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Ungeborene Kinder in Spanien jetzt schutzlos wie nie zuvor


21.12.09

Ungeborene Kinder in Spanien jetzt schutzlos wie nie zuvor

Spanisches Familienforum protestiert gegen weitgehende Freigabe der Abtreibung

(MEDRUM) Spanien hat die Abtreibung ungeborener Kinder bis zur 14. Schwangerschaftswoche jetzt völlig frei gegeben. Falls es Anzeichen für eine Behinderung gibt, kann ein Kind auch ohne jede Zeitbeschränkung abgetrieben werden.

Das spanische Parlament hat am 17. Dezember eine weitgehende Freigabe der Abtreibung beschlossen. Mit seinem Beschluß, die Abtreibung künftig ohne jede Indikation bis zur 14. Schwangerschaftswoche zu erlauben, hat es eine so genannte Fristenlösung eingeführt, die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden war.

Gegen eine solche gesetzliche Regelung hatten die Bürger Spaniens zuletzt in einer Demonstration von 2 Millionen Bürgern protestiert. Das spanische Familienforum hat das Verhalten der Parlamentarier in einer Stellungnahme massiv kritisiert: Es sei gegen die Mehrheit der Bevölkerung entschieden worden. Das spanische Gesetz gehöre zu den radikalsten Abtreibungsgesetzen in der Welt. Das Schutz des ungeborenen Lebens werde weitgehend preisgegeben. Ungeborene Kinder seien künftig weniger geschützt als viele Bereiche in der Tier- und Pflanzenwelt, stellt das Forum fest. Es kritisiert ebenso, dass schwangere Frauen alleinegelassen würden. Der Präsident des Spanish Family Forum, Benigno Blanco, erklärte, dieses Gesetz diene weder Frauen noch Kindern, sondern lediglich einer Minderheit, die damit ihre Gender-Ideologie durchsetzen würde.

Benigo Blanco zum Gesetzesbeschluß: "The Law which was passed today in the Congress is one of the most radical in the world, because it not only makes the unborn child more vulnerable than ever before, but it also establishes the right to abortion as a part of women's right to health and puts in place mechanisms to impose this doctrine throughout the Spanish educational and health systems. As far as I know, there is no precedent for a law which, apart from legalizing abortion, imposes the view that abortion is a good thing and forms part of the right to health and life of all women".

Benigno Blanco erklärte weiter, "this law favours neither women nor the unborn child. It favours exclusively those who make a living out of abortion and those radical minorities who defend gender ideology. It undermines both the trust of children in their parents and the right of parents to educate their children in the sexual and affective values of their choice; it restricts the rights of medical personnel and it leaves pregnant women in a state of total abandonment".

In Deutschland wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig. Wie der Bundesvorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Martin Lohmann, erst vor wenigen Tagen erinnerte, ist es in Deutschland Pflicht des Staates, auch das ungeborene Leben zu schützen.

Zur Frage, wie in Europa mit den Menschenrechten umgegangen werden sollte, erklärte Lohmann: "Es gibt ein Recht auf Leben, aber kein Recht auf Tötung! Und das Lebensrecht wie auch die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind unteilbar. Eine freie Entscheidung gibt es vor dem Eintritt einer Schwangerschaft, nicht aber, wenn ein kleiner Mensch schon entstanden ist und wächst. Wer meint, es gebe ein Recht auf Tötung noch nicht geborener Menschen, öffnet dagegen einer Unkultur des Todes Tür und Tor. Das wäre weder europäisch noch menschengerecht. Das Recht auf Leben gilt ganz - oder gar nicht. Wir Lebensschützer entscheiden uns eindeutig für das Leben. Europa sollte sich auszeichnen durch ein klares Ja zum Leben!"

In Deutschland darf das ungeborene Leben nicht - wie jetzt in Spanien - der freien Verfügbarkeit preisgegeben werden. Deswegen hatte das Bundesverfassungsgericht dem Parlament einen Kontrollauftrag erteilt, nach dem es Pflicht der  Abgeordneten ist zu überprüfen, ob die in Deutschland geltenden Regelungen das Lebensrecht des Kindes ausreichend schützen.


-> Einschränkung des Lebensrechtes in Spanien

-> 18.10.09 Aus den Medien

-> Staat hat Pflicht zum Lebensschutz

Leserbriefe

Die Christen waren einmal dafür bekannt, dass sie sich für den Schutz des Lebens eingesetzt haben, inklusiv des ungeborenen Lebens. Die Ehe zwischen Mann und Frau galt ihnen heilig, die Familie, die auf der geordneten Liebe zwischen Mann und Frau aufbaute, ebenfalls. All dies sind Grundsätze, wie sie auch in der Heiligen Schrift nachzulesen sind und wie sie uns unser Herr Jesus Christus eingeschärft hat. Sorgen wir dafür, dass diese Grundsätze wieder beachtet werden und seien wir die ersten, die dafür auch persönlich einstehen.