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Staat hat Pflicht zum Lebensschutz


19.12.09

Staat hat Pflicht zum Lebensschutz

Martin Lohmann vom Bundesverband Lebensrecht erinnert an Kontrollpflicht des Parlamentes

(MEDRUM) Die jüngste Aussage von Papst Benedikt XVI., „dass die staatlichen Gesetze überall auf der Grundlage des universalen Naturrechts stehen müssen, und dass die Würde der Menschen vom Staat zu schützen ist", werden vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) nachdrücklich begrüßt.

Der Bundesvorsitzende des BVL Martin Lohmann erklärte heute, auch seitens des Bundesverbandes Lebensrecht gelte die Überzeugung, „Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie erlauben oder die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau relativieren, sind demnach in keiner Weise angemessen!"

Lohmann unterstreicht in der Frage der Abtreibung, dass das Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren einen Kontrollauftrag an den Gesetzgeber gegeben hat, den er bis heute nicht erfüllt habe. „Hier gibt es eine staatliche Pflicht zum Lebensschutz", erklärt der BVL-Vorsitzende. Im kommenden Jahr sei es dringend erforderlich, ehrlich zu überprüfen, ob die 1995 getroffene Gesetzesregelung zur Abtreibung tatsächlich zu weniger Tötungen noch nicht geborener Menschen geführt habe. Lohmann: „Dass bei sinkender Zahl der Frauen im geburtsfähigen Alter die Zahl der Kindstötungen bleibend hoch ist, ist ein Skandal, den man nicht übergehen oder verschweigen darf." Der Bundesregierung rät Lohmann, den 15. Jahrestag der gesetzlichen Neuregelung „endlich ehrlich zur Bestandsaufnahme" zu nutzen und damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden.

Leserbriefe

Ist eigentlich seltsam, dass man den Bundestag an seine Pflichten erinnern muss. Da sind auf unsere Kosten Tausende Menschen beschäftigt, deren ersten Interesse das Wohl des Volkes und gleich danach bzw. im Zusammenhang damit die Einhaltung der Gesetze sein müsste, inclusiv der Umsetzung der Rechtsprechung in die Praxis.
Danke, dass Martin Lohmann daran erinnert!