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Über das Wohl deutscher Kinder von deutschen Eltern soll thailändisches Gericht entscheiden


09.11.08

Zur Rolle des Kindeswohls bei Entscheidungen deutscher Gerichte

Stuttgarter Oberlandesgericht nimmt deutscher Mutter ihre Kinder weg und ordnet Abtransport nach Thailand an

(MEDRUM) Einem Bericht des evangelischen Nachrichtenmagazins "idea" zufolge haben das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart beschlossen, einer deutschen Mutter ihre ein-, vier und fünf Jahre alten Söhne wegzunehmen und nach Thailand transportieren zu lassen. Das Kindeswohl ihrer Kinder spielt bei dieser Gerichtsentscheidung keine Rolle.

Weil die Haager Konvention zum Schutz von Kindern vorsieht, in Streitfällen von Eltern über den Aufenthaltsort ihrer Kinder das Gericht des Landes entscheiden zu lassen, in dem die Kinder zuletzt gelebt haben, hat das Oberlandesgericht die Berufung einer Mutter abgewiesen, deren Kinder nach Thailand gebracht werden sollen. Dort wollte sich die Mutter und Christin zusammen mit ihrem Mann und Vater der Kinder vor einigen Jahren eine neue Existenz aufbauen. Sie  kehrte jedoch mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurück, weil die Ehe unter den Lebensverhältnissen des buddhistischen Thailand scheiterte. Nachdem der Vater wegen angeblicher Kindesentführung klagte, entschieden die deutschen Gerichte, dass die Kinder nicht bei ihrer Mutter bleiben dürfen, die von einer christlichen Gemeinde im Raum Stuttgart unterstützt wird, sondern nach Thailand zurückzukehren haben. Nach der Haager Konvention hätte dann ein thailändisches Gericht darüber zu entscheiden, wo die Kinder dauerhaft zu leben haben.

Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz, der gerade von der Generalversammlung der Weltweiten Evangelischen Allianz aus Thailand zurückgekehrt ist, kann dieses Urteil genauso wenig verstehen wie der Anwalt der Mutter. Steeb sieht im Vordergrund das Kindeswohl, das bei der Entscheidung offensichtlich keine Rolle gespielt habe, weil die deutschen Gerichte nach den Verfahrensregelungen der Haager Konvention vorgegangen sind. Bei diesen Regelungen spielt das Kindeswohl keine Rolle. Aufgrund der thailändischen Verhältnisse und dortigen Rechtsauffassungen kann Steeb allerdings nicht begreifen, dass das Wohl der Kinder dem Urteil eines thailändischen Gerichtes überlassen werden soll. Er sieht darin eine Nichtbeachtung des Kindeswohls und Mißachtung der Menschenrechte. Der Rechtsanwalt der Mutter verwies gegenüber idea auf die Verhältnisse in Ländern, in denen wegen der Korruption nicht von einem Urteil ausgegangen werden kann, das dem Kindeswohl gerecht wird, weil es häufig durch anderen Einfluß zustande kommt. Er will nun den Bundesgerichtshof deswegen anrufen.

Während erwachsene Ausländer selbst bei illegalem Aufenthalt in Deutschland aus humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden dürfen, wenn dort ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht garantiert sind, interessiert es deutsche Gerichte offenbar nicht, was mit deutschen Kindern einer in Deutschland lebenden christlichen Mutter passiert, wenn ein Gericht aus dem buddhistischen Kulturkreis über ihren Lebensweg entscheidet. Während das angebliche Kindeswohl bei deutschen Gerichten dafür herhalten muß, den Besuch öffentlicher Schulen zu erzwingen oder dafür herhalten muß, Eltern ihre Kinder wegzunehmen, weil sie angeblich eine rigide religiöse Einstellung haben und die Gerichte mit Sorgerechtsentzug und Gefängnisstrafen gegen deutsche Eltern eine bestimmte Rechtsauffassung rigide durchsetzen (wie im Fall der Famlilie Gorber aus Überlingen und Familie Dudek aus Eschwege von MEDRUM berichtet, s.u.), interessiert sie das Kindeswohl nicht einmal am Rande, wenn eine rechtliche Verfahrensregelung eingehalten werden soll, die sich lediglich an Zuständigkeitserwägungen orientiert. Wie glaubwürdig ist eigentlich ein Rechtssystem, das durch solche Extreme geprägt ist?


