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Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch


06.11.09

Saarland-FDP setzt Schulvorbereitungsjahr durch

(MEDRUM) Die Ankündigung der saarländischen FDP, ein obligatorisches Kindergartenpflichtjahr einführen zu wollen, hat sich in dem am Donnerstag verabschiedeten Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition durchgesetzt.

Die saarländische FDP kündigte für die diesjährigen Landtagswahlen im Saarland bereits in ihrem Wahlprogramm an: "Wir setzen uns dafür ein, den Besuch des letzten Kindergartenjahres als obligatorisch einzuführen." Diese Forderung der FDP-Landespartei spiegelt die Forderung der Bundespartei aus ihrem Deutschland-Programm für die Bundestagswahl wieder.

Während im gemeinsamen Regierungsprogramm von Union und FDP für den Bund das Ziel eines obligatorischen Kindergartenpflichtjahres nicht verfolgt wird, konnte die saarländische FDP ihre Vorstellungen im Koalitionsvertrag mit CDU und Grünen im Saarland weitgehend durchsetzen. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, das gebührenfreie letzte Kindergartenjahr zu einem obligatorischen Schulverbereitungsjahr weiterzuentwickeln.

Nach der Koalitionsvereinbarung soll das Schulaufnahmeverfahren im Saarland künftig vor dem letzten Kindergartenbesuchsjahr ansetzen. Es werden individuelle Förderprogramme angestrebt, die im Rahmen des Schulvorbereitungsjahres angeboten werden sollen. Im Mittelpunkt sollen die notwendigen Sprachkenntnisse stehen, die für eine Schulvorbereitung unerlässlich sind. Die Fünfjährigen sollen jeweils 4 Stunden je Woche von einer Grundschullehrkraft altersangemessen unterrichtet werden. Das Schulvorbereitungs- und das erste Schuljahr sollen eine didaktisch-pädagogische Einheit bilden. Der Grundschullehrkraft soll für diesen Austausch und die inhaltliche Abstimmung eine wöchentliche Deputatstunde zur Verfügung stehen.

Die FDP ist derzeit die einzige Bundestagspartei, die in ihrem Regierungsprogramm ein Kindergartenpflichtjahr als so genanntes Schulvorbereitungsjahr fordert. In ihrem Deutschlandprogramm der FDP steht: "Im vierten Lebensjahr müssen Kinder verpflichtend auf ihren sprachlichen Entwicklungsstand geprüft werden. Kinder mit Schwächen sollten dann intensiv und – im Vorgriff auf die Schulpflicht – verbindlich gefördert werden, zum Beispiel im Rahmen der Start-Klasse. Ab dem fünften Lebensjahr wollen wir eine verbindliche Schulvorbereitung, in der Begabungen gefördert und Schwächen systematisch behoben werden."


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