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Auch lesbische Frauen haben das Recht auf Fortpflanzung


13.09.08

Auch lesbische Frauen haben das Recht auf Fortpflanzung

Ein Urteil des obersten Gerichtes von Kalifornien gegen Diskriminierung

(MEDRUM) Mit der Begründung, lesbische Frauen dürften nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, dürfe ihnen eine künstliche Befruchtung nicht verweigert werden, urteilte der State Supreme Court (Staatsgerichtshof) von Kalifornien (USA).

Das Gericht billigt damit einem Arzt nicht das Recht zu, aus Gewissengründen die Befruchtung einer lesbischen Frau zu verweigern. Das Antidiskriminierungsgesetz, das in Kalifornien zur Verhinderung der Diskrimierung im Geschäftsleben (business) gelte, sei in allen Bereichen des Geschäftlebens einschließlich gesundheitlicher Dienste unabhängig von religiösen Anschauungen anzuwenden.

In diesem Urteil ist bemerkenswert:

  • Der Dienst des Arztes wird wie Dienstleistungen des Handels in einer Supermarktkette oder die gewerbliche Dienstleistung in einer Kfz-Werkstatt angesehen.
  • Den Arzt schützen keine Gewissensgründe davor, eine medizinische Leistung zu verweigern, die nicht der Heilung eine Krankheit dient. Damit wird er gezwungen Dienste zu leisten, die über seine traditionelle Verpflichtung und über den Sinn ärztlicher Kunst und Hilfe zur Wiederherstellung der Gesundheit hinausgehen (Eid des Hippokrates).
  • Er soll zweitens auch gegen sein Gewissen gezwungen werden, solche medizinischen Dienstleistungen zu erbringen, die der angeborenen, natürlichen Geschlechtlichkeit zu widerlaufen und durch künstliche Eingriffe biologische Prozesse in Gang setzen, die nur bei einer natürlichen Geschlechtervereinigung möglich sind.
  • Damit wird die Verweigerung einer künstlichen herbeigeführten Fortpflanzung von Menschen, deren sexuelle Orientierung von der biologisch natürlichen Geschlechtlichkeit abweichen, auf eine Ebene gestellt mit der Unterlassung einer ärztlichen Hilfeleistung für einen erkrankten oder verletzten Menschen.
  • Zugleich wird auch das Recht des Kindes, nicht nur einen genetischen, sondern auch einen tatsächlichen, biologischen Vater zu haben, dem Kind vorenthalten. Es wird gezwungen, mit zwei Müttern aufzuwachsen, und der Arzt wird gezwungen, dem Kind diesen Zwang aufzuerlegen.

An diesem Urteil wird deutlich, dass das Dogma der Gender-Ideologie, die das Geschlecht und mit ihm die sexuelle Orientierung nur noch als eine beliebig veränderbare, kulturell geprägte soziale Rolle definiert, zum Diktat erhoben wird, das sich über die Gewissensfreiheit und die Rechte des Kindes hinwegsetzt. Dieser Entwicklung folgen auch die Bestrebungen in Europa, aktuell in Österreich und Deutschland, die darauf abzielen, genau diese Verhältnisse zu schaffen, indem  für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und deren Rechte die bestehenden Gesetze dem Dogma der Gender-Ideologie unter dem Deckmantel der Gleichbehandlung angepasst werden sollen.

Artikel -> Doctors can't use bias to deny gays treatment


Auszug aus dem Eid des Hippokrates:

"Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

... auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.

... Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

... In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven."


MEDRUM-Artikel -> Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind