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Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück


30. Juli 2008

Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück

Familienrichter entscheidet nach mehrstündiger, gründlicher Erörterung

(MEDRUM) Der 3-jährige Sohn David darf zur Freude seiner
Familie zurückkehren. Erst nach langer Verhandlung am gestrigen späten Abend
fasste der Richter diesen Beschluss bei der Verhandlung zum Sorgerecht über die
Kinder der Familie Gorber in Überlingen.

Die Familie befand sich Anfang des Jahres aufgrund einer
schwangerschaftsbedingten Erkrankung der Mutter und ihres vorübergehenden
Krankenhausaufenthaltes in einer sehr schwierigen Lage, die bei Mitbürgern und
Mitarbeitern von Behörden Besorgnisse auslöste. Daraufhin wurden sechs der
mittlerweile neun Kinder der Familie Gorber in die Heimbetreuung außerhalb der Familie
gegeben. Das Sorgerecht für die fremduntergebrachten Kinder wurde daher teilweise dem Jugendamt übertragen.

Die fünf schulpflichtigen Töchter der christlich und
bibeltreu lebenden Familie Gorber besuchen seit einigen Monaten während ihrer Heimunterbringung mit sehr
gutem Erfolg öffentliche Schulen. Sie waren vorher von ihren Eltern zuhause
unterrichtet worden. Die Töchter Thea und Esther haben dieses Schuljahr zur
Freude aller sogar mit einer besonderen Belobigung ihrer Schule abgeschlossen.
Die Eltern der Familie sehen sich seit geraumer Zeit jedoch uneingeschränkt in der Lage, die
Betreuung und Erziehung ihrer neun Kinder in die eigenen Hände zu nehmen
und hatten beantragt, alle sechs Kinder wieder in die Familie zurückkehren zu
lassen. Hierfür hatten sie auch schweren Herzens ihre Bereitschaft erklärt,
ihre schulpflichtigen Kinder künftig auch weiterhin öffentliche Schulen
besuchen zu lassen.

Der Richter hat sich die Sache nicht leicht gemacht. Auch
manche „Mitredner“ haben es ihm nicht leicht gemacht. Er nahm den Antrag der
Eltern zum Anlass, die gesamte Situation, ihre bisherige und künftige
Entwicklung in einer 6-stündigen Verhandlung gründlich zu betrachten und zu
erörtern. Den 3-jährigen Sohn David betreffend folgte der Richter nach
sorgfältiger Anhörung und Abwägung dem Antrag der Eltern. Er beschloss,
zunächst den jüngsten männlichen Spross der Familie wieder in die Obhut seiner
Eltern zurückzugeben. Mit der Rückkehr in den Schoß der Familie nach seinem
Ferienaufenthalt am 9. August wird sich der kleine David vor allem auch darüber
freuen können, sein mittlerweile fast 5 Monate altes Schwesterchen Anna täglich
bestaunen, liebkosen und mit umsorgen zu können.

Ob und wann dies für die fünf Töchter Sarai (17), Prisca
(15), Thea (12), Esther (10) und Rebecca (7) der Fall sein wird, lässt sich im
Augenblick noch nicht zuverlässig einschätzen. Der Richter macht dies von der
weiteren Entwicklung und ihrer Begutachtung abhängig. Die Familie kann sich
jedoch auf alle Fälle auch darüber freuen, dass der Kontakt zwischen Eltern und
Kindern sowie zwischen den Geschwistern wieder gefestigt werden kann. Die
Möglichkeit hierfür soll durch die Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten
geschaffen werden. Sarai und Prisca dürfen ab sofort am Wochenende ihre Familie
zu Hause besuchen.

Wie MEDRUM berichtet hat, haben mehr als 700 Personen ihr
Interesse und ihre Solidarität mit der Familie Gorber und ihren Kindern bekundet
und die Bittschrift unterstützt. Diese Mitmenschen haben das getan, was der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei seiner Ansprache zum 60. Jahrestag des Verfassungskonventes von Herrenchiemsee verlangt hat: Engagement für die Demokratie.

Einige wenige Personen, die bekannten
Organisationen oder Stellen angehören, wollten nicht öffentlich namhaft gemacht
werden. Es ist auch eine Tatsache, dass - ausgenommen der Landrat des
Bodenseekreises, Lothar Wölfle - zahlreiche Personen und Stellen, die MEDRUM
angeschrieben bzw. informiert hat, darunter insbesondere Stellen der CDU und
der katholischen Kirche, sich gegenüber MEDRUM bisher in Schweigen hüllten und
noch keine Reaktion zeigten (anders Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz, er hat von Anfang an hohe Anteilnahme gezeigt und gehört zu den Unterzeichnern der Bittschrift).

Die gestrige Entscheidung ist sicherlich für alle eine
besondere Freude, die sich mit der Bittschrift für das Wohl der Kinder
eingesetzt haben. Es dürfte Initiatoren wie Unterzeichnern in ihrem Engagement
bestärken. Es gehen auch weiterhin täglich neue Mitunterzeichnungen von Bürgern
aus dem In- und Ausland ein. Für diese Solidarität sind Familie Gorber und ihre
Freunde ganz besonders dankbar.

Verlauf und Beschluss der gestrigen Verhandlung haben gezeigt,
dass Hoffnung, Zuversicht und der Einsatz zur Unterstützung einer verantwortungsbewussten
Entscheidung berechtigt sind.

Viele Leser und Unterzeichner haben MEDRUM auch
über ihr Gebet für die Familie unterrichtet.

