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Einspruch zwecklos


29.08.09

Einspruch zwecklos

Eltern entsetzt über den Zugriff zweier Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Ansbach auf ihre Kinder

(MEDRUM) Eine Familie erlebte starr vor Entsetzen, wie Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Ansbach ihnen mit Hilfe von Polizisten überraschend ihre drei Kinder entrissen haben. Der Zugriff wurde nach Schilderung der Eltern damit begründet, dass angeblich akute Gefahr für ihre Kinder bestanden haben soll, denn ein Gerichtsbeschluß erging erst Tage nach dem gewaltsamen Eingreifen des Jugendamtes.

Ein fehlender Arzttermin, die Zweifel zweier Mitarbeiterinnen des Ansbacher Jugendamtes, ob für die Kinder der Familie H.  vernünftige Mahlzeiten durch die Eltern bereitet werden, und schließlich der Verdacht, dass die 9-jährige Isabell zur Strafe wegen schlechten Verhaltens angeblich nicht die Erlaubnis hatte, die Wohnung verlassen zu dürfen, um draußen spielen zu können, führten womöglich zur Wegnahme ihrer Kinder durch das Jugendamt. Nach Schilderung der Eltern schien dies Grund gewesen zu sein, um bei Familie H. mit Polizisten als Amtshilfe zu erscheinen und ihre drei Kinder Isabell (9 Jahre), Maximilian (5 Jahre) und Paula Vanessa (5 ½ Wochen) in einem Überraschungscoups in Obhut zu nehmen.

Die Familie beschreibt mit tiefer Bestürzung die Ereignisse des 21. August 2009. An diesem Tag erschienen vormittags zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes vor ihrer Türe, um ihr Wächteramt auszuüben. Wächteramt hieß in diesem Fall: die Eltern zur Rede zu stellen, weil sie Arzttermine nicht vereinbart hätten, sie zu fragen, welche Mittagsmahlzeit sie vorbereitet hätten, und Tochter Isabell ins Verhör zu nehmen, ob sie denn nicht von ihren Eltern bestraft worden sei. Die Antwort auf diese Fragen sind schnell erteilt. Die Eltern hatten einen Arzttermin für die 9-jährige Isabell, die sich schon vor Jahren wegen eines Nephrotischen Syndroms in ärztliche Behandlung begeben musste, und einen Termin für die U3-Untersuchung der knapp 6 Wochen alten Paula Vanessa, offenbar entgegen der Vorstellungen der Behördenvertreter noch nicht vereinbart. Die Antwort der Kinder zum Frühstück und Mittagessen lautete, sie hätten Kekse, Käse, Wurst und Toast zum Frühstück gegessen, und zum Mittagessen gebe es Nudeln, Fleisch und Ketchup. Das schien den Jugendamtsmitarbeiterinnen nicht überzeugend genug gewesen zu sein. Sie beharrten darauf, den Inhalt des Kühlschranks in Augenschein zu nehmen. Er war gefüllt, wie die Eltern berichten. Gegenüber Isabell bestanden die Behördenvertreter nachdrücklich darauf, dass das Mädchen ihnen die Wahrheit darüber sagen sollte, ob sie denn nicht böse gewesen und bestraft worden sei. Sie brauche keine Angst zu haben und brauche nicht zu lügen, konnten Eltern und Kinder aus dem Munde der pflichtbewußten Behördenmitarbeiterinnen vernehmen, die das Kind offenbar dazu bringen wollten, ihnen ihre Vermutung zu bestätigen, die auf Hinweisen irgendeiner Person zu beruhen schienen. Der Versuch mißglückte. Isabell blieb bei ihrer Darstellung, dass sie weder böse gewesen noch bestraft worden sei. Sie habe lieber in der Wohnung bleiben wollen, anstatt nach draußen zu gehen, so berichten die Eltern Isabells wiederholt gegebene Antwort.

