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Rede von Rechtsanwalt Oliver Kloth zur Kundgebung über Kinder- und Elternrechte

Familie




Rede von Rechtsanwalt Oliver Kloth

zur Kundgebung über Kinder- und Elternrechte

auf dem Augustinerplatz in Freiburg

Freitag, 28.11.2008

Ich begrüße Sie auf unserer Kundgebung.

Ich freue mich, dass Sie durch Ihre Anwesenheit zeigen, wie wichtig Ihnen Ihre Kinder sind.

Falls Sie keine Kinder haben sollten, wie wichtig Ihnen die Anteilnahme ist. Danke hierfür.

Danke, dass Sie erschienen sind.

Seine Kinder nicht sehen zu können, bedeutet für jeden Menschen eine unendliche Qual.

Seine Eltern nicht sehen zu dürfen, macht jedes Kind unendlich traurig.

In diesem Gericht hinter uns sitzen Menschen, die die Trauer der Kinder achselzuckend hinnehmen.

In diesem Gericht hinter uns sitzen Menschen, die Eltern unendliche Qualen bereiten.

Wir wollen heute darauf aufmerksam machen, dass es so nicht weitergehen kann.

Wir haben uns hier versammelt, um zu zeigen, dass es uns reicht.

Wir sind heute hier gemeinsam erschienen, um ein Signal zu setzen:

Wir sind nicht alleine.

Was geschieht - im Regelfall:

Eltern trennen sich, die Kinder bleiben oftmals bei der Mutter, jedenfalls oftmals nur bei einem Elternteil. Und wenn dieser sich dann gegen Umgang sperrt, was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder den ab der Trennung ausgegrenzten Elternteil auch nur weiter zu sehen.

Was geschieht weiter?

Vor Gericht findet meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt. Richter neigen nicht dazu, sich ihrer vornehmsten Aufgabe der Wahrheitsfindung zu schnell oder zu intensiv zu widmen. Es wird zu viel geschrieben, wird dann oft von den Richtern lamentiert.

Alles sei so schwierig, heißt es dann von ihnen. Sie wüssten nicht, wem sie glauben sollen.

Wenn es für den Richter gut läuft kommt er schon im ersten Termin zu einer Umgangsvereinbarung.

Wird diese aber eingehalten?

Wenn nicht, den Richter interessiert es so schnell nicht mehr. Möge eben ein neuer Antrag auf Zwangsmassnahmen gestellt werden.

Und wenn dieser Antrag kommt?

Dann heißt es oftmals: Die Kinder würden nicht - mehr - zum anderen Elternteil wollen.

Dann heißt es gerne die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände.

In Extremfällen wird das Risiko einer Entführung oder Misshandlung ins Feld geführt.

Und was macht unser Richter, unsere Richterin dann?

Den Sachverhalt aufklären ?

Den Vorwürfen auf den Grund gehen?

So habe ich auch gedacht, noch vor 6,5 Jahren - naiv - als Anwalt zu diesem Zeitpunkt schon seit 6 Jahren „im Geschäft".

Auch ich hatte den naiven Glauben an die Justiz, die Gerechtigkeit, die professionellen Helfer. Den Instanzenzug AG OLG BVerfG EuGH.

Doch wie sieht die Realität aus?

Eine gerichtliche Aufklärung der oftmals grotesk falschen Behauptungen findet so gut wie nie statt.

Ich habe es in 12 Jahren noch nie erlebt, dass es in einer Umgangssache jemals zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung kam.

Noch nie !

Was also geschieht stattdessen?

Stattdessen delegieren die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab.

Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal

auch nur Personen von höchst zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht einmal als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte.

Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge zu erhalten, um überleben zu können.

Man kann sich denken, dass diese von Gerichtsaufträgen abhängigen Personen kaum dazu bereit sind, ihre eigenen Überzeugungen oder die Wünsche der Kinder zu vertreten, sondern versuchen, dem mutmaßlichen Wunsch ihres Auftraggebers zu entsprechen

Und welches ist dieser?

Die Akten schnell los zu werden.

Warum sollte das der Wunsch des Gerichts sein, die Akten loszuwerden?

