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Gefängnis wegen guter Kindererziehung und Bildung?


17.11.09

Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?

Schulamt und Staatsanwalt halten an Anklage gegen Ehepaar Dudek weiter fest

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Seit Montag ist beim Landgericht Kassel erneut über die Frage zu urteilen, ob Eltern mit Gefängnis bestraft werden sollen, die ihre Kinder gut erziehen und bilden, sie aber nicht in eine staatlich anerkannte Schule schicken.

Jürgen und Rosemarie Dudek aus Herleshausen waren 2008 vom Landgericht Kassel zu je drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil sie sich weigerten, ihre Kinder in eine staatlich anerkannte Schule zu schicken. Sie konnten es nicht mit ihrem Gewissen und ihrer Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder vereinbaren, sie einer Schule in ihrem Lebensumkreis anzuvertrauen. Gegen das Urteil des Landgerichtes hatte das Ehepaar Dudek erfolgreich beim Oberlandesgericht Frankfurt Revision eingelegt. Deswegen mußte ihr Fall nun erneut vom Landgericht Kassel verhandelt werden.

Der Staatsanwalt betonte in der Berufungsverhandlung am Montag, Ziel sei, dass der Schulpflicht nachgekommen werde und die Kinder eine staatlich anerkannte Schule besuchen. Der angeklagte Vater von sieben Kindern betonte demgegenüber, die Realität öffentlicher Schulen stehe für ihn im Widerspruch zum christlichen Wertesystem. Er kritisierte ebenso die mangelnde Möglichkeit öffentlicher Schulen, Kinder individuell zu fördern, und den Druck, dem sie dort ausgesetzt seien. «Jedes Kind muss ein staatlich genehmigtes Schulgebäude besuchen - egal was dabei herauskommt», stellte er besorgt fest.

Doch Jürgen Dudek und seiner Ehefrau ist es nicht gleichgültig, zu welchem Ergebnis die Erziehung und Bildung ihrer Kinder führt. Jürgen Dudek vor Gericht: „Unser Gewissenskonflikt besteht darin, daß wir gezwungen werden, unsere Kinder einem Schulsystem anzubefehlen, von dem wir genau wissen, daß es sich eben nicht zu ihrem Wohl und auch nicht zum Wohl unserer Familie auswirkt.  Ein wichtiger Grund, warum wir unsere Kinder zuhause unterrichten, ist der, daß wir sie in positiver Weise 'sozialisiert' sehen wollen. Es ist klar, Kinder werden ständig 'erzogen' und geprägt. Wenn wir unsere Kinder nicht erziehen und prägen, tun das andere. Das mag für viele kein Problem sein. Die Frage, die sich uns Eltern stellt, ist nur, ob das, was dabei herauskommt, für unsere Kinder und unsere Familie so wünschenswert ist."

Daher nahmen die Eltern Dudek vor über 10 Jahren die Unterrichtung ihrer Kinder in die eigenen Hände. Wie sich am Beispiel ihres Sohnes Jonathan zeigte, mit glänzenden Ergebnissen. Er legte im Anschluß an die häusliche Unterrichtung durch seine Eltern seinen Realschulabschluß an einer staatlich anerkannten Schule mit besonderer Auszeichnung ab. Jetzt befindet sich Jonathan in einer Ausbildung zum Schreiner. Nach dem ersten Ausbildungsjahr bescheinigte ihm die Berufsschule sowohl im Sozialverhalten wie im Arbeitsverhalten die Bestnote „sehr gut". Bemerkenswert ist besonders: Er war der einzige Schüler seiner Klasse, dessen Sozialverhalten mit „sehr gut" von der Schule beurteilt wurde. In seinen Fachnoten lautet die Bewertung einmal „gut" und in allen übrigen Unterrichtsfächern „sehr gut".

Dennoch waren Jürgen und Rosemarie Dudek wegen der Selbstunterrichtung ihrer Kinder verurteilt worden. Ausschlaggebend war letztlich die Entscheidung des Schulamtes. Das Amt wollte den Eltern keine Genehmigung für ihre Eigenunterrichtung erteilen. Stattdessen leitete die Schulaufsichtsbehörde ein Verfahren gegen die Eltern Dudek ein, das zur Anklageerhebung und im Urteilsspruch des Landgerichtes zur Verhängung von Gefängnisstrafen führte. Rechtsgrundlage war das hessische Schulgesetz, nach dem die Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer staatlich anerkannten Schule zu erfüllen ist.

