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Volker Beck: Ein Armutszeugnis


27.11.09

Volker Beck: "Ein Armutszeugnis"

Das Aushängeschild der Grünen für die Klientel der Homosexuellen schimpft auf Bundesratsentscheidung

(MEDRUM) Die Bundesratsinitiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, eine Mehrheit im Bundesrat zu finden, um erweiterte Ansprüche von Menschen mit homo- oder bisexuellen Neigungen durch eine Grundgesetzänderung durchsetzen zu können, ist in der heutigen Sitzung gescheitert.

Der Drei-Ländervorstoß, in Artikel 3 des Grundgesetzes ein Merkmal "Sexuelle Identität" aufzunehmen, fand keine Mehrheit in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates. Mit diesem Antrag sollte vor allem bewerkstelligt werden, eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften leichter durchsetzen zu können. Würde das Merkmal "Sexuelle Identität" in ein verfassungsrechtlich vorgegebenes Benachteiligungsverbot aufgenommen werden, könnte zum Beispiel das Recht von Lesben und Schwulen auf Adoption von Kindern, die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe oder auch ein Recht auf künstliche Befruchtung einfacher durchgesetzt werden als dies derzeit der Fall ist. Ein grundgesetzlich garantiertes Gleichbehandlungsgebot für Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen müsste in sämtlichen Gesetzeswerken und Verordnungen beachtet werden. Eine Unterscheidung zwischen der Ehe und homosexuellen Partnerschaften, wie sie derzeit noch möglich ist, wäre dann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig, wie die ehemalige Bundesjustizministerin Zypries noch vor wenigen Wochen im Bundesrat feststellte. Diesem Ziel diente die heute gescheiterte Bundesratsinitiative.

Von Gegnern der Grundgesetzänderung wurde das Argument hervorgehoben, dass mangelnde Rechte Homosexueller kein Problem seien. Defizite gebe es eher in der gesellschaftlichen Akzeptanz, die sich aber nicht durch eine Gesetzesänderung verbessern ließe.

Der Sprecher der Fraktion der Grünen/Bündnis 90 im Bundestag, Volker Beck, nannte die Bundesratsentscheidung ein Armutszeugnis. Der homosexuelle Politiker klagte, Lesben, Schwulen und Transgender seien schmählich im Stich gelassen worden. Volker Beck weiter dazu: "Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.  Am 1. Dezember 2009 wird mit dem Lissabon-Vertrag die Europäische Grundrechtecharta in Kraft gesetzt. Sie enthält bereits ein entsprechendes Diskriminierungsverbot. Es gibt keinen sachlichen Grund, Lesben, Schwulen und Transgender diesen Schutz im Grundgesetz weiter zu verwehren." Seine Fraktion hat heute bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um dennoch das gesteckte Ziel zu erreichen.

Mit dem Argument des "Schutzes" wird von Beck der falsche Eindruck erweckt, als seien Menschen nicht-heterosexueller  Orientierung schutzlos oder zumindest weniger geschützt. Dies ist ein propagandistisches Argument, weil es sachlich nicht zutrifft. Auch heterosexuell veranlagten Menschen wird kein anderer Schutz gewährt als Menschen mit anderer sexueller Orientierung. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte gelten unterschiedslos für alle Menschen, einerlei ob sie heterosexuelle, homosexuelle oder andere sexueller Orientierungen haben. Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes gilt für alle Menschen. Auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches gelten für alle Menschen gleichermaßen. Nicht-heterosexuell veranlagte Menschen dürfen ebensowenig beleidigt oder diskriminiert werden wie Heterosexuelle. Ihnen wird darüber hinaus noch besonderer Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährt.

Deshalb ist das Schutzargument von Volker Beck fehl am Platze. Es ist fadenscheinig und irreführend. In Wirklichkeit geht es nicht darum, Homo-, Bi- und Transsexuellen Schutz zu gewähren, sondern jegliche rechtliche Unterscheidung unmöglich zu machen. Damit wäre künftig beispielsweise eine Förderung der Lebensform der Ehe de jure kaum noch durchsetzbar, ohne auch homosexuelle Lebensformen in gleicher Weise zu fördern. Es geht also nicht um Schutz, sondern um Egalisierung und Durchsetzung von Interessen.


MEDRUM -> "Sexuelle Identität" heute im Bundesrat


Leserbriefe

schreiben Sie: "Mit dem Argument des "Schutzes" wird von Beck der falsche Eindruck erweckt, als seien Menschen nicht-heterosexueller Orientierung schutzlos oder zumindest weniger geschützt. Dies ist ein propagandistisches Argument, weil es sachlich nicht zutrifft." Volker Beck hat also keine "Klientel", genauso wenig wie die EU.

Endlich ein Funken normaler Menschenverstand am Ende des Tunnels! Volker Beck ist gescheitert! Becks Polemik und Aggression hat einen Denkzettel erhalten! Es ist ein Freudentag! Gott sei gedankt!