24.11.10
Petition will Organspendenerklärung zur Pflicht machen
Petitionsausschuss des Bundestages will höhere Organspendenbereitschaft erreichen
(MEDRUM) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages will eine höhere Bereitschaft der Bürger erreichen, Organe zu spenden. Gegenstand der Beratung war am heutigen Mittwoch die Eingabe eines Petenten, die von jedem Bürger künftig eine Entscheidung erzwingen will, ob er Organspender sein will oder nicht.
In ihrer Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten des Petitionsausschusses einstimmig, eine öffentliche Petition, die eine weitreichende Änderung des Organspenderechtes anstrebt, dem Bundesgesundheitsministerium "zur Erwägung zu überweisen" und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu bringen.
Mit seiner Eingabe verlangt der Petent, daß jeder Bürger künftig erklären muß, ob er Organe spenden will oder nicht. Diese Entscheidung soll auf der Mitgliedskarte seiner Krankenkasse vermerkt werden. Zugleich sollen deutschlandweit Koordinierungsstellen mit Transplantationsbeauftragten eingerichtet werden.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist es wünschenswert, daß möglichst viele Bürger zu Lebzeiten eine Entscheidung zur postmortalen Organspende treffen und dies auch dokumentiert wird. Für eine Förderung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung ist nach Ansicht des Petitionsausschusses eine umfassende Aufklärung jedes Einzelnen Grundlage. Dazu würden das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit Langem Informations- und Aufklärungskampagnen durchführen. Das Ministerium plane zudem, dass Versicherte die Möglichkeit erhalten sollten, auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Notfalldatensatzes die Organspendeerklärung in geeigneter Form dokumentieren zu können.
Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, erneut auf das wichtige Anliegen der Organspende aufmerksam zu machen. Der Beschluss, die Petition zu überweisen, gelte insbesondere auch mit Blick auf den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Prüfauftrag zur elektronischen Gesundheitskarte, wonach die Bereitschaft zur Organspende auf dieser niedergelegt werden könne.