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Professor Ebach irrt - "Homo-Ehe" kein Menschenrecht!


02.02.11

Professor Ebach irrt - "Homo-Ehe" kein Menschenrecht!

Ein Zwischenruf von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Auch Gottesgelehrte können irren. Dieses Schicksal teilen Theologen mit anderen Menschen. Der Kommentar von Professor Jürgen Ebach, der am Dienstag im großen Online-Portal der Evangelischen Kirche in Deutschland, "evangelisch.de" ("Bibelauslegung: Homosexualität ein Gräuel?"), zum Brief der acht Bischöfe veröffentlicht wurde, zeigt, daß auch er zu jenen Menschen gehört, die vor Irrtümern nicht gefeit sind.

Ebach widerspricht den acht evangelischen Bischöfen und unterstützt die Zulassung von homosexuellen Partnerschaften in evangelischen Pfarrämtern. Sein Votum begründet er unter anderem damit, daß er für Menschenrechte und gegen Diskriminierung ist. Ebach berücksichtigt in seiner Stellungnahme nicht, daß erst vor wenigen Monaten der Europäische Gerichtshof in dieser Frage ein völlig anderes Urteil gefällt hat. Im Gegensatz zum Theologen Ebach stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte höchstrichterlich fest, daß es kein Menschenrecht auf Homo-Ehe gibt (MEDRUM berichtete: Synodale der EKD im Irrtum: Homo-Ehe kein Menschenrecht).

Wer wie Ebach glaubt oder suggeriert, es gäbe ein Menschenrecht auf "Homo-Partnerschaften", das etwa auch für Geistliche gewährt werden müsse, weil sie sonst diskrimiert würden, befindet sich im Irrtum. Denn der Europäische Gerichtshof bestätigte im Beschwerdefall "Schalk und Kopf gegen Österreich", daß es kein Menschenrecht gibt, eine "Homo-Partnerschaft" abzuschließen. Aufgrund dieses Richterspruches besteht für die Mitgliedsstaaten Europas keine Verpflichtung, "Homo-Ehen" einzuführen.

Das Menschenrechts-Argument von Ebach trägt nicht. Da nicht einmal staatliche Gewalten verpflichtet sind, das Rechtsinstitut einer "Homo-Ehe" einzuführen, kann erst recht nicht argumentiert werden, die Evangelische Kirche habe ein solches Menschenrecht zu gewähren. In einem anderen Punkt kann Ebach allerdings schwerlich widersprochen werden. Er sagt zum Umgang mit Aussagen der Bibel über Homosexualität, bei denen er Widersprüchlichkeiten sieht: "Wenn Texte gegen Texte stehen, dann muss man diskutieren und alle sollen zu Wort kommen und letztlich muss man mehrheitlich entscheiden, was gelten soll. In Evangelischen Synoden ist es da nicht anders als in der Demokratie. Was die Wahrheit ist, lässt sich mit keiner Mehrheit entscheiden, wohl aber, was - wenigstens für eine Weile - gelten soll."

Damit wird klar, daß die Synoden der Landeskirchen letztlich bei ihrer Entscheidung, ob Homo-Partnerschaften in das Pfarramt einziehen dürfen oder nicht, keinesfalls gegen ein Menschenrecht verstoßen, wenn sie dies verneinen. Die Synodalen haben damit - de facto unabhängig von der Frage nach Wahrheit - eine große Entscheidungsfreiheit, was gelten soll.  Sie können sich dem Appell der acht evangelischen Bischöfe verschließen, die gemahnt haben, sich an die Heilige Schrift zu halten, oder dem bischöflichen Mahnruf folgen und es ablehnen, Homo-Partnerschaften künftig auf eine Stufe mit Ehe und Familie zu stellen, wie es vom Rat der EKD in seiner Vorlage an die Synode der EKD geschehen ist.

