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"Sexuelle Identität" soll Teil der saarländischen Landesverfassung werden


25.02.11

"Sexuelle Identität" soll Teil der saarländischen Landesverfassung werden

Landtag beriet in erster Lesung Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes

(MEDRUM) Was im Bundesrat und im Bundestag noch keine Mehrheit fand, wurde im Saarland in erster Lesung zur Änderung der saarländischen Verfassung beschlossen: Die "sexuelle Identität" soll als verfassungsrechtlich zu schützendes Merkmal in die Verfassung des Bundeslandes Saarland aufgenommen werden.

Über den Beschluß des saarländischen Landtages ist im Protokoll über die Sitzung vom 17. Februar 2011 vermerkt:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Drucksache 14/400-Neu)

in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen
[ CDU, SPD, DIE LINKE., FDP und B90/Grüne: dafür ]

In der Beschlußvorlage heißt es:

Der Landtag wolle beschließen:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ ,seiner sexuellen Identität“ eingefügt.

Diese Verfassungsänderung wird folgendermaßen begründet:

Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert.

Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Saarländischen Landtag gegeben sein wird. Denn der in erster Lesung nun beratene Gesetzentwurf ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der im saarländischen Landtag vertretenen Fraktionen:

  • der CDU-Landtagsfraktion
  • der SPD-Landtagsfraktion
  • der DIE LINKE-Landtagsfraktion
  • der FDP-Landtagsfraktion
  • der B90/Grüne-Landtagsfraktion

Eine Definition, was unter sexueller Identität zu verstehen ist, und welche, der damit verbundenen Formen der Sexualität,  sexuellen Orientierungen und Präferenzen konkret verfassungsrechtlich geschützt werden sollen, enthält der Gesetzentwurf nicht. Es müssen ihm jedoch grundsätzlich Auswirkungen von großer Tragweite beigemessen werden. Fraglich ist beispielsweise, ob damit Bisexuellen nicht auch das Recht zugestanden werden müsste, eine Lebenspartnerschaft mit einem männlichen und einem weiblichen Partner abschließen zu können, die dann anderen Partnerschaften bis hin zur Ehe wegen des verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgebotes vermutlich gleichgestellt sein müsste.

Falls der Gesetzentwurf durch den saarländischen Landtag abschließend verabschiedet und in Kraft gesetzt werden sollte, müssen sämtliche Gesetze des Saarlandes auf ihre Vereinbarkeit mit dieser neuen Verfassungsnorm überprüft und geändert werden, wenn sie mit dem dann verfassungsrechtlichen verankerten Gebot zuwiderlaufen, alle mit einer individuell definierten "sexuellen Identität" verbundenen sexuellen Orientierungen und Neigungen gleichzubehandeln.


CDU-Landtagsfraktioninfo@cdu-fraktion-saar.de

Leserbriefe

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Meiser,

habe ich tatsächlich richtig gelesen, dass man sich im Saarland daran gemacht hat, dem Phantasiebegriff „Sexuelle Identität“, also etwas, was es in Wirklichkeit gar nicht gibt, Verfassungsrang einzuräumen? Vergleichbares gab es zuletzt unter dem römischen Kaiser Caligula, der sein Pferd in den Rang eines Senators erhob. Ist das, was jetzt im Saarland geschieht, etwa Ausdruck einer spätrömischen Dekadenz? Wird nächstens vielleicht auch beschlossen, dass die Saar bergauf fließt?

Der CDU hatte ich bislang zugetraut, dass sie gegenüber der Homoideologie, die solchen offensichtlichen Unfug wie die „Sexuelle Identität“ beinhaltet, resistent ist. Sollte ich mich da getäuscht haben? Ich kann nur hoffen, dass der gesunde Menschenverstand noch rechzeitig die Oberhand gewinnt, bevor Phantasiegebilde beschlossen werden, die früher oder später mit der Realität in Konflikt kommen müssten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Nun weiß ich, welche Parteien keine Stimme von mir mehr bekommen werden: alle genannten! Der Gesetzentwurf - und das danach beschlossene Gesetz - dient offensichtlich dazu, die Politikverdrossenheit weiter zu fördern und die Wahbeteiligung immer weiter zu senken. - Gute Nacht, christliches Abendland!

Es ist wichtig, dass die Menschen erkennen, dass auch die Spitzen der einst christlichen Parteien von NWO-Mächten in supranationalen Gremien fremdgesteuert werden und nicht mehr das eigene Volk vertreten. Es ist ja nicht nur in Deutschland so. Guter Rat ist teuer. Natur siegt zwar immer über Ideologie, fragt sich nur wann und unter welchen Umständen.

Muß man der Saar-CDU einen katholischen Katechismus kaufen, fragt man sich dann an dieser Stelle? Oder wie verstaubt wird dieser wohl im Bücherregal stehen? Aus christlicher Sicht gibt es maximal eine sexuelle Orientierung, die jeder Mensch frei wählen kann (mehr oder weniger, weil "wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde" Joh 8,34). Aber Gott hat jeden Menschen die Berufung zur Ehe zwischen Mann und Frau geschenkt. (aus KKK 1603: (...) Gott selbst ist Urheber der Ehe. Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind.)

Also aus christlicher Sicht gibt es maximal eine homosexuelle (sündige) Orientierung, aber niemals eine homosexuelle Identität vor Gott. Gleiches gilt für Menschen mit bisexueller oder gar pädophilen Neigungen. Wann werden wir wohl die nächste Schockwelle erleben, wenn dann in der Wissenschaft, in den Medien und in den Parteien von pädophiler Identität die Rede ist? Und das Jesus Christus Heilung von diesen sündigen sexuellen Desorientierungen schenkt, daß wird totgeschwiegen bzw. geleugnet. Es paßt ja nicht in das eigene Weltbild. Und das wird genauso wenig geglaubt, wie die Auferstehung von Jesus Christus. Die Saar-CDU ist wohl der allererste Vorreiter, der die christlich-abendländische Kultur begraben will. Eine Partei mit dem 'C' im Namen als Totengräber Europas. Einfach alles gar nicht zu glauben und im Kopf auszuhalten!

Es ist allerdings erschreckend, mit welch einer Systematik die Zerstörung der vom christlich-jüdischen Denken geprägten abendländischen Kultur auch in der BRD betrieben wird. Diese Erweiterung des Verfassungsartikels des Saarlandes macht deutlich, dass dieses Bundesland sich vom biblischen Menschenbild und der biblischen Ehe- und Familienordnung endgültig verabschiedet hat, und zwar auch die ja allerdings in vielen Dingen inzwischen als kulturbolschewistisch einzustufende CDU, und somit der Zerstörung der Werte, Maßstäbe und Ordnungen, auf denen das Gemeinwesen in Deutschland (und der westlichen Welt) fast 2000 Jahre lang gegründet war, weiter Vorschub leistet.

Aber die Quittung wird Gott präsentieren, denn es heißt eindeutig, dass der HERR sich nicht spotten lässt. Wer auf das Fleisch sät, der wird vom Fleisch das Verderben ernten. Eine geistliche Erweckung ist nun allerdings vom Staat und von politischen Parteien nie zu erwarten. Sie kann nur durch von Gesetz und Evangelium geprägter Buße und Umkehr kommen. Politisch-ethische Erneuerung aber ist von den derzeitigen Parteien wohl nicht zu erwarten. Hier bräuchte es frischer Kräfte, die konservativ, auf dem christlich geprägten Naturrecht basierend, und zugleich sozial ausgerichtet sind.

http://www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de