16.08.11
Evangelische Kirche im Rheinland stellt homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleich
Kirchenleitung passt Besoldungs- und Versorgungsrecht der Gesetzgebung von NRW an
(MEDRUM) Homosexuelle Lebenspartnerschaften sind in der Evangelischen Kirche im Rheinland künftig besoldungs- und versorgungsrechtlich der Ehe gleichgestellt. Dies beschloß die Kirchenleitung in ihrer Sitzung am 14./15. Juli 2011.
Kirchliche Belange stehen Gleichstellung nicht entgegen
Zur Begründung informiert das Landeskirchenamt: „Die Änderung der staatlichen Bestimmungen entsprechend dem Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 24. Mai 2011 des Landes NRW steht kirchlichen Belangen nicht entgegen.“
Zuvor hatte der Landtag von NRW das Gesetz zur Gleichstellung vom 24. Mai 2011 beschlossen.