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Gerichtsverhandlung hat Initiative der Gorber-Bittschrift bestätigt


31.07.08

Initiatorin sieht Anliegen der Gorber-Bittschrift durch Gerichtsverhandlung bestätigt

(MEDRUM) Die Initiatorin der Bittschrift, mit der mehr als 700 Personen aus dem In- und Ausland die Rückkehr der Gorber-Kinder zu ihrer Familie nach Überlingen unterstützt haben, sieht das Anliegen der Bittschrift nach der Gerichtsverhandlung am Dienstag bestätigt.

Wie der "Südkurier" gestern berichtete, soll sich das Jugendamt des Bodenseekreises mit der Entscheidung des Gerichtes vom Dienstag in seinem Handeln bestätigt gesehen haben. Wie MEDRUM berichtete, stimmte der Richter der Rückkehr des 3-jährigen David in seine Familie zu. Den Verbleib der übrigen fünf Kinder machte er von der weiteren Entwicklung und ihrer Begutachtung abhängig.

Ganz anders als das Jugendamt beurteilt dies die Bittschrift-Initiatorin. Bei der Verhandlung des Familiengerichtes über die Rückgabe des Sorgerechtes sei deutlich geworden, dass keine konkreten Fakten gegen eine Rückkehr der Kinder ins Elternhaus sprächen. Im Gegenteil, "die Kinder sind alle so gut erzogen und sozialisiert, dass schon allein dadurch die vom Jugendamt und der Verfahrenspflegerin in Zweifel gestellte Erziehungsfähigkeit der Eltern bewiesen ist", teilte sie mit.

Mutter und Vater seien in sehr guter Verfassung und bestens in der Lage, für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Dies sei auch durch ein Gutachten bestätigt, dessen Erstellung die Eltern veranlasst hatten, weil Bürger aus der Umgebung und Mitarbeiter des Jugendamtes zu Unrecht ihre Erziehungsfähigkeit in Zweifel gebracht hätten, sagte die Initiatorin. Ebenso wenig bestehe ein Grund, die Erziehungsfähigkeit der Eltern deswegen in Zweifel zu ziehen, weil ihre Kinder in der Vergangenheit keine öffentlichen Schulen besucht hatten, sondern mit Duldung der Schulbehörden die Kinder zuhause unterrichtet hatten. Die Eltern haben ihre Kinder vor einigen Monaten für den Unterrichtsbesuch in Schulen bereits selbst angemeldet. Damit sei auch einer solchen Begründung die Grundlage entzogen.

Die Rechtsanwältin und Interessenvertreterin der Kinder erklärte im Gespräch mit MEDRUM, sie sei "der festen Überzeugung, dass es aufgrund der heutigen Sachlage keinesfalls zu einem Sorgerechtsentzug gekommen wäre, wenn die Frage des Sorgerechtes bei der Verhandlung am Dienstag dieser Woche erstmals zur Entscheidung angestanden hätte.

Dennoch wurde dem Antrag der Eltern nur in Teilen stattgegeben. Das vorgelegte Gutachten sei vor Gericht nicht anerkannt worden. Dies sei mit der Feststellung begründet worden, es entspräche nicht den Anforderungen, die an solche Gutachten anzulegen seien. Die Eltern haben daher eingewilligt, erneut für ein Gutachten - jetzt durch einen anderen Gutachter - zur Verfügung zu stehen, der bei der Verhandlung festgelegt wurde.

Außergewöhnlich sei gewesen, so die Initiatorin, dass das Jugendamt offensichtlich nicht glaubte, seine Interessen allein vertreten zu können, sondern mit zwei Rechtsanwältinnen zum Verhandlungstermin erschienen sei. Bemerkenswert sei auch, dass die vom Gericht bisher eingesetzte Verfahrenspflegerin der Kinder schon vorigen Freitag den beiden älteren Mädchen im Jugendheim zu ihrer großen Enttäuschung gesagt habe, sie werde alles daran setzen, um sie noch länger dort zu behalten. Sie sei überzeugt, dass dies den "Interessen der Kinder" entspräche, die sie zu vertreten habe, soll die Verfahrenspflegerin weiter dazu angemerkt haben. Sie legt offensichtlich Wert darauf, die Kinder vom erzieherischen Einfluss ihrer Eltern möglichst fernzuhalten und in ein "weltlicheres" Umfeld zu führen, wie aus den kontroversen Argumenten zur Verhandlung über das Sorgerecht deutlich wurde. Die Bittschrift-Initiatorin hebt ihrerseits hervor, dass dies im klaren Gegensatz zum Willen der beiden Jugendlichen stehe, die vielfach deutlich ihr Interesse bekundet hätten, so schnell wie möglich nach Hause zurückkehren zu können.

