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Bischof Dröge zum Schutz des ungeborenen Lebens: Ja, aber ...


02.10.13

Bischof Dröge zum Schutz des ungeborenen Lebens: Ja, aber ...

Plädoyer für die Freiheit einer eigenständigen Gewissensentscheidung in Bischofskolumne

(MEDRUM) In der Berliner Kirchenzeitung stellte der evangelische Bischof Markus Dröge seine Haltung zum Schutz des ungeborenen Lebens dar. Er gibt keine Ja- oder Nein-Antwort, sondern äußert sich differenzierend: Ja, die Unverfügbarkeit des Lebens brauche öffentliches Engagement, aber die Forderung eines "kategorischen" Abtreibungsverbotes könne er dennoch nicht unterstützen.

ImageJa zum Marsch des Lebens, Nein zum kategorischen Abtreibungsverbot

In seiner monatlichen Bischofskolumne in der evangelischen Wochenzeitung "die Kirche" (Bild links) erklärt der Berliner Bischof, weshalb er in seinem Grußwort an die Teilnehmer des Marsches für das Leben ihr Engagement unterstützt habe, eine Forderung des völligen Verbotes der Abtreibung jedoch persönlich nicht unterstützen kann. Für ihn kommt der Achtung einer Gewissensentscheidung, auch wenn sie nicht seiner Gewissensentscheidung entspricht, große Bedeutung zu. Denn, so sagt Dröge, evangelische Freiheit stehe auch ein für die Freiheit des Andersdenkenden.

Der Bischof wendet sich auch der Schwangerschaftskonfliktberatung durch die evangelische Kirche zu. Damit werde eine eigenständige Gewissensentscheidung ergebnisoffen unterstützt. Dies geschehe aber nícht ziellos. Anliegen sei es stets, den Ratsuchenden Möglichkeiten aufzuzeigen, unter denen sie ein Kind bekommen können. Aber es gebe auch Situationen, in denen er verstehen könne, wenn eine Frau ein Kind nicht annehmen könne.

Aus der Bischofskolumne

MEDRUM dokumentiert Bischof Dröges Stellungnahme (Auszug):

„Das Ja zur Unverfügbarkeit des Lebens braucht öffentliches Engagement, wie es sich auch in dem Marsch für das Leben ausdrückt", habe ich in meinem Grußwort an die Veranstalter geschrieben, die zum Teil unsachlich angegriffen wurden. Mit dem Grußwort stehe ich dafür ein, dass eine Gewissensentscheidung geachtet wird, die nicht meine ist. Denn evangelische Freiheit steht auch ein für die Freiheit des Andersdenkenden.

Wir brauchen eine Kultur, die deutlich macht, dass das Leben in seinen vielfältigen Formen ein Geschenk ist, über das wir nicht einfach verfügen dürfen, sondern das uns anvertraut wurde und uns zu einem sorgsamen Umgang verpflichtet. Um diese Kultur muss öffentlich gerungen werden – durchaus mit verschiedenen Positionen.

Meine eigene Position ist eine andere als die der Initiatoren des „Marsches". Als evangelische Kirche bieten wir eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung an. Betroffene Frauen und Paare werden in einer eigenständigen Gewissensentscheidung unterstützt. Eine ergebnisoffene Beratung ist aber nicht ziellos. Das klare Anliegen ist es, den Frauen und ihren Familien Möglichkeiten aufzuzeigen, unter denen sie das Kind bekommen können. Oft stehen Sorgen etwa um einen Ausbildungsplatz oder die Angst, Schulden nicht mehr bezahlen zu können, dem Kinderwunsch entgegen. Aber es gibt auch andere Situationen, in denen ich verstehen kann, wenn Frauen ein Kind nicht annehmen können. Deshalb kann ich die Forderung eines kategorischen Abtreibungsverbotes nicht unterstützen.

ImageWie MEDRUM berichtete, gehört Bischof Dröge zu den Bischöfen, die das Engagement beim Marsch für das Leben mit einem Grußwort positiv würdigten. Das Berliner Domkollegium versagte den Teilnehmer der Veranstaltung jedoch die Genehmigung, im Berliner Dom einen Abschlussgottesdienst zu feiern.

Zustimmung hat Bischof Dröges Beitrag beim Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Seine Stellungnahme wird als Distanzierung von "radikalen Lebensschützern" präsentiert (Bild links). Zu diesem Bündnis gehören der Humanistische Verband Deutschland e.V., pro Familia, der Landesverband Berlin der Schwulen und Lesben Deutschland, der Landesverband Berlin DIE LINKE und weitere Organisationen.


