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Der Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland


09.09.10

Der Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland

Bioethisches Kolloquium der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle am 6. Oktober 2010 in Mainz

(MEDRUM) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es in einem Urteil im Juli 2010 für vertretbar erklärt, in bestimmten Fällen Embryonen vor Einpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte und Erbkrankheiten zu untersuchen und zu selektieren. Das Urteil stieß auf scharfe Ablehnung bei Lebensrechtsorganisationen und löste eine neue Debatte aus.

Die Entscheidung des BGH führt zu einer neuen politischen und gesellschaftlichen Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) und den rechtlichen Status des Embryos. Bereits im Herbst dieses Jahres werden erste politische Vorschläge zur weiteren gesetzlichen Stärkung bzw. Lockerung des Embryonenschutzes erwartet. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen sollen in einem Kolloquium einer eingehenden ethischen, medizinischen und juristischen Betrachtung durch anerkannte Experten unterzogen werden.

Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle sagt in der Ankündigung dieser Veranstaltung:

Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.

Mit dem Erkenntnisfortschritt in den Bereichen von Biomedizin und Biotechnik wachsen jedoch auch die Möglichkeiten, menschliches Leben zu Forschungszwecken zu verwenden. Im Namen einer „Ethik des Heilens" werden entsprechende Forderungen erhoben. Durchgesetzt hat sich diese Position etwa, als 2008 eine Mehrheit im Deutschen Bundestag den im Stammzellgesetz (StZG) ursprünglich festgesetzten Stichtag zum Import embryonaler Stammzellen in die Zukunft verschob. Die unterlegene Minderheit warnte davor, dass dieser Beschluss den  Embryonenschutz und den Schutz des menschlichen Lebens insgesamt relativiert: „Wenn der Bedarf einmal der Grund für die Verschiebung ist, kann er es auch ein zweites und drittes Mal sein und dann sind wir auf einer schiefen Ebene" (Maria Böhmer, MdB).

Die damaligen Kritiker und Mahner fühlen sich heute bestätigt durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs
zur Präimplantationsdiagnostik (PID), also zur genetischen Untersuchung von im Reagenzglas gezeugten Embryonen im Rahmen einer medizinischen Therapie zur assistierten Schwangerschaft (künstliche Befruchtung). Bisher war es herrschende Meinung, dass das Embryonenschutzgesetz die PID verbiete. Nun aber hat der BGH es für vertretbar erklärt, in bestimmten Fällen Embryonen vor Einpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte und Erbkrankheiten
zu untersuchen und zu selektieren. Diese Entscheidung führt zu einer neuen politischen und gesellschaftlichen Debatte über die PID und den rechtlichen Status des Embryos. Bereits im Herbst dieses Jahres werden erste politische Vorschläge zur weiteren gesetzlichen Stärkung bzw. Lockerung des Embryonenschutzes erwartet.

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen sollen in dem Kolloquium einer eingehenden ethischen, medizinischen und juristischen Betrachtung durch anerkannte Experten unterzogen werden. Das Kolloquium soll deutlich machen, warum der rechtliche Status des Embryos zu einer Schicksalsfrage für die Humanität unserer Gesellschaft in der Gegenwart und Zukunft werden kann.

Die Veranstaltung findet statt am 6. Oktober ab 10.30 Uhr im Kurfürstlichen Schloss in Mainz. Sie richtet sich nicht nur an Fachpublikum, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) werden bei der Veranstaltung insbesondere mit dem stellvertretenden CDL-Bundesvorsitzenden Hubert Hüppe vertreten sein. Sie weisen auf die Forderung der CDU laut Grundsatzprogramm von 2007 hin, für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) einzutreten. "Dieser Überzeugung müssen nun auch politische Taten folgen, wenn man die politische Glaubwürdigkeit in Fragen des Lebenschutzes nicht ganz verlieren will.", so die CDL.

Weitere Information über Programm, Referenten und Anmeldung: Abschied vom Embryonenschutz?


07.07.10 MEDRUM Güteprüfung zur Selektion des "wertvollen" von "unwertem" Leben

Präimplantationsdiagnostik (PID)