Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt
Ehepaar Dudek aus Herleshausen und Anwälte sehen Verfahren und Urteil als fehlerhaft an
(MEDRUM) Bis zum 25. August hatten Jürgen und Rosemarie Dudek Zeit, die Revisionsbegründung zur Anfechtung des Urteils des Landgerichtes Kassel vorzulegen, das sie wegen "Entziehens von der Schulpflicht" zu je 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Die Revisionsbegründung gegen dieses Urteil wurde fristgerecht eingelegt", teilte Jürgen Dudek heute mit.
Beim Urteilsspruch des Landgerichtes musste das Ehepaar Dudek sich noch selbst gegen die Anklage verteidigen. Sie hatten sowohl in erster Instanz bei der Verhandung des Amtsgerichtes Eschwege wie in zweiter Instanz bei der Verhandlung des Landgerichtes Kassel noch keine Verteidiger, die sie bei ihrer Verteidung hätten unterstützen konnten. Bei der Revisionsbegründung war dies nun anders. Sie wurden durch Pflichtverteidiger unterstützt.
Ihre Verteidiger kamen im Rahmen ihrer Analyse zu dem Schluß, dass das Verfahren und das Urteil einer Überprüfung nicht standhalten dürfte. Dafür können eine Reihe von Gründen angeführt werden. Hierzu gehöre, dass angesichts des Ausmaßes der Pflichtwidrigkeit, mit dem das Strafmaß begründet wurde, eine rechtsanwaltschaftliche Verteidung angzeigt gewesen wäre. Auch die Erhebung von Beweismitteln ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht in einer Weise durchgeführt worden, wie es nach der Strafprozessordnung für eine fehlerfreie, rechtliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich gewesen wäre. So hat beispielsweise der älteste Sohn bereits mehrere Monate vor der Verurteilung den Besuch der öffentlichen Schule aufgenommen und dort einen weit überdurchschnittlichen Realschulabschluß erreicht. Dieser Sohn der Dudeks ist also nicht - wie vom Landgericht generell festgestellt - am Schulsystem "vorbeigeschleust" worden, sondern hat im öffentlichen Schulsystem einen erstklassigen Abschluß erreicht. Dieses tatsächliche Bemühen der Eltern und der nachweisbare Erfolg ist weder rechtlich zutreffend bewertet noch bei der Strafzumessung angemessen berücksichtigt worden. Davon ist jedenfalls Jürgen Dudek überzeugt. Aus seiner Sicht steht auch die Begründung des Gerichtes, es handele sich um einen besonders schweren Verstoß, nicht im Einklang mit der Dauer des Verfahrens, die vom Zeitpunkt des Strafantrages durch das Schulamt bis zur Verurteilung 3 Jahre und 1 Monat betrug. Wie Jürgen Dudek erklärte, erwarten die Anwälte aufgrund ihrer Erfahrungen und einer rechtsstaatlichen Verfahrenspraxis, dass die Anfechtung des Urteils schon wegen verfahrensrechtlicher Mängel erfolgreich sein dürfte.
Nicht erfolgreich war ein erneuter Antrag der Dudeks an das Schulamt, eine Ersatzbeschulung für den Schulbesuch ihrer weiteren Kinder zu genehmigen. Sie erhielten heute die Mitteilung, dass ein solcher Antrag zur Entscheidung an das Kultusministerium gegeben werden müsse. Die Prüfung, Ablehnung oder Genehmigung des Antrages sei in jedem Fall mit so hohen Kosten verbunden, dass sie von der Familie Dudek nicht aufgebracht werden könnten. Ein "Homeschooling", wie es Jürgen Dudek betreibt, der Politikwissenschaften, Neuere Geschichte und Anglistik studiert hat, habe jedoch keinerlei Genehmigungsaussichten.
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