungen hält die Vereinigung nicht für vertretbar. Damit werde gegen die Heilige Schrift und ihre Grundordnung verstoßen. Nach Einschätzung der Vereinigung würde dies einen Spaltkeil in die Einheit der Landeskirche treiben. Nur durch ein Festhalten am bisher gültigen Bekenntnis durch die Kirchenleitung könne ein Auseinanderbrechen verhindert werden. MEDRUM dokumentiert den Offenen Brief.

OFFENER BRIEF der Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden

Offener Brief

an die Kirchenleitung der Ev. Landeskirche in Baden z. Hd. der Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein

Sehr geehrte Frau Fleckenstein,

liebe Schwestern und Brüder in der Kirchenleitung,

in Presseveröffentlichungen haben Sie angemahnt, aufgrund des neuen Pfarrdienstgesetzes und seiner Novellierung für Baden, doch die Einheit der Kirche nicht leichtfertig infrage zu stellen und aufzugeben. Sie haben weiter dazu ermutigt, als Gemeinden miteinander ins Gespräch zu kommen über den anstehenden Fragen. Daran beteiligen wir uns wie folgt:

Sie werden in der Verlautbarung der Landeskirche nach der Beratung in der Synode am 15. Januar 2011 folgendermaßen zitiert: „Bei der Diskussion der anstehenden Fragen darf die geistliche Einheit der Landeskirche nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."

Als Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den allgemeinen Aufruf zur Einheit nur begrenzt verstehen. Wer ist denn dabei, die Einheit aufzukündigen? Doch nicht diejenigen, die zur vollen Gültigkeit der Heiligen Schrift, der Bekenntnisse und damit unserer Grundordnung stehen? Dazu zählen wir uns. Deshalb ist die Mahnung zur Einheit für alle, die sich jetzt kritisch äußern zur Ermöglichung des Dienstes für Pfarrer und Pfarrerinnen, die ihre Homosexualität in unserer Kirche praktizieren, überaus irritierend.

Diejenigen, die vom Grundkonsens in unserer Kirche abweichen, müssen begründen, warum sie dies tun. Nicht die Gemeinde, ihre Mitglieder und Mitarbeiter, die dazu stehen und dafür sich einsetzen!

Versuche, die Aussagen der Heiligen Schrift zur praktizierten Homosexualität nur zeitbedingt zu sehen oder sie auszuhebeln im Blick auf eine „verantwortlich" gelebte Partnerschaft in der Gegenwart, sind unhaltbare Konstruktionen für Christen. Sie widersprechen dem Schöpfungsbericht (Genesis 1, Vers 27; Genesis 2, Verse 18 und 24).

Diese Haltung gar als „zukunftsorientierend" hinzustellen, wie es in einem Aufruf wichtiger Amtsinhaber in unserer Landeskirche in einem Offenen Brief (mit Unterschriften­sammlung) geschieht, widerspricht biblischer Wahrheit.

Die Mitglieder und Freunde der Ev. Vereinigung aber wollen, dass wir selber, unsere Kirche, ihre Mitglieder und Mitarbeiter bei der biblischen Wahrheit bleiben. Dies steht auf dem Spiel. Diese biblische Wahrheit hinten anzustellen, ist das Ende der Einheit. Nicht die Entscheidung, für sie einzutreten. Die Wahrheit der Schrift zählt immer mehr als organisatorische (EKD-) Einheit.

Wir möchten Sie auch dringend bitten, keine „Einzelfallregelung" ins Auge zu fassen. Sie wird, weil nicht mehr durchsichtig für die Gemeinden, die gleichen spalterischen Wirkungen haben wie eine Regelung gegen die Wahrheit der Bibel auf Gesetzesebene.

Wir haben Sorge, dass darüber hinaus die weltweite Einheit der Christenheit schwer beschädigt wird, wenn in unserer Landeskirche homosexuell praktizierende Pfarrerinnen und Pfarrer Leitungsverantwortung haben. Wir wollen nicht, dass diese ökumenische Einheit empfindlich durch unsere badische Praxis gestört wird.

Durch unsere weltweiten Kontakte in Mission und Ökumene sind uns die Sorgen der Verantwortlichen dort bekannt.

Wir bitten Sie ausdrücklich, diesen mahnenden Stimmen Gehör zu verschaffen und sie nicht im Austausch zu einer vermeintlichen Kompromisslösung aufzugeben.

