13.01.11
Acht evangelische Bischöfe: keine homosexuellen Lebensformen ins Pfarramt!
Geistliche appellieren an Synodale, bei Entscheidungen über das Pfarrdienstgesetz an der Heiligen Schrift und maßgebenden Ordnung Gottes festzuhalten
(MEDRUM) In einem Offenen Brief mahnen acht Bischöfe die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihre Zustimmung zum Vorschlag des Rates und der Synode der EKD zu verweigern, homosexuelle Partnerschaften im Pfarramt und Pfarrdienst künftig wie die Ehe als eine schöpfungsgemäße Lebensform zu behandeln. Es gehe um nichts Geringeres als um die Frage, ob die Kirche ihre Orientierung an der Heiligen Schrift aufgeben wolle, um sich stattdessen an den in der Gesellschaft üblich gewordenen Lebensformen zu orientieren.
Mit einem eindringlichen Appell mahnen die Alt-Bischöfe in ihrem Offenen Brief vom Januar 2011 die Gliedkirchen der EKD, bei ihren Entscheidungen über ein neues Pfarrdienstrecht nur den Regelungen und Vorstellungen zuzustimmen, die mit der Heiligen Schrift als der alleinigen Grundlage und Norm alles christlichen und kirchlichen Lebens übereinstimmen.
Die Unterzeichner wenden sich an alle Mitglieder der Synoden der EKD-Gliedkirchen in Deutschland. Es geht ihnen dabei um die für die Kirche maßgebende Ordnung Gottes des Zusammenlebens in Ehe und Familie und deren schöpfungsgemäßer Bedeutung für die Orientierung der Kirchen im Pfarrdienst. Die Geistlichen widersprechen dabei den Vorstellungen der Vorlage des Rates der EKD an die Synode, der zufolge "familiäres Zusammenleben" bewußt auch das Zusammenleben homosexueller Partner umfassen soll.
In der Begründung des Rates der EKD steht:
Der Begriff „familiäres Zusammenleben" ist ... bewusst weit gewählt. Er umfasst ... jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt. Soweit diese Anforderungen erfüllt sind, bleibt es den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen überlassen, ihr eigenes Profil für die Anwendung von § 39 Abs. 1 zu entwickeln und die Norm auf diese Weise näher auszugestalten. Das kann im Rahmen des § 117 durch ein Kirchengesetz geschehen. Möglich ist aber auch jede Form von untergesetzlicher Regelung oder eine Ausgestaltung durch die schlichte Rechtspraxis."
Nach dieser Definition umfasst der Begriff "familiäres Zusammenleben" insbesondere auch das Zusammenleben von homosexuellen Partnern und lässt eine sexuelle Vielfalt der Lebensformen im Pfarrdienst zu.
Dies lehnen die Bischöfe ab und üben daher auch deutliche Kritik an der Praxis in den Kirchen. Die biblischen Normen würden leider auch im Bereich der Kirchen selbst vielfach nicht mehr ernst genommen - bis hinein in die Lebenspraxis mancher Pfarrer. Dies zeige sich jetzt in der „Begründung" zum Pfarrdienstgesetz der EKD. Hier werde § 39 so ausgelegt, dass „gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften" der Ehe von Mann und Frau gleichwertig seien und darum auch in solchen Partnerschaften lebende Pfarrerinnen und Pfarrer ordiniert und zum Pfarrdienst zugelassen werden könnten, wenn sie ihre Beziehung in "gleicher Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitiger Verantwortung" leben würden, wie dies für Ehepartner „maßgebend" sei, heißt es im Brief.