MEDRUM-Artikel

-> Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen

-> zum Fall Gorber: Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen

-> zum Fall Dudek: Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott


Leserbriefe

"Das Kindeswohl ihrer Kinder spielt bei dieser Gerichtsentscheidung keine Rolle." Ich denke, dass man das so pauschal gar nicht beurteilen kann. Wenn deutsche Kinder die in Thailand jahrelang aufwachsen und sogar dort geboren sind und sicher den Kindergarten besucht haben, von der Mutter wohl in einer Nacht und Nebel Aktion nach Deutschland entführt werden, dann dürfte das Kindeswohl bei der Mutter absolut keine Rolle gespielt haben und auch nicht bei der Kirchen Gemeinde aus Deutschland, die diese Kidnapping Mutter unterstützt und wohl nun versteckt wie man den Stuttgarter Nachrichten entnehmen kann. Es ist schon sehr verwunderlich wieso der Vater hier nicht vor der Ausreise gefragt wurde, ob er damit einverstanden ist. Soviel an Anstand hätte man erst recht von einer Christin und von einer sie unterstützenden christlichen Kirchengemeinde erwarten können. Selbst Justiz wie es die Mutter hier praktizierte trägt nie zu einer Lösung von Konflikten bei. Mediation wäre hier der richtige Weg und vorallem sehr viel und ausgiebige Kommunikation zwischen Mutter und Vater, damit deren Probleme zum Wohl der Kinder aus dem Wege geräumt werden. Ich denke das ist vorallem auch ein Auftrag einer Kirchengemeinde. Deren Auftrag ist es absolut nicht jemanden der Kinder egal aus welchem Land in eine anderes Land ohne Wissen des anderen Elternteils verschleppt auch noch darin zu unterstützen. ... Es würde mich zudem nicht wundern wenn die Gemeinde die sie unterstützt die Ludwig Hofacker Gemeinde Stuttgart, seine Heimat Gemeinde ist, die sich als pietistische Gemeinde and den Lehren des schizophrenen Ludwig Hofackers, wie man in einem Beitrag von Markus Steeb einmal schrieb, orientiert. Dem Beitrag kann man noch entnehmen das der Vater auch Deutscher und somit ist es nur gerechtfertigt und dem Kindeswohl entsprechend, wenn man die Rueckführung der Kinder sofort anordnet. Wo kaemen wir hin wenn jede Mutter oder Vater mal so kurz die Kinder verschleppen würde. Wie würde Herr Steeb, der ja Vater von 10 Kindern ist reagieren, wenn er an der Stelle des Vaters wäre und auch nur eines seiner Kinder von deren Mutter ohne seine Kenntnis auf nimmer wiedersehen entführt würde? Das in der thailändischen Gerichtsbarkeit Korruption regiert kann man eigentlich nach dem gerade ergangenen Urteils des Obersten Gerichtshofes in Thailand absolut nicht sagen. Hut ab! Daran kann sich das korrupt Deutschland ruhig einmal eine grosse Scheibe abschneiden. Würde auch in Deutschland so wie in Thailand verfahren, so wäre der Steuerzahler von der Schwarzgeld Affäre der CDU ebenso verschont geblieben wie von den zahlreichen darin verwickelten Politikern die ja alle nach Zahlung eines kleinen Strafgeldes wieder zur Tagesordnung übergingen. Denn die CDU wäre ebenso wie die FDP und sicher auch einige andere Parteien aufgelöst worden und die darin verwickelten Politiker hätten eine 5 jährige Sperre auferlegt bekommen. In Thailand werden Grundrechte und auch Menschenrechte beachtet und wer einmal im Land des Lächelns war, kann sicher auch bestätigen, dass die Menschen sehr viel hilfsbereiter und freundlicher sind, als hier in Deutschland. Vielleicht sollte Herr Steeb sich anstatt in Pattaya ... einmal im Norden oder Süden des Landes vergnügen. Wie ich einem anderen seiner Artikel entnehmen konnte war er ja da erst vor kurzem. Die Würde und die Menschenrechte des christlichen Vaters werden von Herrn Steeb kurzerhand unterschlagen. ...  Die rechtlichen Verfahrensregeln scheinen jedoch im vorliegenden Fall sehr stringend eingehalten worden sein wie man dem Beitrag in der Stuttgarter Nachrichten entnehmen kann. Ich bete für die Kinder und auch für die Mutter dass sie sich und ihre Kinder aus den Fängen der Ludwig Hofacker Gemeinde Stuttgart wieder befreien kann und mit ihren Kindern zurückkehrt zum Vater der Kinder. ... Anstatt Beiträge wie diesen mit "Zur Rolle des Kindeswohls bei Entscheidungen deutscher Gerichte" zu titulieren, sollte man wohl eher das schreiben: "Eine Kirchengemeinde aus Stuttgart unterstützt eine Kindesentführung und den Kindesentzug - Sind unsere christlichen Kirchen Vertreter noch glaubwürdig!" oder kurz "Stuttgarter evangelische Kirchengemeinde im Zwielicht"