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Bekenntnisschule im Raum Paderborn braucht christliche LehrerInnen


20.10.08

Bekenntnisschule im Raum Paderborn braucht christliche LehrerInnen

(MEDRUM) Eltern im Raum Paderborn suchen Lehrerinnen und Lehrer, um ihre Kinder an einer christlichen Bekenntnisschule unterrichten zu können.

Mit der Unterrichtung durch die öffentlichen Schulen sind etliche Eltern in einem wichtigen Punkt immer wieder nicht einverstanden und es kommt zum Konflikt mit Schulen und Schulbehörden. Ihnen fehlt eine christlich ausgerichtete Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Bibel. MEDRUM hat wiederholt über solche Fälle, wie beispielsweise über Familie Dudek und Gorber, berichtet. Dazu gehörte auch ein Konfliktfall in Salzkotten, in dem eine stattliche Anzahl von Bußgeldverfahren gegen Eltern in Gang gesetzt wurde, weil sie ihre Kinder aufgrund ihrer Glaubens- und Gewissensüberzeugung nicht an bestimmten Theaterfahrten und Sexualkundeunterrichtsveranstaltungen teilnehmen ließen (Schulgesetz NRW zur Sexualerziehung ).

Im Raum Paderborn sucht nun ein Kreis von Eltern einen Schulleiter/-in und einige Lehrer/innen für den Aufbau und Betrieb einer privaten bibeltreuen Grund- und Hauptschule als Alternative zur öffentlichen Schule. Darin sehen sie einen Ausweg, um die Bildung ihrer Kinder an der biblisch-christlichen Lehre und ihren Werten auszurichten, andererseits aber staatlichen Sanktionen zu entgehen, die von Bußgeldern über Erzwingungshaft bis hin zur Freiheitsstrafe wie im Fall der Eltern Dudek gehen können oder auch im Entzug elterlicher Sorgerechte enden können.

Das Schulgesetz in NRW gibt die Möglichkeit, einen alternativen Weg zu beschreiten. Die allgemeine Schulpflicht ist auch in NRW grundsätzlich durch den Besuch der staatlich anerkannten  Schulen zu erfüllen. In § 34 (5) des Schulgesetzes von NRW heißt es: "Die Schulpflicht ist grundsätzlich durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen." Das Schulgesetz läßt neben den öffentlich betriebenen Schulen auch Schulen zu, die in freier Trägerschaft betrieben werden. Sie gelten als Ersatzschulen. § 100 des Schulgesetzes sagt hierzu: "Die schulische Bildung wird durch öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wahrgenommen. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern im Rahmen des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes und des Artikels 8 Abs. 4 der Landesverfassung das öffentliche Schulwesen."

Dies wollen Christen im Raum Paderborn tun. Für den Aufbau und Betrieb ihrer Schule suchen sie bereits für das 2. Schulhalbjahr einen Schulleiter/-in und einige Lehrer/innen, die interessiert sind, pädagogische Aufgaben an ihrer Schule zu übernehmen. Auch Personen, die ehemals im Schuldienst standen, kommen für die Übernahme dieser Aufgaben in Frage und sind den Verantwortlichen willkommen. -> Weitere Information (Kontaktdaten zur Schule, Anzeige)

Im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg ist es Christen einer freien Baptistengemeinde nach langen Bemühungen nun offenbar gelungen, einen Weg zum Betrieb einer eigenen Schule zu finden. Sie einigten sich vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht mit dem Regierungspräsidium in einem Vergleich. Das Regierungspräsidium hatte vorher einen Antrag der Baptisten auf Genehmigung ihrer im Juli 2005 gegründeten privaten christlichen Bekenntnisschule abgelehnt. Dagegen hatten sie geklagt. Das Regierungspräsidium bestätigte nach früheren Einwänden und Vorbehalten nunmehr, dass es die Schule in den letzten Wochen geschafft habe, die geforderten Leistungen weitgehend zu erbringen. Die Baptisten verpflichteten sich unter anderem, künftig die Evolutionstheorie im Rahmen der Naturwissenschaften und Geschichte mit der nötigen Seriosität darzustellen. Der Rektor der zuständigen öffentlichen Schule zeigte wenig Verständnis für diesen Vergleich. Er befürchtet einen staatlichen Autoritätsverlust und äußerte die Befürchtung, dass die Kinder auf der Privatschule von Gleichaltrigen und der Gesellschaft abgeschottet werden, wie die Tageszeitung Heilbronner Stimme in "STIMME.de" am 18. Oktober berichtete.


MEDRUM-Artikel -> Dissenz um Theatervorführungen und Sexualkundeunterricht in Schulen

Artikel Heilbronner Stimme -> Schulboykotteure dürfen eigene Privatschule gründen