Ebach kann sich bei seinem Plädoyer für die Öffnung der Pfarrämter allerdings nicht auf Bischof Prof. Wilckens berufen, wie er es in seinem Kommentar getan hat. Denn auch hier irrt Ebach. Er zitiert aus einem Kommentar von Wilckens aus dem Jahr 1978, ohne auch nur zu erwähnen, daß die von ihm zitierte Aussage schon seit mehr als zehn Jahren überholt ist. Professor Wilckens kommt in seinem dreibändigen Kommentar zum Römerbrief im Jahr 1997 zu anderen Aussagen über das, was die Heilige Schrift über Homosexualität sagt. Und diese Erkenntnisse von Wilckens stehen nicht im Gegensatz, sondern in völliger Übereinstimmung mit dem, was die acht evangelischen Bischöfe in ihrem Offenen Brief an die Synoden der EKD-Gliedkirchen sagen.

Überdies weist Ebachs Methodik, mit der er biblizistisch versucht, die theologische Argumentation der acht Bischöfe zu entkräften, eklatante Schwächen auf. Er stellt verschiedenste Sachverhalte auf ein und dieselbe Ebene. Wer glaubt, das Braten von Steaks mit dem Geschechter-Ethos der Bibel unmittelbar miteinander vergleichen zu können, wie Ebach es tut, lässt bei seiner Argumentation die wissenschaftliche Seriosität vermissen.

Ebach ist also nicht nur in der Menschenrechtsfrage, sondern auch auf dem Gebiet der theologischen Aussagen von Wilckens nicht auf der Höhe des Geschehens. Wie Ebach andrerseits zutreffend feststellt, entscheiden die Synoden letztlich demokratisch, also mit Stimmenmehrheit darüber, was gelten soll. Ob diese Entscheidungen dann unter der Autorität des Wortes Gottes stehen oder ihm ein Gräuel sind, hängt davon ab, ob sich die Synodalen vom Wort Gottes oder dem zeitabhängigen Geist leiten lassen.

Jürgen Ebach ist Professor emeritus und lehrte nach seiner Habilitation im Jahr 1975 an den Universitäten Paderborn und danach in Bochum. Zu seinen Lehrgebieten gehören Exegese und Theologie des Alten Testaments und biblische Hermeneutik. Seine Abschiedsvorlesung gab er 2010.

Bischof Ulrich Wilckens wird zur theologischen Begründung, weshalb homosexuelle Partnerschaften nicht für das Pfarramt geeignet sind, am Samstag, 5. Februar 2011, im Fernsehen Stellung beziehen. Das Hessische Fernsehen wird in der Sendung Horizonte - Kommen Schwule in den Himmel? von 16.30 - 17:00 Uhr darüber berichten → hr-online.de (Nachtrag: Das Hessische Fernsehen hat die Sendung wegen Unstimmigkeiten kurzfristig abgesetzt. Sie ist auf den 19.02.2011 verschoben worden).


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Pfarrdienstgesetz

Leserbriefe

Das Evangelium vom kommenden "6. Sonntag im Jahreskreis": Matthäus 5, 17-37, zeigt absolut eindeutig ab Verse 17 - 19 und unmißverständlich, was es auf sich hat bezgl. der Gesetze Gottes, und wie Christus scharf davor warnt, selbst den "kleinsten Buchstaben des Gesetzes", die "klerin- sten Gebote aufheben" zu wollen. Und jetzt wollen ausgerechnet geistliche Verantwortliche der Kirche aus der Reformation, die einst scharf angetreten ist, alleine die Bibel = Gottes Wort zur Grundlage ihrer Glaubensverkündigung zu bestimmen, dieses eherne Gotteswort nach ihrem Gutdünken (oder sollte man jetzt nicht ehrlichkeitshalber sagen: "Schlecht"dünken" ?) dem sogen. Zeitgeist anzupassen ! Wann und wie oft müßte oder wollten dann denn Menschen das Wort Gottes (jedesmal) dem jeweils sich wandelnden Zeitgeist anpassen. Konsequenterweise müßten dann z.B. die obengenannten ehernen Aussagen des Evangeliums von vornherein "vorbeugend" verändert bezw. angepasst werden. Sie wären sonst stets ein Stachel (von Gottes Geist) im Menschengeist. Der dann verbleibende Rest der Worte Gottes würden so durch Menschen nur noch ein nichtssagendes, wertloses Gerippe. Darum: WEHRET DEN ANFÄNGEN !