Die heutige Schulpflichtgesetzgebung hat ihre Wurzeln im Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich vom 6. Juli 1938. Damals hatte die Reichsregierung die Allgemeine Schulpflicht im Reichsschulpflichtgesetz beschlossen, um die staatliche "Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus" zu sichern. Diesem Zwang wurden alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen. Die Schulpflicht war durch „Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen". Über Ausnahmen entschied die Schulaufsichtsbehörde. Die Erziehung im Geiste des Nationalsozialismus wurde nach der Kapitulation des NS-Regimes logischerweise eliminiert, und der Begriff „reichsdeutsche Schule" wurde durch „staatlich anerkannte Schule" ersetzt, die restlichen Bestimmungen wurden jedoch beibehalten. Im Gegensatz zu den meisten Ländern der westlichen Welt gilt die Hausunterrichtung von Kindern in Deutschland auch heute noch als systemwidrig.

Wer sich heute dem Schulbesuchszwang des Staates entzieht, begeht nach der hessischen Gesetzgebung nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich sogar strafbar. Zur Verurteilung einer strafwürdigen Handlung wäre es indes nicht gekommen, wenn das Schulamt bereit gewesen wäre, den Unterricht des Ehepaars Dudek im Sinne der Unterrichtung an einer Ersatzschule zu genehmigen. Die gesetzlichen Regelungen lassen eine solche Genehmigung durchaus zu. Das Schulamt weigerte sich jedoch beharrlich, davon Gebrauch zu machen. Diese Weigerung ist angesichts des eindrucksvollen Erfolges der Dudeks mit ihren Kindern mehr als unverständlich. Die Ergebnisse ihrer Unterrichtung brauchen den Vergleich mit einer staatlich anerkannten Schule nicht zu scheuen. Im Gegenteil. Sie sind zumindest ebenbürtig, vermutlich sogar überlegen.

Dennoch hält das Schulamt an seiner Verweigerungshaltung unbeirrt fest. Die Schulbehörde will die von Dudeks beantragte Genehmigung nicht erteilen, sondern auch weiterhin den Besuch einer staatlich anerkannten Schule erzwingen, notfalls auch um den Preis, dass die Eltern von sieben Kindern hinter Schloß und Riegel gebracht werden. Wie die Verhandlung am Montag gezeigt hat, will offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft an dieser Position festhalten. Zu einem Einsehen, daß das Ergebnis einer guten Erziehung und Bildung der Kinder im Hause Dudeks - nur um des Prinzips willen - Vorrang vor einem staatlichen Schulbesuchszwang haben sollte, scheinen Schulamt und Staatsanwaltschaft unverändert nicht bereit zu sein.

Die allgemeine Schulpflicht, die doch eigentlich dem Zweck dient, in breiter Schicht Eltern bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen, scheint im Fall der Dudeks zum reinen Selbstzweck zu entarten. Geht es hier noch darum, den Kindern eine verantwortungsbewußte Erziehung angedeihen zu lassen, ihnen eine gute Bildung zu vermitteln und ihnen Lebenschancen zu eröffnen oder geht es nur noch darum, das Prinzip des Schulbesuchszwangs am Beispiel der Familie Dudek zu vollstrecken? Es hat den Anschein, daß Schulamt und Staatsanwaltschaft um des Prinzips willen auch in Kauf nehmen, eine Familie auseinander zu brechen und die Eltern ins Gefängnis verfrachten zu lassen.

Eine staatliche Übermacht scheint - wie einst Goliath dem kleinen David - einem zutiefst verantwortungsbewußten, und - trotz seiner Mittellosigkeit - couragiert kämpfenden Elternpaar gegenüberzustehen. Es ist zu befürchten, daß diese Familie Dudek von den mächtigen Armen einer Staatsräson zermalmt wird, die das Entscheidende aus dem Blick zu verlieren droht: Das tatsächliche Wohl der Kinder, um das es den Eltern geht, und für das bei ihnen bestens gesorgt ist. Sie haben den Sinn der allgemeinen Schulpflicht bei ihren Kindern geradezu vorbildlich erfüllt.

