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Grüne wollen Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften


31.05.11

Grüne wollen Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Bundestag

(MEDRUM) Am 6. Juni findet im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner statt. Dazu geht eine Gesetzesinitiativ von Bündnis 90 / Die Grünen aus.

Das Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner soll an das für Eheleute angeglichen werden, fordern die Grünen und haben zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (17/1429) in den Bundestag eingebracht. Am Montag, 6. Juni, findet deshalb eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuß statt.

Als Sachverständige sind zur Anhörung geladen:

  • Rolf P. Bach von der Gemeinsamen Zentrale Adoptionsstelle der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein,
  • Professorin Nina Dethloff vom Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
  • Professor Klaus Ferdinand Gärditz vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an derselben Universität;
  • Bernd Grzeszick vom Institut für Öffentliches Recht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
  • Professor Herbert Grziwotz von der Universität Regenburg;
  • Notker Klann, Psychologe aus Bad Honnef,
  • Christa Mayer vom Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig und
  • Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar aus Berlin.

In der Gesetzesvorlage stellen Volker Beck und die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen fest: "Niemand hat ein Recht auf ein Kind. Kinder haben vielmehr ein Recht auf Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit und Geborgenheit. All dies können sie bei gleichgeschlechtlichen Eltern in gleicher Weise erfahren wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren."

Zur Begründung wird insbesondere auf die Studie „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ verwiesen (sogenannte Zypries-Studie), die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom Bayerischen Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) durchgeführt  wurde (MEDRUM berichtete). „Entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist nicht die Struktur der Familie, sondern die Qualität der innerfamiliären Beziehungen“, stelle die Studie fest.

Die in der Gesetzesvorlage angegebene Begründung ignoriert sowohl die mangelnde Aussagekraft der Zypries-Studie wie Erkenntnisse etwa aus der Bindungsforschung, nach der es für die gesunde Entwicklung von Kindern von wichtiger Bedeutung ist, in Vater und Mutter Eltern unterschiedlichen Geschlechts zu haben.


22.12.10 MEDRUM Durchsetzung schwulenpolitischer Interessen dient nicht dem Kindeswohl

Leserbriefe

Die Position und Vorschläge der Professorin Dethloff können nachgelesen werden in "Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare", NJW 2002. Es fällt durchgehend auf, dass das Dokument für den Handlungsbedarf weniger aus inhaltlichen Gründen argumentiert, sondern mit der Begründung, bereits bestehenden "vielgestaltigen Realitäten gleichgeschlechtlicher Familien" müsse Rechnung getragen werden. Als Orientierungspunkt sollen hierbei - progressive - Gesetzesregelungen anderer Staaten dienen ("mit Blick auf die Rechtslage", vgl. S. 5-7). Beides entspricht der Ankündigung in der Einleitung, aber mit diesem Vorgehen ist zugleich klar, dass keine inhaltliche Argumentation zum Thema selbst erwartet werden kann. Ebenso bleibt die Frage des Kindeswohles zum Großteil ausgeblendet. Das zeigt sich z.B. in der recht verschlungenen Argumentation für Reformbedarf in Bezug auf Stiefkindadoption (S.4): Nach Dethloff spielt es in diesem Falle "keine Rolle, ob es für das Kindeswohl in irgendeiner Weise von Bedeutung ist, dass es in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung aufwächst." Wichtig sei hier, da "das Kind ohnehin in der Gemeinschaft lebt" [das scheint die neue Mindestanforderung in alternative zur Ehe/Familie zu sein], lediglich die rechtliche Absicherung, und die sei "für das Kind grundsätzlich von Vorteil." Es wird aber offensichtlich nicht gefragt, was für ein Kontext aus Sicht eines heranwachsenden Kindes abgesichert wird. Dethloffs These u.a. zu Bedeutung und Auswirkungen eines gleichgeschlechtlichen Adoptiv-Paares für ein Kind wird nicht überzeugend belegt. Die Möglichkeit zur Adoption (hier: des Kindes eines Partners, S.5) soll nach Dethloff ferner auch außerhalb "formalisierter Beziehungen" offen stehen, da eine "Beschränkung des Adoptionsrechtes auf eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sich nicht damit rechtfertigen [lässt], dass es anderen Beziehungen an erforderlicher Stabilität fehle."(meine Hervorhebung) Offensichtlich erscheint Dethloff nicht nur der Begriff der Ehe zu eng, sondern ebenfalls jener der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzen möchte, dem sei der Artikel "The essential public purpose of marriage" empfohlen, den Jennifer Roback Morse diese Woche auf der sehr empfehlenswerten Informationsplattform www.mercatornet.com publiziert hat. Der vielleicht noch wichtigere Untertitel: To understand this purpose we must ask: What is owed to the child?