Unser Anliegen und Selbstverpflichtung ist es, die in der Heiligen Schrift vorgegebene Einheit der Kirche zu erhalten.

Bleiben Sie deshalb auch bei ihren Verpflichtungen zur Heiligen Schrift, zu den Bekenntnissen und der Grundordnung als Kirchenleitung. Nur so werden Sie das Auseinanderbrechen unserer Kirche verhindern.

Dazu wünschen wir Ihnen Gottes Segen! Unser Gebet begleitet Sie dabei.

Mit freundlichen Grüßen,
Hermann Traub
Vorsitzender der Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden

Die Frage, ob homosexuelle Partnerschaften mit dem Amt des Pfarrers oder einer Pfarrerin vereinbar sind, wird seit der Novellierung des Pfarrdienstgesetzes durch den Rat und die Synode der EKD im November 2010 kontrovers diskutiert. In einem Offenen Brief hatte sich beispielsweise der Direktor des Predigerseminars aus Heidelberg und zehn weitere jetzige und ehemalige Amtsträger der Evangelischen Kirche für eine Zulassung solcher Partnerschaften in Baden ausgesprochen. Zuvor hatte sich die Initiative Evang. Kirchenprofil gebildet, die um ein klares Profil der Evangelischen Kirche besorgt ist und der Beschädigung des Vertrauens in die Amtsträger der Kirche entgegenwirken will. Wie MEDRUM berichtete, hat diese Initative die Gemeindeglieder aufgerufen, sich in den Dialog ihrer Landeskirchen einzubringen und hat dazu eine Unterstützungsaktion in MEDRUM eingerichtet (→ Unterstützerkreis Kirchenprofil , URL: http://www.medrum.de/node/7600).

Es ist schwer vorherzusehen, zu welchem Ergebnis die Initiativen von Teilen der badischen Landeskirche führen werden. Klar ist allerdings, daß Offene Briefe an die Präsidentin der Synode nicht an die Mitglieder der Synode weitergegeben werden. Margit Fleckenstein hatte es bereits abgelehnt, den Offenen Brief der acht evangelischen Altbischöfe, die sich an alle Synoden der EKD-Gliedkirchen gewandt hatten, an die Landessynode in Baden weiterzugeben. Sie verfährt nach strikten Regularien, die sich aus der Geschäftsordnung ergeben.

Demnach ist es jedem badischen Kirchenmitglied gestattet, sich mit einer Eingabe an die Landessynode zu wenden. Eingaben werden nach der Prüfung ihrer förmlichen Zulässigkeit entsprechend an die Landessynodalen weitergeleitet. Das genaue Verfahren ist in der Geschäftsordnung der Landessynode festgelegt.

Offene Briefe werden nicht an die Landessynodalen weitergeleitet. Fleckenstein dazu in einer Stellungnahme, die MEDRUM vorliegt:  "Es liegt ja in der Natur der Sache, dass offene Briefe allgemein zugänglich sind und gelesen werden können. Das ist bei dem Schreiben der acht Bischöfe ja der Fall." Daher wurde auch der offene Brief der Gruppe aus Baden nicht an die Synodalen weitergeleitet.

Gerade um einen Einfluss durch das Präsidium auf die Landessynodalen zu vermeiden, leitet die Synodenpräsidentin "lediglich diejenigen Informationen auf offiziellem Weg an die Landessynodalen weiter, die diesen Weg "nach der Geschäftsordnung" auch gehen können und müssen. Fleckenstein ist sich allerdings sicher, daß die badischen Landessynodalen medial versiert und breit informiert sind. "Von Informationen ausgeschlossen ist also niemand", so Fleckenstein.

Ein gewisses Verständnis für die Verfahrensweise in der badischen Landeskirche zeigte Rainer Mayer, Professor für Systematische Theologie, als Repräsentant der Initiative Evang. Kirchenprofil. "Aus juristischer Sicht ist dagegen nichts zu sagen", meinte Mayer gegenüber MEDRUM, "wenngleich dies aus anderer Perspektive auch anders gehandhabt werden könnte. Entscheidend wird am Ende ohnehin sein, ob es den einzelnen Landeskirchen wirklich gelingt, einen magnus consensus zu finden", so Mayer.



Pfarrdienstgesetz