Dennoch sieht die Initiatorin Grund zu Freude, weil die Verhandlung schlussendlich doch einen positiven Verlauf genommen habe. "Wenigstens der dreijährige David dürfe endlich wieder nach Hause", und das Umgangsrecht der Kinder mit ihren Eltern sei gelockert worden. So habe man den beiden größeren Mädchen erlaubt, am Abend nach der Gerichtsverhandlung mit zu ihren Eltern nach Hause zu fahren. "Sie mussten erst gestern Abend um 19 Uhr wieder in ihrer Einrichtung zurück sein", so die Initiatorin. Die beiden Jugendlichen wurden zwar im Verfahren nicht gehört, sie hatten jedoch von der Heimleitung die Erlaubnis erhalten, sich während der Verhandlung ebenso wie interessierte Bürger und auch die Initiatorin im Gerichtsgebäude aufzuhalten.

Die Initiatorin der Bittschrift sieht im Ergebnis der Verhandlung auch Grund zu Dankbarkeit. Sie drückte dies mit den Worten aus: "Dafür wollen wir Gott danken. Wir wollen weiter darum beten, dass alle Kinder bald ganz nach Hause entlassen werden - was sie alle so sehr wünschen. Sie wollten lieber nach Hause kommen als ins Kinderferienlager nach Ungarn zu fahren."


-> Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber


MEDRUM-Artikel vom 30.07.08 -> Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück

Leserreaktionen zu diesem Artikel

Familie Gorber

Es sind Sommerferien - und die Kinder Gorber dürfen sie nicht mit ihrer Familie, dem Geschwisterchen in Fröhlichkeit und Befreitheit erleben. Wie schön sind Ferien im Kreis der Familie! Mir reicht der Erfolg von gestern nicht. Natürlich freue ich mich für David - aber die Anderen? 6 Stunden Gerichtsverhandlung. Was kostet so ein Verfahren? Und wer entschuldigt sich am Ende bei Eltern und Kinder für die Brüche, die durch diese schweren Erfahrungen in ihrem Leben entstanden sind??? Nur gut, dass diese Menschen Jesus kennen, der auch aus den schwierigsten Situatioen etwas Gutes entstehen lassen kann und will. Beten wir um Stärkung, Weisheit und Schutz für die Kinder und Eltern.

Almut Rosebrock


Ich freue mich sehr, dass

Ich freue mich sehr, dass der David nach Hause gehen kann und bete für Ihren anderen Kindern. Habe vor eine Woche an Frau A. Merkel, Frau Beate Merk und etliche andere Hohe Tiere geschrieben. Das ist eine harte Probe für Sie. Wir wissen aber, dass... (Römer 8:28) Möge unser Vater, der uns liebt, Sie mit Trost, Stärke, Gnade und Weisheit bekräftigen für die kommende Zeit. Im Messias

F. Wessel


Weitere Schritte nötig

Es ist erfreulich, daß vom Gericht Schritte beschlossen wurden, die darauf zielen, die Familie wieder zusammen zu führen. Allerdings fehlen (zumindest in der bisher bekannten Berichterstattung) konkrete Hinweise, wie dies geschehen soll. Wenn denn nun die Krankheit von Frau Gorber der Auslöser war, zum "Wohle der Kinder" eine Heimunterbringung anzuordnen und das Gericht jetzt erkennt, daß sich der Zustand bessert vermisse ich konkrete Massnahmen, die auf eine schnelle Familienzusammenführung hoffen lassen (z.B. eine Kur, Kurse oder anderes). Es bleibt der vage Eindruck, daß es dem Gericht nicht wirklich ernst ist mit der Familienzusammenführung. Aber vielleicht konnten einfach in der Kürze der Zeit noch nicht alle Eindrücke vermittelt werden. Auf jeden Fall stimmt die Richtung schon mal!