Weil die Gerichte viel zu viele Verfahren mit viel zu wenigen Richtern bewältigen müssen.

Und die Verfahrenspfleger, die dann die Kinder anhören sollen und den Sachverhalt zu ermitteln haben ?

Diese sind meist unterqualifiziert.

Schon bislang bekamen die Verfahrenspfleger nur eine geringe Vergütung, so dass der Aufwand, den sie bereit waren zu treiben, gering blieb.

Jetzt soll die Vergütung auf Pauschalen begrenzt, weiter reduziert werden. 350 Euro Fallpauschale, vielleicht 10 Euro pro Stunde werden dann noch erlöst. Als Folge wird es noch häufiger sein, dass nur noch nicht ausgebildete und fachlich nicht qualifizierte Personen sich überhaupt noch bei den Gerichten melden. Das kennen wir heute schon. Das wird noch schlimmer werden.

Qualifikation ist keine Voraussetzung für das Tätigsein als Verfahrenspfleger. Man stelle sich dies vor.

Wie aber kann bei einem solchen geringen Verdienst gewährleistet werden, dass der Sachverhalt dann von der eigentlich unzuständigen Person aufgeklärt wird?

Kann es überhaupt die Aufgabe des Verfahrenspflegers sein, den Sachverhalt zu ermitteln ?

Tatsächlich erfolgt dies auch einfach schon jetzt in der Regel nicht - zukünftig wird dies umso weniger so erwarten sein, sondern der Verfahrenspfleger liest die Akten höchstens oberflächlich, geht ein oder zwei Mal z.B. zur Mutter, spricht mit den Kindern, bzw. versucht es und wenn er nicht sogleich - was so gut wie nie passiert - Erfolg hat, berichtet er dem Gericht unter Rückgabe der Akten über die angeblich ausweglose Situation mit dem Tenor:

So wird dann auch das Gericht die Akten schnell los: Dem Gesetz ist genüge getan, der Verfahrenspfleger hat statt des Gerichts den Sachverhalt angeblich aufgeklärt und das Gericht macht nach kurzer Anhörung der Eltern seinen Beschluss.

Kurzen Prozess.

Am einfachsten: Umgangsrecht wird ausgesetzt, da die Kinder nicht wollen würden.

Anhörung der Kinder?

Zeugenvernehmung?

Qualifiziertes Erforschen der angebotenen Beweise?

Fehlanzeige.

Der anwaltlich vertretene Elternteil hat ein weiteres vor allem auch finanzielles Problem:

Der Streitwert von Umgangsverfahren ist minimal und der Anwalt erhält im Regelfall für das ganze Verfahren nur etwa mehr als 500 Euro, in Prozesskostenhilfesachen ca. 100 Euro weniger.

Was kann man von einem Anwalt hierfür im Allgemeinen erwarten?

Für eine Erstberatung darf er schon 190 Euro abrechnen. Wie sollte er für ca. 400 Euro in einer Prozesskostenhilfe-Umgangssache mehr als ein oder zwei Schreiben verfassen und mehr als einen Termin wahrnehmen?

Erfolgshonorar darf der Anwalt nicht nehmen und zu Stundenhonorar sind die wenigsten Väter - die natürlich auch Unterhalt bis zur Grenze des notwendigen Selbstbehalts von 900 Euro monatlich zahlen müssen - nicht in der Lage.

Außergerichtliche Beratung - 23 Euro für den Anwalt - wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert, die Jugendämter seien eine ausreichende Alternative, Beratungshilfe hierfür wird nicht mehr gewährt.

So erleben viele Eltern den Gang zum Anwalt, dann zum Gericht als bloße Pro Forma-Veranstaltung.

Uninteressierte Anwälte.

Uninteressierte Gerichte.

Uninteressierte Verfahrenspfleger.

Damit den Buchstaben des Gesetzes Genüge getan ist findet für uns eine Showveranstaltung des Rechtsstaats statt.

Schließlich kommt das Gericht in schwierigen Fällen doch zuweilen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei.

Und dort wird dann ebenfalls oftmals nur aufs Geld geschaut:

Nur wenige Gutachten entsprechen den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen.

Viele Gutachter verfügen nicht über eine entsprechende Ausbildung und sind noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern.

