15.03.10
Im Namen des Volkes: 40 Tage hinter Schloß und Riegel
Drei Väter sollen wegen Widerstands gegen die schulische Sexualaufklärung ihrer Kinder in Erzwingungshaft
(MEDRUM) Das Amtsgericht Paderborn hat in zwei Fällen je 40 Tage und in einem Fall 30 Tage Erzwingungshaft angeordnet. Drei Familienväter sollen inhaftiert werden, weil sie ihre Grundschulkinder vom Sexualerziehungsunterricht ferngehalten haben.
Die Liboriusschule in Salzkotten war wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen, in denen Erzwingungshaft angeordnet und von Vätern und Müttern von Grundschulkindern abgessen wurde. In allen Fällen sind die Eltern nicht bereit, ihre Kinder auf dem Gebiet der Sexualerziehung nach einer staatlichen Sexualerziehungslehre erziehen zu lassen, die christliche Wertvorstellungen ignoriert. Deshalb weigern sie sich, ihre Kinder an Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen zu lassen, in denen ihnen eine staatliche verordnete Sexualmoral anerzogen werden soll, die mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist. Doch ihr Recht auf Mitsprache wird ihnen durch die schulische Praxis und die verantwortlichen Entscheidungsträger aus Schule und Justiz nicht zugestanden. Deshalb wurden zunächst Bußgelder verhängt, die von den betroffenen Vätern bisher nicht bezahlt wurden. Um sie nun jedoch zur Zahlung der Bußgelder zu zwingen, ordnete das Gericht 40 und 30 Tage Erzwingshaft an.
Auf Einsicht der Schule und Gerichte haben die Eltern und Kinder vergeblich gehofft. Auch Petitionen an den Bundespräsidenten Köhler haben nichts an der bedrängten Situation geändert. Eine Antwort haben sie weder vom Bundespräsidenten noch von anderen Stellen erhalten, denen die Petition nachrichtlich übersandt wurde. Dazu gehörten der BGH, die Kultusministerin und die Justizministerin des Bundeslandes NRW, der Landtagspräsident, der Landrat von Paderborn sowie das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft. Leglich das Bundeskanzleramt teilte in einem Fall mit, daß Bundeskanzlerin Merkel nicht zuständig sei.
Nach Lage der Dinge steht nun den Familien bevor, daß die Väter in Kürze die Haft antreten müssen. Im Extremfall droht ihnen auch Arbeitslosigkeit, falls sie aufgrund der langen Haftdauer ihren Arbeitsplatz verlieren sollten. Betroffen wäre dann drei sehr kinderreiche Familien mit zusammengenommen rund 30 Kindern. Doch den Vätern ist ihre Gewissensverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nach den Maßstäben der christlichen Sexualmoral ein Anliegen von größter Bedeutung. Sie sind nicht bereit, ihr Gewissen durch staatliche Instanzen brechen zu lassen.
Die Rechtsanwältin Gabriele Eckermann hält das Vorgehen der staatlichen Instanzen nicht für verfassungsgemäß. Sie sieht den Schutz der Religionsfreiheit und der elterlichen Erziehungsrechte in diesen wie in anderen Fällen als nicht mehr gewahrt an.
Die christliche Gemeinde, in der gegen diesen und weitere Familienväter Erzwingungshaft verhängt wurde (MEDRUM berichtete), setzt sich in einem Appell gegen die Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder ein. -> Bittschrift