Es ist verständlich, daß Jürgen Dudek zur Verhandlung des Landegerichtes erklärte:  "Wir sehen unser Verhalten sehr wohl und in besonderer Weise durch Art. 4 unseres Grundgesetzes gedeckt, aber auch durch Art. 6. Sowohl die Zusage der Freiheit von Glauben und Gewissen, als auch des Vorrangs des Elternrechtes in unserer Verfassung machen deutlich, daß unser Handeln keine bestrafungswürdige Tat ist."

Ob allerdings das Gericht dennoch einen mächtigen Schuldspruch im Namen des Volkes auch in der jetzigen Verhandlung gegen die Eltern fällen wird, wird sich erst noch zeigen. Die Verhandlung des Landgerichtes wird am 25. November 2009 fortgesetzt. Vielleicht fällt es ein salomonisches Urteil. Hilfreich wäre dafür eine zur Vernunft bereite Schulaufsichtsbehörde und ein Staatsanwalt, der nicht ein staatliches Gebot durchfechten will, dessen Zweckbestimmung die Eltern Dudek besser als manche Schule erreichen. Es wäre den Kindern der Dudeks und ihren Eltern zu wünschen.


MEDRUM -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr als Gott gehorchen


 

Leserbriefe

ist gottesfürchtig. Denn Salomon's Urteil ist deswegen bekannt geworden. For an european overview, see: Parents Targeted as Europe Cracks Down on Home Schooling http://msraktion.wordpress.com/2009/11/10/39/

Was mich bei solchen Diskussionen immer wieder stört,ist,das es immer nur um den Willen der Eltern geht!!Fragt auch mal jemand was die Kinder eigentlich wollen??Wollen Kinder isoliert bei Ihren Eltern aufwachsen,weltfremd erzogen werden und später dann in der Gesellschaft nicht klarkommen??Oder wollen sie in die Schule gehen und das wahre Leben kennenlernen? Leiden nicht oft gerade die Kinder an solchen Eltern? Habe es damals in meiner Klasse selbst erlebt.Viele aus unserer Klasse kannten sich bereits aus den beiden Kindergärten.Die, die sich noch nicht kannten,wurden untereinander bekanntgemacht.Eine,Anne,kannte niemand.Sie wurde auch von ihren Eltern bis zum Tag der Einschulung isoliert erzogen und von allen anderen Kindern ferngehalten.Sie hat es nie geschafft sich in die Klasse einzufügen,Freundschaften zu schliessen.Auch in der Schule wurde ihr von ihren Eltern verboten,mit anderen Kindern zu reden oder zu spielen.An sämtlichen Schulveranstaltungen durfte sie nicht teilnehmen.Jetzt mit 32!!! lebt sie immer noch bei ihren Eltern die sie "beschützen" und von der "bösen" Welt fernhalten.Auch berentet ist sie schon,weil sie nicht fähig zum Leben ist.So etwas wird aus solchen Kindern.Solche Eltern sind Egoisten! Ganz Recht das solchen jetzt das Sorgerecht entzogen wird!! Kinder sind nicht dumm und wissen durchaus schon was sie wollen,denken oder glauben sollen.Die Eltern sind es doch,die versuchen, ihren Kindern ihre Weltanschaung einzuimpfen,notfalls mit Gewalt und Zwang und Bestrafung,gerade in christlich fundamentalen Kreisen. Die Schulpflicht ist eine Errungenschaft der Demokratie !!

Werter Frank, wenn Schulpflicht eine Errungenschaft der Demokratie ist, dann herrschte 1938 nach Ihrer Logik in Deutschland Demokratie. Weder in den USA, Frankreich, Österreich und in vielen anderen westlichen Demokratien gibt es die deutsche Schulpflicht. Was reden Sie denn für einen Unsinn?

Unsinn ist das, was Sie schreiben. Ich hoffe, dass Sie nicht auch ihre Kinder zu Hause unterrichten, um der Kinder willen. Denn die Aussage "Wenn Schulpflicht eine Errungenschaft der Demokratie ist" ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage "Überall dort, wo Schulpflicht besteht, ist auch Demokratie". Was mich betrifft, bin ich der Ansicht, dass Eltern, die ihre Kinder mutwillig der Schule fernhalten, umgehend das Sorgerecht verlieren sollten. Gefängnis- oder Geldstrafen helfen bei solchen Fanatikern ohnehin nicht.

