Die BPjM schreibt über sich selbst:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt. Sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. ...
Aufgaben des Bereichs "Gesetzlicher
Jugendmedienschutz"
Die BPjM entscheidet auf Antrag von
Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von
anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die
Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die
Liste der jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten
Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch
Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Gesetzliche Arbeitsgrundlagen
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG
Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu werten. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.