Sie sind hier

Eine Metamorphose des evangelischen Gewissens


17.04.16

Eine Metamorphose des evangelischen Gewissens

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beschliesst ehegleiche Trauung für homosexuelle Lebenspartner

(MEDRUM) Das Gewissen ist frei - künftig nicht mehr gänzlich frei in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), so scheint es. Denn ein neues Kirchengesetz schreibt in dieser Landeskirche vor, dass Pfarrer und Kirchengemeinden künftig die Trauung nicht mehr nur für Ehepaare, sondern auch für homosexuell lebende Partner zu vollziehen haben. Daran haben sich Geistliche grundsätzlich zu halten. Allerdings wird ihnen derzeit noch die Möglichkeit belassen, die Trauung Homosexueller abzulehnen, sie haben dies aber mit schriftlicher Begründung zu melden. In fünf Jahren soll überprüft werden, ob die Möglichkeit der Ablehnung noch weiterhin gewährt werden soll.

Traugottesdienst homosexueller Lebenspartner zum Gesetz erhoben

In der EKBO ist es womöglich nur noch eine begrenzte Zeit erlaubt, aus Gewissensgründen homosexuellen Lebenspartnern eine Trauung zu verweigern. Das Gewissen muss sich einer Umwandlung unterziehen. Denn die Landessynode hat beschlossen, dass jetzt auch die Trauung homosexuell lebender Lebenspartner ehegleich zu vollziehen ist, wenn diese das verlangen. Das geht nur, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer das vollziehen, was künftig zum Gesetz in der EKBO erhoben wurde.

Mit dem Beschluss eines neuen Kirchengesetzes hat die Synode der EKBO bei ihrer Tagung vom 8. bis 9. April in Berlin den Traugottesdienst für Lebenspartner mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung eingeführt. In ihrem Beschluss stellt die Synode fest:

"Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Bei Traugottesdiensten aus Anlass der standesamtlichen Eintragung einer Lebenspartnerschaft eines gleichgeschlechtlich lebenden Paares treten die Partnerinnen und Partner an die Stelle der Eheleute. ... Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare wird nach Maßgabe des Artikels 64 der Ordnung des kirchlichen Lebens in das Traubuch eingetragen. ... Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft."

Das Kirchengesetz wurde mit einer Vorlage der Kirchenleitung der EKBO in die Synode eingebracht. In der Vorlage heißt es:

"Die Landessynode möge beschließen:
1. Die Vorläufige Ergänzung zur Trauung ─ Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland wird beschlossen.
2. Das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten (Partnerschaftsgleichstellungsgesetz ─ PGG) wird in zwei Lesungen beraten und beschlossen.
Dr. Markus Dröge"

Die Vorlage der Kirchenleitung wurde auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl eine Vielzahl von Kirchengemeinden gebeten hatten, die Trauung homosexueller Lebenspartner nicht auf die Tagesordnung der Synode zu setzen. Doch man setzte sich über dieses Petitum hinweg.

Probst Stäblein: Traugottesdienst keine Bekenntnisfrage

All diejenigen Pfarrerinnen und Pfarrer, die heute noch Gewissensnöte haben, wenn sie homosexuelle Lebenspartner trauen sollen, haben zumindest fünf Jahre Zeit, ablehnende Entscheidungen zu treffen oder ihre Haltung zu ändern. Die Frist von 5 Jahren könnte als Übergangszeit verstanden werden, die die Landessynodalen der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg verordnet haben, um vollständigen Gehorsam in neuen Verhältnissen rund um homosexuelles Zusammenleben einkehren zu lassen. Denn in 5 Jahren soll geprüft werden, ob es noch erforderlich ist, die Möglichkeit der Ablehnung einzuräumen. Es muss also damit gerechnet werden, dass die Synode in 5 Jahren zu der Erkenntnis kommt, dass Widerspruch aus Gewissensgründen nicht mehr erlaubt ist. Schon jetzt stellte der Probst, Christian Stäblein, fest, der Traugottesdienst sei keine Bekenntnisfrage. So wollte es wohl auch eine überwältigende Mehrheit der Synodalen bei ihrem Beschluss sehen. Von 105 Synodalen sprachen sich 91 Synodale für und 10 Synodale gegen das neue Kirchengesetz aus (4 enthielten sich der Stimme).

Vollständige Metamorphose in fünf Jahren?