Diese Aktionen und Interaktionen sind Teil der Schilderung der Eltern, die sich beim überraschenden morgendlichen Besuch zwischen Mitgliedern der Familie H. und Jugendamtsvertreterinnen abspielten. Die Familie erlebte diesen Besuch nicht als Fürsorgebesuch, sondern als behördliche Durchsuchung mit Kreuzverhör, an dem sich wohl mancher Fernsehkommissar ein Beispiel nehmen könnte. Jeglichen Versuch des Gesprächs erlebten die Eltern als fruchtlos. Nachdem die Eltern schließlich aufgegeben und die beiden Frauen der Behörde mehrfach vergebens aufgefordert hatten, ihre Wohnung wieder zu verlassen, wurden sie gewarnt: "Wenn Sie uns rausschmeißen, kommen wir gleich anschließend mit der Polizei wieder", sollen die Mitarbeiterinnen entgegnet haben. Diese störrische Widerspenstigkeit konnten sich die Eltern ebenso wenig erklären wie den danach folgenden Zugriff auf ihre drei Kinder, der noch am gleichen Tage vollstreckt wurde.

Nachdem die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes die Wohnung der Familie mit Beendigung ihres Kontrollbesuches wieder verlassen hatten, ahnten die Eltern nicht, dass bei ihnen ein Grund zu irgendeiner ernsthaften Besorgnis vorgefunden worden sein könnte. Umso überraschter waren sie, dass sie nur kurze Zeit später erneut von den beiden Amtsfrauen aufgesucht wurden. Dieses Mal kamen sie mit Polizeiunterstützung. Die uniformierten Staatsdiener brachte das Jugendamt als Verstärkung mit, um nun alle drei Kinder der Familie in Obhut zu nehmen. Sie waren das Signal an die Eltern: "Widerstand zwecklos". Alles Reden, Fragen und Appellieren der Eltern und Kinder erwiesen sich auch jetzt als fruchtlos. Sie seien zu der Überzeugung gekommen, es läge eine akute Kindeswohlgefährdung vor und sie nähmen die Kinder jetzt mit. Auf diese Bemerkung reduzierte sich die Erklärung der Behördenmitarbeiterinnen zur Frage der Eltern nach dem Warum. Eine einleuchtende Begründung, weshalb angeblich eine akute Gefährdung vorliege, erhielten sie nicht. Auch ein richterlicher Beschluß lag nicht vor. Ein solcher Beschluß wurde nach Schilderung der Eltern erst Tage danach gefasst.

Die Eltern haben dieses Erlebnis mit trauriger Fassungslosigkeit berichtet. Ihre Schilderung zeichnet ein Schreckensszenario vom Zugriff eines Jugendamtes nach, das eine Familie in ihrem innersten Kern trifft und zerreißt. Es scheint in diesem Fall ausreichend gewesen zu sein, dass die Eltern nach Überzeugung der Mitarbeiterinnen dieses Amtes die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht so wahrnehmen, wie sie und ihre Behörde es für richtig befunden hatten. Eltern und Kinder wurden in einen regelrechten Schock- und Ohnmachtszustand versetzt, von dem sie sich noch nicht erholt haben. Die Eltern vor allem deshalb, weil sie sich keiner Schuld bewußt sind, die eine Kindeswegnahme gerechtfertigt hätte. Sie lieben ihre Kinder und flehten wie diese darum, zusammenbleiben zu dürfen. Das Jugendamt und ein Richter wollten dies anders. In ihrer Verzweiflung erzählen die Eltern von ihrem Fall auf einer eilig eingerichteten Internetseite. Sie hoffen darauf, dass ihnen aus der Öffentlichkeit in einer Situation Hilfe zuteil wird, in der sie sich den übermächtigen, krakenhaften Armen staatlicher Stellen nahezu hilflos ausgeliefert fühlen. Ihre Geschichte ist auf der Internetseite http://famhecht.npage.de nachzulesen.


Zur allgemeinen Problematik der Kinder- u. Jugendhilfe, Ronald M. Filkas -> Jugendämter: die unheimliche Macht hinter der Justiz

Leserbriefe

Das Verhalten des Ansbacher Jugendamtes ist leider den bekannten Modellen konform. Mein Rat ist, einen guten Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Dienstaufsichtbeschwerde sollte in Absprache mit diesem RA an den Dienstvorgesetzten ( in diesem Fall OBin Carda Seidel, die auch Vorsitzende des Jugenhilfeausschusses Ansbach ist) geschickt werden. Sämtliche Briefe sollten über ihren Tisch laufen, und nicht direkt an das JA. Da wird die wichtige politische Verantwortung für künftige Aktionen identifiziert und gepflegt. Eine Website ist sicherlich eine ganz feine Sache, aber diese ohne Ansprache mit dem RA zu erstellen, war nicht ratsam.

http://www.eucars.de