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SPD-Vorstoß zu Grundgesetzänderungen


21.07.09

SPD-Vorstoß zu Grundgesetzänderungen

Forderung im Bundestag nach Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Bei der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Juli kündigte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Alfred Hartenbach (SPD), einen Vorstoß zur Grundgesetzänderungen an. Er plädierte dafür, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften der Ehe gleichzustellen und die sexuelle Orientierung in das Gleichbehandlungsgebot einzuführen sowie Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Plenum des Deutschen Bundestags führte am 3. Juli eine Aussprache zur Großen Anfrage aus der FDP-Fraktion über die Achtung von Grundrechten durch.

Staatssekretär Hartenbach kündigte in seinem Redebeitrag den Vorstoß der SPD an, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wie die Ehe unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes zu stellen und die sexuelle Orientierung in das grundgesetzliche Recht auf Gleichbehandlung aufzunehmen. Der Parlamentarische Staatssekretär untermauerte damit das seit langem erklärte Ziel von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) durch die Forderung: "Wir müssen darüber nachdenken, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Wir sollten uns auch darum bemühen, in Art. 6 die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen." Der SPD-Politiker verfolgt damit zugleich eine Zielsetzung, die auch Teil des Wahlprogrammes der SPD für die Bundestagswahl 2009 ist. Im Gegensatz zur SPD lehnt die CDU/CSU eine Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe ab.

Ferner sprach sich Hartenbach für die Einführung von Rechten des Kindes in das Grundgesetz aus. Er erklärte dazu: "Der Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes bringt ein Eltern-Kind-Verständnis zum Ausdruck, das längst nicht mehr unseren Vorstellungen entspricht. Für sinnvoll halte ich eine Regelung, die jedem Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, vor allem auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zuspricht. Die Rechte des Kindes zu achten, zu schützen, zu fördern und für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen, erfordert keinen revolutionären Mut; denn entsprechende Regelungen sind mittlerweile in fast allen Landesverfassungen vorhanden."