Die Verstaatlichung des Schulwesens und eine "Volksschulpflicht" sind maßgeblich mit dem preußischen Absolutismus verbunden und setzte sich im 19. und 20. Jahrhundert fort. Ihre "Vollendung" fand sie im Dritten Reich. Historisch kann deshalb die deutsche Form der Schulpflicht bzw. der in Deutschland geltende Schulzwang nicht als Errungenschaft der Demokratie bezeichnet werden.

Hallo Frank, ja, solche krankhaften und schädigenden Eltern-Kind-Beziehungen gibt es leider manchmal. Nur, wie Sie ja selbst schildern, kann ein Schulzwang daran gar nichts ändern, denn das von Ihnen geschilderte bedauernswerte Kind ist ja sehr wohl zur Schule gegangen. Auch die Kinder-Enkel dieses österreichischen Horrorvaters, der seine Tochter plus die gemeinsamen Kinder jahrzehntelang im Keller hielt, sind brav und unauffällig zur Schule gegangen. Die Dudek-Kinder und die anderen Freilernenden Kinder wiederum gehen zwar nicht zur Schule, sind aber meines Wissens in vielen Vereinen etc. aktiv und haben viel Kontakt mit anderen Menschen, sind auch beruflich erfolgreich, können sich integrieren (siehe Medrum-Artikel) usw. Diese Dinge hängen also nicht zusammen, sonst würden ja auch nicht alle anderen Industrieländer beste Erfahrungen mit Bildungsfreiheit machen. Nächsten Dienstag (24.11.09) um 22.15 Uhr kommt übrigens im ZDF ein Beitrag (37 Grad), in dem Dudeks und eine andere Familie vorgestellt werden.

http://www.bildunginfreiheit.de

Gegen diesen Beitrag werde ich eine Programmbeschwerde einlegen. Es ist nicht Aufgabe öffentich-rechtlicher Fernsehsender, Kriminelle zu verteidigen.

Meinungen zu dem Thema Dudek gibt es viele, doch was sagt Gott? Die Frage scheint hier - im christlichen Forum - niemanden zu interessieren! Vielmehr ist es so wie schon die letzten 2000 Jahre und jeder meint mit seiner Interpretation einen Beitrag zu leisten! Doch wer ist´s, der hier den Ratschluss mit Worten ohne Verstand verdunkelt? Meinungen-viele Meinungen, so viele verschiedene, das man sich am Ende noch streitet oder gar für seine Rechte vor Gericht zieht! Sollte man nicht vorsichtig sein, die Dinge prüfen bevor man vor Gericht zieht? Vor Gottes Obrigkeit? Gebt dem Kaiser was dem Kaiser gebührt und Gott was Gott gebührt! Seid ein Licht in dieser Welt der Finsterniss und gehet hinaus! Geht das zu Hause? Oder versteckt man sich und den Grund dafür sucht man in dem System? Weiß man um die Pläne unseres Herrn und denen die Er für unsere Kinder bereitet hat? Wieso gibt es in Deutschland-im Land der Schulpflicht-keine christlichen Schulen? Oder leben keine Christen mehr in unserem Land? Selbst die Feinde können´s besser und unterrichten Ihre Kinder religiös! Meint Ihr das ich Glauben finde bei meiner Rückkehr spricht der Herr?! Die Frage die sich hier einzig stellt ist: Verstösst unsere Obrigkeit mit Ihrem Gesetz gegen Gottes Gebote? Wenn das geklärt ist kann es ja weitergehen, oder etwa nicht? Nun denn-wer kennt die Antwort? Ich höre und lasse mich gern belehren! Jesus hat uns Christen gelehrt die Dinge durchs Gebet in seinem Namen vorzutragen-vor dem himmlischen Vater-und da wo 2 oder 3 in meinem Namen dieses tun,da werd ich mitten unter Ihnen sein! Wo ist Er? Wo sind die vielen Christen im Fall Dudek? Verflucht sei der Mensch der des Menschen Kraft für seinen starken Arm hält und sich nicht verlässt auf Gott unseren Herrn! Dies war nur die Einleitung....Ein Zeuge vor dem Herrn!