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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)


Die BPjM schreibt über sich selbst:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine
selbstständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt. Sie ist dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
nachgeordnet. ...

Aufgaben des Bereichs "Gesetzlicher
Jugendmedienschutz"

Die BPjM entscheidet auf Antrag von
Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von
anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die
Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die
Liste der jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten
Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch
Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Gesetzliche Arbeitsgrundlagen

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG

  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 

Träger- und Telemedien,
die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu werten. Dazu zählen vor allem
unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass
anreizende Medien.