Bekenntnistreue evangelische Christen könnten dagegen einwenden: Auch was Gott nicht füreinander geschaffen hat, wird in der EKBO in Gottes Namen zusammengefügt, weil es die Synode so will, einerlei ob dies Pfarrerinnnen, Pfarrer, Gemeindekirchenräte oder Gläubige in Gewissensnöte bringt. Wie die Metamorphose in der Botanik, die eine evolutionäre Anpassung einer Pflanze an ihre jeweiligen Umweltbedingungen beschreibt, vollzieht sich in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit der Trauung homosexueller Partner künftig eine Anpassung des Gewissens an die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen. Mit anderen Worten: Im Willen der Synode spiegelt sich eine Metamorphose des evangelischen Gewissens wider. Schlägt sich dies bald auch flächendeckend nieder, dann könnte in 5 Jahren die jetzt noch eingeräumte Möglichkeit der Ablehnung aus Gewissensgründen abgeschafft werden. Dann wäre die Metamorphose vollständig.


Leserbriefe

Ja, so ist es in immer mehr EKD-Landeskirchen, man läßt sich von Satan mit dem Zeitgeist zur Sünde verleiten statt sich von Heiligen Geist leiten zu lassen. Die Bibel ist in ihren Aussagen zur gelebten Homosexualität eindeutig. Da mögen noch so viele Synodale beschließen, daß Partnerschaften sexuell desorientierter Menschen der Ehe gleich gestellt seien, vor Gott sind sie es nicht und die, die meinen, dieses unter den Segen Gottes stellen zu können, irren gewaltig und sind größere Sünder als die, die desorientiert sind. Denn sie sind Irrlehrer und weichen von Gottes Wort ab. Aber schon bald geht es ja weiter. Mit der kommenden Ausgabe der Luther Bibel soll diese in "gerechter Sprache" erscheinen, also es sollen Dinge hinzugefügt werden, die da nicht hingehören. Davor warnt Jesus selbst. Damit ist diese Bibel dann höchstens noch als Feuerung zu gebrauchen, genauso eine Fälschung wie die "Bibel" der Zeugen Jehovas, die von Laien "übersetzt" wurde. Man kann nur den wahren Christen, die die Bibel als das alleingültige Wort unseres HERRN ansehen, raten, solchen Kirchen den Rücken zu kehren und ihnen die finanzielle Basis für solche Untriebe zu entziehen.

Wer Astrid Eichlers Brief noch einmal liest, wundert sich etwas weniger über die Entscheidung dieser Kirche: → offener-brief-von-pfarrerin-astrid-eichler

Es beschleicht wohl auch schon Kirchenferne das Gefühl, hier sei grundsätzlich etwas aus den Fugen geraten. Dann doch lieber Christen als verstaubt und rückwärtsgewandt belächeln als zuzuschauen, wie man sich der Welt anbiedert und im Angesicht der Schrift die Treue zu Gott über Bord wirft. Irgendwo sollte die Kirche im Dorf bleiben, selbst wenn kaum jemand mehr einen Sinn darin sieht, eine solche zu besuchen.

Hier wird große Schuld den Pfarrgemeinden aufgezwungen und so manchem Pastoren wird das gläubige Herz bluten. Doch wie schon Luther bemerkte, Gott wird niemals ohne Kirche sein. Und wenn die großen Kirchen aus sich selber austreten wird es doch immer Menschen geben, denen die Liebe Gottes mehr bedeutet als die vielbesagte Menschenfurcht. Und so gibt es auch in Berlin trotz alledem Gemeinden wo man nicht hinters Licht geführt wird, sondern sich mittendrin wieder findet.

Ein "evangelisches Gewissen" gibt es nicht. Das Gewissen ist personal, nicht kollektiv. Glaubensgemeinschaften entheben niemanden davor, sein Gewissen zu prüfen und dementsprechend konsequent zu handeln. Die Entscheidung der Synode spitzt diese Gewissensentscheidung zu - für alle. Ob das geboten ist, zu diesem Zeitpunkt geboten ist und ob damit der Rahmen des gemeinsamen Bekenntnisses verlassen oder ausgefüllt wird, darüber lässt sich streiten. Mir kommt es aber nicht christlich vor, denjenigen, die nicht nach meiner Überzeugung entschieden haben, ein biegsames Gewissen zu unterstellen. Gewissen kann beides fordern: beharren und verändern. Jedem dünkt sein Weg der rechte, aber ...