Sie urteilen „nach ihrem Gefühl", „aufgrund ihrer Erfahrung".

Richter stört das nicht, wenn sie so etwas hören.

Gerichte benennen Gutachter, ohne sich über die Ausbildung der jeweiligen Person auch nur zu informieren.

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten.

Betroffene stehen oft völlig hilflos und alleine da und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen.

Viele Gutachter haben nicht einmal eine Kassenzulassung, sie sind existentiell auf die Erstellung psychologischer Gutachten angewiesen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.

Sie stehen somit oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem beauftragenden Richter und sind deshalb keinesfalls unabhängig.

Nur ein falsches Gutachten und der Richter wird diesen Gutachter nicht mehr beauftragen, wobei falsch oftmals nur bedeutet, dass der Richter den Fall nicht schnell los wird.

Standardempfehlung aus Gutachten ist dann oftmals:

Wenn der Umgang nicht reibungslos stattfinden kann, muss er auf Jahre ausgesetzt werden.

Verkannt wird hierbei oftmals, dass den umgangs­berechtigten Vater an dem nicht reibungslos funktionierenden Umgang kein Verschulden treffen muss, es reicht

für eine solche Gutachtenempfehlung aus, dass der Umgang boykottiert wird - es wäre schon dem Kindeswohl abträglich, so diese Gutachter, den Elternteil zum Umgang zu zwingen, da sich dies negativ auf die Kinder auswirken würde.

Zu erwähnen ist noch, dass gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangs­sachen - also zum Beispiel Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder sogar völligen Ausschlusses kein Rechtsmittel existiert, der Amtsrichter oder die Amtsrichterin entscheidet alleine - nur: Auf Basis welchen Sachverhalts?

Hat er die Kinder zuvor jemals gesehen ? Das unternehmen nur sehr wenige engagiertere Richter. Keine Zeit, kein Bedarf.

Wenn aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen ist, meist ihren Vater nicht mehr gesehen haben, muss sich niemand mehr über die dann eingetretenen Entfremdung wundern.

Die Ausgrenzung des nicht sorgeberechtigten Elternteils kann das Selbstwertgefühl des Kindes zerstören. Das Kind fragt sich, was an seinem anderen Elternteil so unerträglich sein soll, daß er in seinem Leben nur eine dem anderen Elternteil untergeordnete Rolle spielen darf. Für den Fall, daß das Kind an dem ausgegrenzten Elternteil hängt, kann es durch die Erniedrigung des z.B. vormals geliebten Papas, den es jetzt nicht mehr lieben darf, psychisch verletzt werden.

Dem Ausgrenzenden ermöglicht die Ausgrenzung des anderen Elternteils seine Macht über das Kind dem Kind zu zeigen. So wächst das Kind auf unter der Diktatur seines Elternteils, und lernt seinen Schmerz hinzunehmen und zu verleugnen.

Wir wollen durch diese Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

-

die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt

-

Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet

-

stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen

-

aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit größten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder schutzlos bleiben. Die Richter sind aufgerufen Recht zu sprechen und nicht Recht zu brechen. Ein Richter oder eine Richterin, die nicht mehr hinschaut, wenn Unrecht geschieht, muss nicht als Richterin oder Richter tätig sein.

Ich rufe Euch zu:

Wir sind nicht alleine, und deshalb sind wir heute hier.

Solange Rechtsanwälte vom Streit der Eltern profitieren, bringen auch gut gemeinte Versuche wie das Cochemer Modell welches in Freiburg neuerdings praktiziert wird praktisch nichts.

Dort soll schnell über die Streitfrage gesprochen werden; dort geht das Gericht davon aus, dass die Eltern es angeblich am Besten wüssten, welche Regelung der Streitfrage im Kindeswohl liegt, wenn die elterliche Sorge verantwortungsbewusst gehandhabt wird, es sollen Terminverlegungswünsche abgelehnt werde, es soll eine Einigung versucht werden, bei deren Scheitern die Eltern an eine Beratungsstelle verwiesen werden, es soll eine Gerichtsentscheidung vermieden werden, es soll das Jugendamt sich an die Eltern wenden und mit diesen und dem Kind Gespräche führen, es soll das Jugendamt an dem Termin teilnehmen und dort einen mündlichen Bericht abgeben, es soll weiterer schriftlicher Vortrag verzichtbar sein.

