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Familiennetzwerk rechnet Kindergeldanpassung nach: "Minus für Familien"


17.10.08

Familiennetzwerk rechnet Kindergeld nach: "Minus für Familien"

(MEDRUM) Das Familiennetzwerk kommt zu dem Ergebnis, dass die Einigung der Koalition, das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro zu erhöhen, das Minus in den Kassen der Familien seit 2002 nicht ausgleicht.

Die letzte Kindergelderhöhung gab es im Jahre 2002. Seit dem seien die Lebenshaltungskosten um 12% gestiegen. Der Existenzminimumbericht, der alle zwei Jahre von der Regierung vorgelegt werden müsse, sei seit Monaten überfällig. Damit fehle jede Grundlage auf der überhaupt erst beurteilt werden könne, ob die Kindergelderhöhung minimalen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genüge, so das Familiennetzwerk.

Das Netzwerk verweist erneut auf die unveränderte Ungerechtigkeit gegenüber den Familien, die im System enthalten sei und durch den neuesten Beschluss wiederum deutlich werde. Zum einen werde den Familien nach zähem Ringen 10€ mehr Kindergeld gegeben,  gleichzeitig werde aber durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge wieder weit mehr genommen. Hinzu komme die Belastung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die besonders Familien mehrfach belaste (je nach Kinderzahl). Unterm Strich bedeute dies trotz jetziger Erhöhung des Kindergeldes, so das Fazit des Familiennetzwerkes: "Familien werden geschröpft, Banken dagegen gepampert."

In seiner Pressemitteilung stellt das Familiennetzwerk detailliert dar, weshalb die geringfügige Erhöhung des Kindergeldes zu einem Minus bei Familien führt:

  1. Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge lässt von der angeblichen Kindergelderhöhung nichts mehr übrig:
    Werden die Krankenkassenbeiträge auf 15,5% erhöht und die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % vermindert, so bleibt immer noch eine Erhöhung von in vielen Fällen 2,2% für die Familien zu tragen. Das sind bei einem durchschnittlichen Einkommen von 3.000 Euro im Monat brutto Belastungen von 66 Euro. Bei Kindergeld für 1,3 Kinder (statistischer Durchschnitt) bleibt unter dem Strich eine Belastung von 53 Euro.
  2. Die Belastungen der letzten Jahre durch Steuererhöhungen waren für Familien weitaus höher, als die sog. Entlastungen.
    Die Erhöhung der MWSt im Jahre 2007 führte zu einer höheren Belastung, als die Kindergelderhöhung nun ausgleichen könnte. Nimmt man das Existenzminimum eines Kindes als den Betrag, den es durchschnittlich zum Leben braucht, ohne davon Ersparnisse anlegen zu können, wurden die von diesem Geld beschafften Waren und Dienstleistungen im Jahre 2007 um 3% teurer. Das ist ein Betrag von 174 Euro. Dieser Betrag, erhoben auf das Existenzminimum, floss an den Staat. Zwei Jahre später kommt der Staat und bietet an, 68% der nur durch die MWSt erhobenen Mehrbelastung in Form von Kindergeld zurückzuzahlen und spricht von einer wunderbaren familienpolitischen Leistung.
  3. Das Kindergeld ist zu 2/3 keine Familienförderung sondern Rückzahlung der vom Staat zu unrecht erhobener Steuern, somit reduziert sich die staatliche „Belastung" von 2,1 Mrd. auf lediglich 700 Mio. €
    In den Pressemitteilungen wird von einer Erhöhung der Staatsausgaben von 2,1 Mrd. Euro gesprochen. Tatsache ist aber, dass der Staat andererseits verfassungswidrig das Existenzminimum der Kinder besteuert. Jeder Arbeitnehmer kann auf seiner monatlichen Abrechnung sehen, dass seine Belastung durch Kinder nicht berücksichtigt ist. Das ist verfassungswidrig. Die zuviel erhobenen Steuern kann der Bürger durch die Beantragung von Kindergeld zurückerhalten. Diese Regelung nennt der Staat Familienförderung. Zöge man die so zu unrecht erhobenen Steuern wieder ab, reduziert sich die großartige Familienförderung beim Durchschnittsverdienst auf ein Drittel. D.h., der Staat wird durch die vom Kabinett beschlossene Kindergelderhöhung um 700 Mio Euro „belastet". Gegen die Beträge, die er in minutenschnelle für die Sanierung von Bankvorständen ausgibt ist dies mehr als lächerlich.
  4. Bei der Anpassung des Kinderfreibetrages handelt es sich nicht um eine familienpolitische Maßnahme, sondern um die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht das Existenzminimum der Kinder von der Besteuerung auszunehmen.
    Das Verfassungsgericht hat gestützt auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geboten, dass das Existenzminimum der Kinder von der Besteuerung auszunehmen ist. Wieso spricht dann die Regierung von sog. Kosten, die ihr bei einer Erhöhung des Freibetrages für die Kinder entstehen? Es ist ihre Pflicht so zu handeln. Ist es so, dass jedes Einkommen dem Staat zusteht und die Bürger es sich evtl. mit Hilfe der Gerichte wieder zurückklagen müssen? Es ist zynisch, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite pressewirksam die Kinderarmut beklagt, aber auf der anderen Seite den Eltern ihre vernünftigerweise zustehende Möglichkeit der eigenen Kinderversorgung untergräbt.
  5. Real und inflationsbereinigt gibt es eine Kindergeldkürzung
    Die letzte Kindergelderhöhung gab es im Jahre 2002. Seit dem sind die Lebenshaltungskosten um 12% gestiegen. Die jetzige Kindergelderhöhung beträgt für die ersten beiden Kinder 6,5%, für das dritte Kind 10,4% und für die weiteren Kinder 8,9%. Real muss man demnach von einer Kindergeldkürzung sprechen.
  6. Die staatliche Belastung ist real weit niedriger
    Die 2007 erfolgte Absenkung der Altergrenze beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen von 27 auf 25 Jahre brachte Einsparungen von 530 Mio. Euro pro Jahr. Weiterhin spart der Staat erhebliche Mittel ein, die durch den Rückgang der Kinderzahlen bedingt ist.

Auch der katholische Bischof Mixa hat die geringe Kindergelderhöhung kritisiert. Im "FOCUS" erklärte er dazu: "Die Bedrohung, die von einer kinderfeindlichen Gesellschaft für unser Land ausgeht, ist viel größer als die Bankenkrise und ihre Behebung genauso dringlich“, sagte Mixa angesichts der staatlichen Milliardenhilfe für den Bankensektor. Dies sei ein „gesellschaftlicher Skandal ersten Ranges“. Die geplante Kindergelderhöhung sei eine „Beleidigung und grobe Missachtung der Leistung von Familien für unsere Gesellschaft“, kritisiert der Augsburger Bischof Walter Mixa.

Zur individuellen Überprüfung bietet das Familinenetzwerk einen Familienrechner an, mit dem jeder seine finanzielle Situation selbst nachrechnen kann. -> Familienrechner Familiennetzwerk


-> Bischof Mixa im FOCUS: „Kindergelderhöhung beleidigt Familien"