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Verfassungsändernde Mehrheit für Rot-Grün in Hamburg


25.02.20

Verfassungsändernde Mehrheit für Rot-Grün in Hamburg

SPD und Grüne wollen Große Koalition bilden

(MEDRUM) Nachdem die FDP an der 5%-Hürde gescheitert ist, werden SPD und Grüne über eine verfassungsändernde Mehrheit in der hamburgischen Bürgerschaft verfügen.

71,2% der Mandate für Rot-Grün

Bei der Mandatsverteilung in der neu gewählten hamburgischen Bürgerschaft werden SPD und Grüne über einen Anteil von 71,2 Prozent der Mandate verfügen. Diese Parteien haben zwar nur 63,2 Prozentpunkte der gültigen Stimmen erreicht, da aber 4,9 % der Stimmen für die FDP und 6,3 % der Stimmen für "Sonstige Parteien" (insgesamt also 11,2 Prozentpunkte) wegen der 5%-Hürde bei der Mandatsverteilung nicht zu Buche schlagen, verteilen sich die künftigen Bürgerschaftsmandate auf 88,8 % Prozentpunkte der bei der jetzigen Wahl abgegebenen Stimmen. Daher entsprechen 63,2 Prozentpunkte für SPD und Grüne mehr als 71 Prozent der Mandate. Eine rot-grüne Regierungskoalition wird deshalb sogar über eine verfassungsändernde Mehrheit verfügen, für die eine Zweidrittelmehrheit, also 66,7 % der Mandate erforderlich ist.

In Hamburg ist Rot-Grün gleichbedeutend mit Große Koalition

Da sowohl SPD wie Grüne bekundet haben, ihre Regierungskoalition fortsetzen zu wollen, werden sie als stärkste und zweitstärkste Kraft in der Bürgerschaft eine "Große Koalition" bilden. Große Koalitionen wurden in der bisherigen deutschen Parlamentsgeschichte stets als Ausnahme und Notlösung betrachtet, die dann in Frage kam, wenn es nicht möglich war, eine andere stabile Regierungsmehrheit zu bilden. An dieser Voraussetzung fehlt es nun allerdings in Hamburg. Denn statt einer Großen Koalition bestünde auch die Möglichkeit, eine Zweiparteienkoalition aus SPD und CDU zu bilden, die über eine Mehrheit von 56,5 % der Mandate verfügen würde.