Zur Aufklärung?

Zum Verschließen dann beider Augen?

Dazu, dass der Richter dann überhaupt nichts mehr unternimmt, sondern alles delegieren darf und dann gar nichts mehr lesen muss?

Haben wir schon gehört, dass bei den Jugendämtern freie Zeit qualifizierter Mitarbeiter im Überfluss vorhanden ist?

Kennen wir eine gesetzliche Regelung, die Konsequenzen der Gesprächsverweigerung eines Elternteil vorsieht?

Was, wenn ein Elternteil die Sorge für das Kind nicht verantwortungsbewusst innehat?

Ist das nicht der jedem Umgangs- oder Sorgeverfahren zugrundeliegende Ansatz, nämlich dass ein Elternteil gerade nicht verantwortungsbewusst mit der Sorge umgeht?

Im Fachanwaltskurs Familienrecht äußerte eine Kollegin einer Anwältinnenkanzlei aus Freiburg an den Referenten gerichtet, was man denn vorbringen müsse, damit das Kind gegen seinen Willen nicht mehr zum Vater müsse.

Sie versprach sich vom Referenten Tipps, wie man beantragten Umgangsausschluss am Besten rechtfertigt.

Das Übliche.

Wird den üblichen Vorwürfen nachgegangen?

Fehlanzeige.

Es wird abgeschoben, z.B. an einen Gutachter.

Wenn dann ein Verfahren beim Gutachter landet, geschieht zuweilen Kurioses:

Ein Professor aus Tübingen erläutert das von ihm erfundene Besuchsrechtssyndrom.

Er führt aus, dass wenn Kinder berichten, beim Vater sei es so schön, bei der Mutter alles schlecht der Vater sie instrumentalisiere, ebenso umgekehrt. So entwickele sich bei den Kindern ein Besuchsrechtssyndrom.

Und die Konsequenz hieraus ? Was stellt so ein Gutachter an, wenn er begutachtet?

Er fragt meine 5jährige Tochter: „Willst Du Umgang haben ?".

Meine Tochter hat dann nur diesen Ausdruck nicht kennend, fragend geschaut. Der Unterzeichner musste dann dem Gutachter die Frage stellen, ob denn davon auszugehen sei, daß eine 5jährige wissen können muss, was „Umgang" ist.

Der Gutachter formulierte dann um in „den Papa besuchen" und meine Tochter bejahte sofort freudestrahlend.

Er erlebte die Kinder ein einziges Mal in seinem Büro gemeinsam mit dem Vater. Ein Hausbesuch war nicht drin, bei 7.000 Euro Kosten der Gutachtenerstellung.

Der Gutachter meint dann, es sei „geradezu typisch" für ein Besuchsrechtssyndrom" sei, wenn die Kinder sich beim Vater diesem gegenüber positiv zeigen und sich über diesen positiv äußern konnten.

So kann er einfach jede Verhaltensweise der Kinder oder der Eltern unter sein Besuchsrechtsyndrom genanntes Sammelsurium subsumieren und er glaubt, daß dies die wissenschaftliche Begründung darstellen könnte, für seine erratischen Schlussfolgerungen.

Hätten sich die Kinder nicht positiv gezeigt und geäußert, hätte er schlicht behauptet, das sei ja ebenfalls geradezu typisch für ein Besuchsrechtsyndrom.

Und die Empfehlung des Gutachters: Wenn der Umgang nicht klappt, wird er ausgeschlossen. Die Entscheidung dieses Gerichts steht aus.

Verantwortung für seine Empfehlung trägt der Gutachter aus seiner Sicht nicht - es entscheidet schließlich das Gericht. Das Gericht aber folgt dem Gutachter - da macht es ja nichts falsch. Der Verfahrenspfleger meldet sich seit Monaten trotz Bitten nicht - was gäbe es auch zu besprechen - das Jugendamt verharrt seit über 6 Jahren reglos und stellt die Ohren auf Durchzug.