Die Geistlichen sehen darin eine grundlegende Abwendung von der Heiligen Schrift. Ein Zusammenleben in sexuell vielfältigen Lebensformen, wie es die Vorlage des Rates der EKD umfasst, bezeichnen die ehemaligen Bischöfe als "Gott-widrig". Unter «familiärem Zusammenleben» könne nur das Zusammenleben von Ehepaaren miteinander und der verantwortliche Umgang mit ihren Kindern als Gottes Wille verstanden werden, nicht aber das Zusammenleben von homosexuellen Partnern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Deswegen sollen die Gliedkirchen die mit dem Gesetzestext vorgelegte Begründung ausdrücklich ablehnen, lautet die nachdrückliche Empfehlung dieser Bischöfe. Für zustimmungsfähig halten sie nur den reinen Gesetzestext, da dessen Aussagen mit dem Zusammenleben in Ehe und Familie als Ordnung Gottes vereinbart werden könnten, so die Geistlichen.
Zentrale Forderung des Offenen Briefes ist es, die Orientierung an der Heiligen Schrift nicht aufzugeben; wörtlich heißt es darin:
"Denn es geht dabei im Grunde um nichts Geringeres als um die Frage, ob evangelische Kirchen darauf bestehen, dass die Heilige Schrift die alleinige Grundlage für den Glauben und das Leben ihrer Mitglieder und für den Dienst und die Lebensführung ihrer ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer bleibt, oder ob eine Landeskirche nach der anderen eine Angleichung an die in der Gesellschaft üblich gewordenen Lebensformen für so wichtig halten, dass sie dafür die Orientierung an der Heiligen Schrift aufgeben bzw. aufweichen."
Die Unterzeichner fordern von den Kirchen, daß die Gründe der Heiligen Schrift, mit denen die Kirche Homosexualität als "widernatürlich und schöpfungswidrig" zu beurteilen habe, ernst genommen werden, auch von denen, die sie ihrerseits ablehnen. "Um- und Zurechtdeutungen gewichtiger Aussagen der Heiligen Schrift" seien "weder Christen erlaubt noch würden sie dazu helfen, eine an die "Lebensweisen der heutigen Welt angeglichene Praxis in der Kirche Christi zu rechtfertigen", so die Alt-Bischöfe.
Zum Kreis der Unterzeichner des Briefes gehören:
Mit der notwendigen Orientierung, die die besorgten Geistlichen gegenüber den Synodalen der Gliedkirchen zum Ausdruck bringen, machen die Bischöfe klar: Vorstellungen, wie sie etwa vom bayerischen Landesbischof Johannes Friedrich vertreten werden, nach denen auch Pfarrer ihre Homosexualität "friedlich" und "fröhlich" leben sollen, sind ebenso unhaltbar wie seine Verlautbarung, die Denkkategorien von Paulus seien überholt. Die Bischofskollegen von Friedrich bringen stattdessen als zentrale Aussagen der Bibel in Erinnerung: Menschen, die anstelle der „natürlichen Lebensweise" des Verkehrs von Mann und Frau „in einer widernatürlichen Lebensweise des Verkehrs von Frauen mit Frauen und Männern mit Männern" leben, verlassen die "gute Ordnung des Schöpfers für alle Menschen". Dies schließe "gleichgeschlechtliches Zusammenleben wie alles andere gerechtigkeitswidrige Tun von der Teilhabe an Gottes Reich aus", so die Bischöfe. Der Offene Brief im Wortlaut: → Offener Brief von acht Bischöfen im Jan 2011.
Das Anliegen dieser Bischöfe hat große Gemeinsamkeit mit der Zielsetzung des gestern an die Öffentlichkeit getretenen "Initiativkreises Evang. Kirchenprofil". Der Initiativkreis sieht das Vertrauen der Menschen in die kirchliche Arbeit durch die Diskussion über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur Ordination und in das Pfarramt beschädigt. Wie MEDRUM berichtete, will der Initiativkreis zur kritischen Debatte ermutigen, um das Profil der Evangelischen Kirche zu schärfen und das Vertrauen in die Kirche zu stärken. Dazu hat die Initiative ein Faltblatt "Die Chancen nutzen" herausgegeben und eine Unterstützungsaktion gestartet. Weitere Information: → www.medrum.de/content/initiativkreis-evang-kirchenprofil