22.09.13 Berliner Domkirchenkollegium entschied gegen 'Marsch für das Leben' MEDRUM
13.09.13 Breite kirchliche Unterstützung des Marsches für das Leben MEDRUM

Leserbriefe

Die bischöfliche Aussage von der "Gewissensentscheidung", die zu akzeptieren ist, hört sich zwar gut an, ist aber, ebenso wie die "ergebnisoffene Beratung", ein einzige Lüge und ein großer Selbstbetrug. Für sich persönlich würde der Bischof vielleicht eine Abtreibung ablehnen - aber wenn jemand aufgrund einer "Gewissensentscheidung" eine Abtreibung vornimmt, geht das für ihn ebenso in Ordnung. Damit liegt er genau auf der Linie des Zeitgeistes und ist damit ein Abtreibungsbefürworter, für den der Fortbestand des ungeborenen Lebens von einer subjektiven "Gewissensentscheidung" abhängt und damit frei verfügbar ist. Dabei verkennt er, dass es hier überhaupt nichts zu entscheiden gibt, weil das ungeborene Leben eine eigene, schützenswerte Existenzberechtigung hat. Die Frage nach einer "Gewissensentscheidung" stellt sich damit ebenso wenig wie vor einer Straftat, die zu begehen beabsichtigt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner damaligen Entscheidung die Abtreibung als rechtswidrig bezeichnet, aber inkonsquenterweise straffrei gelassen, was als Freibrief wahrgenommen wird. Ein Bischof sollte das wissen.

Was ist das Gewissen für uns Christen? Es ist das Organ, durch das sich der Wille Gottes unserem Verantwortungsbewusstsein meldet. Was ist das Gewissen für einen Atheisten/Atheistin? Es ist das Organ, durch das sich die Werteautorität meldet, die aus dem Dasein in der Welt sich in unterschiedlicher Weise mitteilen kann.

Wenn ein Nationalsozialist meint, einen Juden töten zu dürfen/müssen, muß ich mich dagegen wenden, auch wenn ich in der Zeit des Nationalsozialismus dies sogar mit meinem Leben zu bezahlen hätte. Hier hat die Gewissensfreiheit, auch wenn sie von einer herrschenden Ideologie her zur Tötung legitimiert, ihr Ende. Wenn einem Christen heutzutage ein Ehemann begegnet, der seine Ehefrau so unerträglich auch für seine Kinder findet, dass er meint, sie umbringen zu müssen, weil ihm das sogar sein Gewissen gebiete, dann hat für einen Christen und nicht nur für ihn die Gewissensfreiheit ihr Ende. Die große Heuchelei und der ethische Selbstbetrug unserer heutigen Zeit liegt doch darin, dass man einerseits von der Würde und Unverfügbarkeit des Lebens redet, wie der darin etwas dröge Bischof Dröge, andererseits zwischen Leben und Leben ohne Grund unterscheidet.

Im Grunde gilt: das ungeborene Leben unterliegt durchaus der Verfügbarkeit des Menschen. Die Selbstbestimmung der Mutter hat das Recht über Leben und Tod in ihrem Bauch. Hier zählt die Würde der Mutter mehr als das Lebensrecht des Kindes unter ihrem Herzen. Wenn das aber sogar die bayerische Landessynode seinerzeit so gesehen hat, so ist das unbewusste Gottlosigkeit wie auch jetzt bei Bischof Dröge. Aber auch unbewusste Gottlosigkeit ist Gottlosigkeit und steht unter dem Gericht des Schöpfers.

Das Töten eines lebensfähigen Kindes im Mutterleib wird immer ein Verstoss gegen Menschenrecht und Gottes Gebot sein. Aber trotzdem gilt es hier die Not der betroffenen Mütter anzuschauen, die ja in der Regel auf ein abtreibungswilliges Umfeld stossen (Kindesväter, Angehörige, Ärzte, Sozialberater, Therapeuten, Kollegen), wo man Alternativen geschweige denn Seelsorge oftmals gar nicht zulassen will. Hier sollte die Kirche viel mehr mit ihrem Hilfs-und Rettungsprogrammen von sozialer Unterstützung bis hin zur Babyklappe an die Öffentlichkeit gehen nach dem Motto: Wir stehen für das Leben, weil Gott auch Dich liebt.