Michael Huber


 

Wer entscheidet über das Kindeswohl?

Durch Zufall bin ich auf den erschütternden Fall der Familie Gorber gestoßen. Ich finde es haarsträubend aber auch äußerst beunruhigend, was sich "der Staat" - in diesem Fall das Jugendamt - hier herausnimmt, und das im so frommen (?) Baden Württemberg! Gott sei Dank darf jetzt wenigstens der kleine David nach Hause! Die Familie hat mein aufrichtiges Mitfühlen! Wenn man jedoch die Hintergründe betrachtet, wundert einen solches Vorgehen nicht mehr. Am 04.07.08 hat der Bundestag ein "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" erlassen, das de facto die Eltern entmachtet und die Entscheidung über das Kindeswohl den Jugendämtern und Familiengerichten überträgt (siehe Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 28 vom 11.07.08). Ist es gegen das Kindeswohl, wenn man seine Kinder zu bibeltreuen und aufrichtigen Christen erzieht? Oder ist es vielleicht in Zukunft auch gegen das Kindeswohl, wenn man sie nicht schon mit 1-2 Jahren in die Kinderkrippe und später in die Ganztagsschule schicken will?! Mir graust vor solchen Vorstellungen! Wir haben selber 7 Kinder, womöglich halten uns böswillige Nachbarn auch für religiöse Spinner?... Na gut, immerhin kommen wir ja unserer Schulpflicht nach. Aber die Entscheidung, was gut und schlecht für unsere Kinder ist, möchten wir uns nicht vom Staat vorschreiben lassen! Ich kann nur alle christlichen Eltern ermutigen, sich in die Familienpolitik einzumischen und auf Land- und Bundestagsabgeordnete einzuwirken! Möglichkeiten gibt es viele, packen wir's an!

Almut Bieber

 


 

Die Kluft zwischen den Kindern wird vertieft

Dieses Urteil ist aus meiner Sicht ein gespaltenes Urteil. Erfreulich ist dass der jüngste Sohn wieder zurück zur Familie darf. Ein weiterer Teilerfolg ist dass die beiden älteren Töchter an den Wochen-enden auch zu Besuch nach Hause dürfen. Aber was ist mit den 3 anderen Töchtern denen dieses Vorrecht (warum eigentlich ???) verwehrt wird ? Ich könnte mir gut vorstellen dass sie nun umso mehr unter dieser Situation leiden. Fazit: Für die "Initiative Gorber" bleibt noch viel zu tun ! Gebt nicht auf !

G. Trox

 


 

Leserbriefe

Dieses Urteil ist letztlich nichts anderes als das Eingeständnis des Staates, daß man selber unfähig ist, einmal begangenes Unrecht und begangene Fehler wieder gut zu machen. Denn hätte man jetzt endlich (nachdem schon eigentlich viel zu viele Monate vergangen sind) die Kinder nach Hause gelassen, dann wäre damit offenkundig geworden, daß die Handlungsweise des Jugendamtes und damit auch die Beaufsichtigung der JA-Mitarbeiter durch deren Disziplinarvorgesetzten, den Landrat, rechtlich und sachlich falsch war. Das kann und darf man jedoch als guter deutscher Beamter nicht zugeben. Also müssen die Kinder weiterhin leiden, denn was kümmert einen Beamten das Leid eines Bürgers? Insofern ist dieses Urteil ein Skandal und reiht sich ein in die Kette früherer Skandalurteile gerade im Sorgerechts- aber auch im Schulrechtsbereich (man denke an den unseligen Schulzwang, der von der ach so demokratischen Bundesrepublik aus dem dritten Reich übernommen wurde).
Wohin ist Deutschland gekommen? Würde man unser Land als "Bananenrepublik" bezeichnen, wäre das eine Beleidigung für diejenigen Staaten, die man bisher immer damit bezeichnet hat.