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Kindergelderhöhung vom Bundestag beschlossen


05.12.08

Kindergelderhöhung vom Bundestag beschlossen

Kirchen, Fachverbände und Bund der Steuerzahler kritisieren Erhöhungen als zu gering

(MEDRUM) Gestern beschloss der Bundestag, das Kindergeld ab Januar 2009 um monatlich 10 EUR und den Kinderfreibetrag zu erhöhen.

Seit 2002 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 154 EUR. Ab Januar 2009 wird dieser Betrag um 10 EUR auf 164 EUR erhöht. Dies entspricht nach sieben Jahren einer Erhöhung von 6,5 Prozent. Diese Erhöhung reicht knapp aus, um den Anstieg der Verbraucherpreise, die - gemessen am allgemeinen Index der Verbraucherpreise - seit 2002 um über 6 Prozent gestiegen sind, in etwa auszugleichen, nicht jedoch, wenn der Preisanstieg auf die spezifischen Lebenshaltungskosten für Familien mit Kindern bezogen wird. Hinzu kommt, dass Löhne der Arbeitnehmer, vor allem der Wenigerverdienenden und der Geringverdiener in den letzten Jahren real gesunken sind. Deshalb fällt die beschlossene Kindergelderhöhung besonders für einkommensschwächere Familien zu gering aus. Erst ab dem dritten Kind wird der Betrag um 16 EUR von 154 auf 170 EUR und ab dem vierten Kind von 179 auf 195 EUR erhöht. Für Kinder von Hartz IV- Empfängern ist die beschlossenen Erhöhung noch weniger wert, weil die Kindergelderhöhung bei den Hartz IV- Leistungen als Einkommen angerechnet wird und im Gegenzug dafür Hartz IV-Leistungen wieder gekürzt werden. Dies trifft eine große Zahl Alleinerziehender besonders hart.

Evangelische und Katholische Kirche betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes bleibe weit hinter der von Fachverbänden für notwendig erachteten Anhebung zurück (Stellungnahme EKD und Katholische Kirche im Anhang). Nach Berechnungen des Familienbundes der Katholiken wäre eine Erhöhung des Kindergeldes von 28 EUR für das erste bis dritte Kind notwendig gewesen (Auszug aus der Stellungnahme im Anhang beigefügt).

Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte die beschlossenen Maßnahmen. Er hält die Erhöhung des steuerlich zu berücksichtigenden Kinderfreibetrages von 5.808 auf 6024 EUR (3,7 Prozent) für zu niedrig bemessen. In seiner Stellungnahme führt er aus:

"Die Zielrichtung des Entwurfs für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen wird vom Bund der Steuerzahler grundsätzlich begrüßt. Dennoch gehen einige Vorschläge aus unserer Sicht nicht weit genug, so dass weiterhin ... bei der Anhebung des Kinderfreibetrages Nachbesserungsbedarf besteht. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages ist verfassungsrechtlich vorgegeben und somit muss sie zwangsläufig erfolgen. Der Bund der Steuerzahler kommt nach einer kritischen Analyse des Existenzminimumberichts zu dem Schluss, dass auch die Anhebung auf 6.024 Euro unzureichend ist."

Bischof Mixa, der sich bereits vor einiger Zeit recht kritisch mit der geplanten Kindergelderhöhung auseinander gesetzt hatte, steht also mit seiner Kritik längst nicht alleine da. Dennoch war sie für die Familienministerin kein Grund, mit den Vorstellungen des Bischofs sachlich und respektvoll umzugehen. Sie war "wütend" auf ihn, wie sie selbst sagte.


MEDRUM-Artikel -> Halten Sie diese Polemik für richtig, Frau Ministerin?