MEDRUM
wird über die weitere Entwicklung berichten.


-> Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber


MEDRUM-Artikel -> Menschen aus dem In- und Ausland setzen sich für die Kinder der Familie Gorber ein


 

Leserbriefe

Es sind Sommerferien - und die Kinder Gorber dürfen sie nicht mit ihrer Familie, dem Geschwisterchen in Fröhlichkeit und Befreitheit erleben. Wie schön sind Ferien im Kreis der Familie!
Mir reicht der Erfolg von gestern nicht. Natürlich freue ich mich für David - aber die Anderen?
6 Stunden Gerichtsverhandlung. Was kostet so ein Verfahren?
Und wer entschuldigt sich am Ende bei Eltern und Kinder für die Brüche, die durch diese schweren Erfahrungen in ihrem Leben entstanden sind???
Nur gut, dass diese Menschen Jesus kennen, der auch aus den schwierigsten Situatioen etwas Gutes entstehen lassen kann und will. Beten wir um Stärkung, Weisheit und Schutz für die Kinder und Eltern.
Almut Rosebrock

Ich freue mich sehr, dass der David nach Hause gehen kann und bete für Ihren anderen Kindern. Habe vor eine Woche an Frau A. Merkel, Frau Beate Merk und etliche andere Hohe Tiere geschrieben.
Das ist eine harte Probe für Sie. Wir wissen aber, dass... (Römer 8:28)
Möge unser Vater, der uns liebt, Sie mit Trost, Stärke, Gnade und Weisheit bekräftigen für die kommende Zeit.
Im Messias
FW

Es ist erfreulich, daß vom Gericht Schritte beschlossen wurden, die darauf zielen, die Familie wieder zusammen zu führen. Allerdings fehlen (zumindest in der bisher bekannten Berichterstattung) konkrete Hinweise, wie dies geschehen soll. Wenn denn nun die Krankheit von Frau Gorber der Auslöser war, zum "Wohle der Kinder" eine Heimunterbringung anzuordnen und das Gericht jetzt erkennt, daß sich der Zustand bessert vermisse ich konkrete Massnahmen, die auf eine schnelle Familienzusammenführung hoffen lassen (z.B. eine Kur, Kurse oder anderes). Es bleibt der vage Eindruck, daß es dem Gericht nicht wirklich ernst ist mit der Familienzusammenführung. Aber vielleicht konnten einfach in der Kürze der Zeit noch nicht alle Eindrücke vermittelt werden. Auf jeden Fall stimmt die Richtung schon mal!

Durch Zufall bin ich auf den erschütternden Fall der Familie Gorber gestoßen. Ich finde es haarsträubend aber auch äußerst beunruhigend, was sich "der Staat" - in diesem Fall das Jugendamt - hier herausnimmt, und das im so frommen (?) Baden Württemberg! Gott sei Dank darf jetzt wenigstens der kleine David nach Hause! Die Familie hat mein aufrichtiges Mitfühlen! Wenn man jedoch die Hintergründe betrachtet, wundert einen solches Vorgehen nicht mehr. Am 04.07.08 hat der Bundestag ein "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" erlassen, das de facto die Eltern entmachtet und die Entscheidung über das Kindeswohl den Jugendämtern und Familiengerichten überträgt (siehe Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 28 vom 11.07.08). Ist es gegen das Kindeswohl, wenn man seine Kinder zu bibeltreuen und aufrichtigen Christen erzieht? Oder ist es vielleicht in Zukunft auch gegen das Kindeswohl, wenn man sie nicht schon mit 1-2 Jahren in die Kinderkrippe und später in die Ganztagsschule schicken will?! Mir graust vor solchen Vorstellungen! Wir haben selber 7 Kinder, womöglich halten uns böswillige Nachbarn auch für religiöse Spinner?... Na gut, immerhin kommen wir ja unserer Schulpflicht nach. Aber die Entscheidung, was gut und schlecht für unsere Kinder ist, möchten wir uns nicht vom Staat vorschreiben lassen! Ich kann nur alle christlichen Eltern ermutigen, sich in die Familienpolitik einzumischen und auf Land- und Bundestagsabgeordnete einzuwirken! Möglichkeiten gibt es viele, packen wir's an!

Dieses Urteil ist aus meiner Sicht ein gespaltenes Urteil. Erfreulich ist dass der jüngste Sohn wieder zurück zur Familie darf. Ein weiterer Teilerfolg ist dass die beiden älteren Töchter an den Wochen-enden auch zu Besuch nach Hause dürfen. Aber was ist mit den 3 anderen Töchtern denen dieses Vorrecht (warum eigentlich ???) verwehrt wird ? Ich könnte mir gut vorstellen dass sie nun umso mehr unter dieser Situation leiden. Fazit: Für die "Initiative Gorber" bleibt noch viel zu tun ! Gebt nicht auf !

ich wundere mich beim Lesen dieser Zeilen sehr, dass so euphorisch ausschließlich pro für die Rückführung der Kinder in christlichen Kreisen gekämpft wird und für das Jugendamt scheinbar keinerlei Gründe vorhanden gewesen sein müssen, einzuschreiten? Sechs Stunden Gerichtverhandlung auf Kosten der Allgemeinheit, weil keinerlei Anlass zur Sorge besteht? Ich wundere mich und verbleibe verhalten , über die Einseitigkeit und die sentimentale Berichterstattung zu dieser Situation.
Ein Gast