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Recht auf Tötung ungeborener Kinder?


22.11.13

Recht auf Tötung ungeborener Kinder?

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen fordert Ablehnung des Estrela-Berichtes in der EU

(MEDRUM) Für die Lebensrechtorganisation "Treffen Christicher Lebensrecht-Gruppen e.V." ist klar: "Es kann und darf kein Recht auf Tötung von ungeborenen Kindern geben." Auf der Grundlage dieser ethischen Wertentscheidung fordert das Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) die Zurückweisung des „Estrela-Berichtes" im Europäischen Parlament.

Das Herbstforum des TCLG tagte am 16. November in Kassel. In einer einstimmig beschlossenen Resolution wendet sich das Forum entschieden gegen den „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte" („Estrela-Bericht") des Ausschusses „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM) des Europäischen Parlaments, in dem ein "Recht auf Abtreibung" gefordert wird.

Das TCLG erklärte dazu: "Nach bekanntlich turbulenter Zurückweisung an den Ausschuss soll der Bericht nun in kürzester Zeit und ohne Änderungen erneut zur Abstimmung vorgelegt werden." Der „Estrela-Bericht" enthalte „zahlreiche unrichtige Behauptungen und völlig inakzeptable Forderungen". So werde unter anderem unter dem Oberbegriff der „reproduktiven Gesundheit" erneut versucht, ein „Recht auf Abtreibung zu postulieren und als Handlungsziel der Politik der Europäischen Union zu platzieren". Damit solle offenbar der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „1 von uns", hintertrieben werden. Damit werde eine Rechtsposition behauptet, die „in Wirklichkeit zur Tötung ungeborener Kinder führe". Es dürfe aber nie hingenommen werden, dass einem Teil der „Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entzogen" werde.

„Ein rechtsstaatliches Europa darf darum auch nicht gestatten, dass die Tötung anderer Menschen ein Recht irgendeines Menschen sein darf", bringt es das Herbstforum auf den Punkt. Weil menschliches Leben nach wissenschaftlichen Kriterien mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne, müsse „gerade auch das kleinste und wehrloseste menschliche Leben den vollen Schutz der Menschenwürde erhalten." Es sei zudem völlig inakzeptabel, dass nebenbei „auch noch die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal, nicht an Abtreibungen teilnehmen zu müssen, eingeschränkt werden" solle.

Darum fordere man das Europäische Parlament mit Nachdruck auf, dem Unrecht eines „vermeintlichen Rechtsanspruchs" auf Schwangerschaftsabbruch entschlossen entgegenzutreten und den sogenannten Estrale-Bericht in den Beratungen in den nächsten Wochen „endgültig abzulehnen".

Eine Annahme des Estrela-Berichtes würde das erfolgreiche EU-Bürgerbegehren "Einer von uns", mit dem die Bürger Europas für das Lebensrecht ungeborener Kinder eintreten (fast 2 Mio Bürger aus den EU-Staaten haben dieses Bürgerbegehren unterzeichnet), geradezu auf den Kopf stellen und könnte als grobe Missachtung des Bürgerwillens durch das EU-Parlament gewertet werden.

Das Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) sagt über sich: "Das TCLG ein Netzwerk von Personen, die sich aus christlicher Verantwortung für das Lebensrecht jedes Menschen einsetzen. Wir gehören zu unterschiedlichen christlichen Gemeinden, Einrichtungen, Initiativgruppen und Organisationen oder arbeiten selbständig."

Information über das TCLG im Internet: www.tclrg.de

Email: info@tclrg.de


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Leserbriefe

Man kann schon davon reden, dass ein solcher Beschluss den Rückfall in vorchristliche Barbarei bedeutet. Was mit der Christianisierung Europas eigentlich nicht mehr vorkommen sollte, will jetzt mit der Entchristianisierung wieder Fuss fassen: Das Menschenopfer. Damals forderten Druiten Frauen und Kinder zum Opfer um böse Geister zu beschwichtigen. Heute sind es Interessengruppen wie die FEMM, die ihre Opfer fordern. Man kann nur jede Möglichkeit des Wiederspruches nutzen, um diesen Verrat am Leben zu stoppen.

Sind sich diese Menschen im klaren, dass sie gegen Gottes Gebot verstoßen. Wird Gott zu diesem "Recht auf Morden" schweigen?

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