Das seelische Leid nicht nur meiner Kinder, auch ihrer, eurer, nehmen Gutachter ebenso hin wie die Richter und die übrigen Beteiligten.

Das ist das Kartell des Schweigens und Wegschauens, das auch anderenorts immer wieder zu angeblich „völlig unvorhersehbaren" Katastrophen für Kinder führt wie in Österreich oder auch bei uns immer und immer wieder.

Stets heißt es später stereotyp vom Jugendamt „die Kinder seien doch sehr gepflegt gewesen" und vom Gutachter „man wisse ja nicht, was seither geschehen sei, das Gutachten sei jedenfalls damals richtig gewesen".

Niemand setzt sich mit strategischen Verhaltensweise auseinander bei Umgangsausfall stereotyp zu behaupten:

·

die Kinder seien krank,

dann zu behaupten,

·

man sei verreist,

dann zu behaupten,

·

die Kinder wollten nicht mehr zum Vater,

·

die Kinder zu beeinflussen unter Inaussichtstellung von Geschenken Nein zum Umgang zu sagen, dann zu sagen,

·

man werde Umgang nicht zulassen, bis zur Verhandlung beim Gericht,

dann in der Verhandlung vor Gericht mitzuteilen,

·

man werde noch nicht einmal betreutes Umgangsrecht zulassen, obwohl ja jetzt Verhandlung stattfand dann mitzuteilen,

·

man sei „stets" davon ausgegangen, daß gegen betreutes Umgangsrecht „nichts einzuwenden" sei obwohl man über 1 Jahr gar nichts an Umgang zugelassen hat, weder betreut noch unbetreut, auch keinen Telefonanruf — schlicht nichts !

Die Beteiligten unterlassen im Regelfall jegliche Auseinandersetzung mit solchen grotesk widersprüchlichen Verhaltensweisen des sorgeberechtigten Elternteils, stattdessen schwadronieren sie vom Besuchsrechtssyndrom, was alles rechtfertigen soll.

Was ich mir für unsere Kinder wünsche:

-

Eltern, die Liebe in sich tragen für ihre Kinder auch nach der Trennung;

-

Richter, die hinschauen und sich der Mühsal unterziehen, unbequeme Fragen zu stellen und unter den Teppich zu sehen;

-

Ethische, emphatische Anwältinnen und Anwälte, die nicht für ein kleines bisschen Geld oder aufgrund ihrer ideologischen Verblendung Kinder um einen Elternteil bringen;

-

Beteiligte, die nicht aus wirtschaftlicher Not heraus stereotype Formulierungen dümmlich wiederkäuen oder sich von vorneherein auf den zynischen Standpunkt zurückziehen, sie hätte nichts zu entscheiden, sondern Mitgefühl walten lassen.

Ich fühlte mich sehr lange sehr alleine.

Noch heute erhalten wir - auch für diese Veranstaltung keinerlei Unterstützung durch die Justiz, durch das Jugendamt. Wir werden vom Freiburger Anwaltverein boykottiert, nicht einmal ein Link wurde auf die Homepage eingestellt, nicht einmal eine Emaileinladung zur Demo an die Freiburger Familienrechtsanwälte weitergeleitet, trotz mehrfacher Bitten wurde uns nicht einmal auch nur geantwortet!

Gleichzeitig erhalte ich durch den Anwaltsverein jede Woche 10, manchmal mehr Einladungen zu allen möglichen Veranstaltungen gleich welcher Art.

Wieso nicht zu dieser Demo?

Ich rufe Euch zu:

Habt Mut!

Solidarisiert Euch, auch wenn Ihr im Moment nicht selbst betroffen seid!

Schaut hin !

Helft!

Wir sind nicht alleine, wenn wir zusammenhalten.

Unsere Kinder brauchen beide Eltern.

Unsere Kinder lieben beide Eltern.

Verletzt sie nicht.

Bewahrt den Kindern ihre Kindheit, ihre Liebe zu beiden Eltern.

Nehmt Euch zurück, wenn es um den anderen Elternteil geht, aber lasst Eure Kinder auch nicht im Stich.

Gebt Ihnen das Gefühl: Wir sind nicht alleine.

Wir sind nicht alleine.

Wir sind nicht alleine.