28.07.12
Spaemann: Schutz des Gesetzes nicht nur für mohammedanische Religion!
Einiges stimmt nicht mehr, vor allem seit nur noch diejenige Beleidigung strafbar ist, die den „öffentlichen Frieden gefährdet“.
(MEDRUM) Der katholische Philosoph Robert Spaemann setzt sich in einem Beitrag zur Blasphemiedebatte in der FAZ (25.07.12) mit der Frage auseinander, welche Verpflichtungen der Staat hat, wenn es um den Schutz der Religion und religiösen Gefühle der Gläubigen geht.
Spaemann kritisiert unter der Überschrift "Beleidigung Gottes oder der Gläubigen?", dass dem religiösen Bürger durch das deutsche Recht, vor allem die Rechtsprechung, zugemutet werde, dass das, was ihm heilig sei, "ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen" werden dürfe. Gerade für Christen gebe es keinen wirksamen Schutz, meint Spaemann und stellt dazu fest: "Den Schutz des Gesetzes genießt nur noch die mohammedanische Religion, nicht aber die christliche." Dass dieses so sei, liege erstens daran, dass Muslime bereit seien, auch mit Gewalt zu verteidigen, was ihnen heilig ist. Zweites sieht Spaemann das deutsche Recht in der Pflicht. Irgendetwas stimme nicht, vor allem, seit nur noch diejenige Beleidigung strafbar sei, die den öffentlichen Frieden gefährde. Nur dann und wann einmal befinde ein Richter, "es sei irgendwo zu weit gegangen" worden und verhänge eine Bewährungsstrafe, in der Regel geschehe das aber nicht. Dies darf nach Spaemanns Auffassung so nicht bleiben. Das Gewaltmonopol muss beim Staat liegen. Der Staat aber sei verpflichtet, für einen wirksamen Schutz der religiösen Gefühle der Gläubigen zu sorgen, so Spaemann.
25.07.12 | FAZ | Beleidigung Gottes oder der Gläubigen? |
11.07.12 | MEDRUM | Achtung der Menschenwürde oder künstlerische Freiheit für die Macher von Titanic? |