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Mahnruf aus den Gemeinden geht weiter


27.03.11

Mahnruf aus den Gemeinden geht weiter

Initiative des ABC und Unterstützungsaktion der KSBB zum Pfarrdienstrecht bis zum 30. Juni 2011 verlängert

(MEDRUM) Die Initiatoren des «Mahnrufes aus den Gemeinden» haben die Laufzeit ihrer Initiative verlängert. Bis zum 30. Juni 2011 wollen der "Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC)" und die „Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB)" den Gemeindegliedern Gelegenheit geben, den Mahnruf zu unterstützen.

Anlässlich der Beschlüsse der Kirchenleitung der Evang.-Lutherischen Kirche in Bayern zur Zulassung homosexuell verpartnerter Pfarrerinnen und Pfarrer zum Pfarramt, startete die KSBB eine Unterstützungsaktion für den Mahnruf aus den Gemeinden, der zuvor vom Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) im Januar initiiert worden war. Ursprünglich war das Ende für die Unterstützungsaktion mit Unterschriftensammlung zum 2. April 2011 geplant. Jetzt entschieden ABC und KSBB, ihre Aktion bis zum 30. Juni 2011 zu verlängern.

Mit der Unterstützungsaktion für den «Mahnruf aus den Gemeinden» fordert die KSBB von den kirchenleitenden Organen,

  1. die im Juli 2010 getroffene Regelung des Landeskirchenrats zum Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus auszusetzen,
  2. in der ganzen Landeskirche das Bemühen um ein vertieftes Verständnis des biblischen Zeugnisses zu fördern, weil die Heilige Schrift bekenntnisgemäß die einzige Richtschnur der Kirche für Lehre und Leben ist,
  3. die gegenwärtigen humanwissenschaftlichen Forschungen zum Thema in der nötigen Breite und Differenziertheit zur Kenntnis zu nehmen sowie
  4. entsprechende Konsequenzen für alle kirchlichen Regelungen zur Homosexualität in der bayerischen Landeskirche zu ziehen, insbesondere für die Anwendung des Pfarrdienstgesetzes der EKD.

Dem Mahnruf war die Entscheidung der Landessynode vorausgegangen, den Pfarrdienst in der Evang.-Lutherischen Kirche in Bayern kirchenrechtlich generell für solche Pfarrerinnen und Pfarrer zu öffnen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Wesentliche Grundlage für diese Entscheidung waren die neun Thesen des Theologen Helmut Utzschneider (Neuendettelsau), Mitglied der Landessynode der ELKB und Vorsitzender des Ausschusses für Grundfragen kirchlichen Lebens. Die Thesen von Utzschneider lauteten:

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  1. Wie heterosexuelle Menschen haben auch homosexuell empfindende oder lebende Menschen Anteil an der Menschheit („Mann und Frau"), die Gott zu seinem Ebenbild geschaffen hat (1. Mose 1,26-27). Sie sind nicht mit einem Makel behaftet, der sie in höherem Maß zu Sündern machen würde als Heterosexuelle. Homosexuelle Menschen sind keine Geschöpfe minderer Würde.
  2. Deshalb sind die menschliche Entwürdigung und die rechtlich-soziale Diskrimi­nierung homosexuell empfindender oder homosexuell lebender Menschen abzu­lehnen. Dies gilt auch für Kirchenmitglieder sowie für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  3. Die Bibel sieht die sexuelle Gemeinschaft von Mann und Frau in der Regel in die Strukturen von Ehe und Familie eingebunden und knüpft an sie die Erwartung, dass aus ihnen Nachkommen hervorgehen. Dies ist im Mehrungssegen in 1. Mose 1,28 sowie im weiteren Verlauf der Urgeschichte (vgl. etwa 1 Mose 5, 10f) und der Erzelternerzählungen (1.Mose 12-50) zum Aus­druck gebracht. Es wird grundsätzlich im NT aus dem Mund Jesu bekräftigt (Mk 10,2-9); Paulus indessen war in Erwartung der baldigen Wiederkunft des Christus geneigt, der Ehelosigkeit den Vorzug zu geben (1 Kor 7).
  4. Die Sexualität homosexueller Menschen ist nicht unmittelbar auf Fortpflanzung gerichtet. Damit sind homosexuell lebende Menschen keine unmittelbaren Adressaten des Mehrungssegens des atl. Schöpfungstextes (1. Mose 1,28). Dies gilt allerdings auch für heterosexuelle Menschen, die willentlich oder unwillentlich ehelos leben bzw. deren eheliche Gemeinschaft ohne Nachkommen bleibt. Gelebte Sexualität, die nicht auf die Zeugung von Nachkommenschaft gerichtet ist oder kinderlos bleibt, ist per se kein Makel (vgl. die Liebeslieder des Hohen Liedes).
  5. Aus biblisch-theologischer Sicht (s.o. 3.) sind Ehen heterosexueller Paare mit Partnerschaften homosexueller Paare nicht gleichzusetzen. Diese Unterscheidung muss auch in kirchlichen Amtshandlungen deutlich werden. Allerdings sind die seit 2001 nach (GrA Ausschusstag 2010_11 TOP 5) deutschem Recht möglichen „eingetragenen Partnerschaften" als Gemeinschaften eigener Art zu begrüßen, weil sie homosexuell lebende und liebende Menschen aus der sozialen Ächtung und zur Verantwortung füreinander befreien. Entsprechend können eingetragene Partnerschaften auch seelsorgerlich begleitet werden.
  6. Die Bibelstellen, die homosexuelles Verhalten ausdrücklich inkriminieren und scharf sanktionieren (3. Mose 18,22; 20,13; Röm 1,18-32; 1 Kor 6,9-11; 1.Tim 1,8-10), sind in ihrem jeweiligen Argumentationskontext zu sehen und aus dem kulturellen Hintergrund ihrer Entstehungszeit heraus zu verstehen. Als anthropologische, rechtliche oder ethische Beurteilungsmaßstäbe für homosexuelles Empfinden oder homosexuelles Verhalten sind sie unter heutigen Bedingungen nicht geeignet. Strafwürdig sind und bleiben – wie bei Heterosexuellen auch – Vergewaltigung, Nötigung und Missbrauch.
  7. Stichhaltige wissenschaftliche Aussagen über die „Natur" der Homosexualität zu benennen oder die Ursachen für homosexuelles Empfinden oder Verhalten eindeutig zu bestimmen, trifft auf große Schwierigkeiten. Es gibt aber einen weiten, fachlich gestützten Konsens (Welt­gesund­heitsorganisation, 1992, deutsche Bundesregierung, 2008) darüber, dass Homo­sexualität als solche nicht als krankhaft zu bewerten ist.
  8. In innerkirchlichen Konflikten um die Lebensform homosexueller kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind die Einstellungen und Gefühle aller Beteiligten, insbesondere in den Gemeinden, zu respektieren. Nichts aber sollte gegen die Würde der betroffenen homo­sexuellen Mitarbeitenden geschehen. Daran sollten auch kirchliche Sonderrechte, die aus dem deutschen Grundgesetz abgeleitet werden können, nichts ändern.
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    Homosexuell empfindende und lebende Menschen sind außerhalb und innerhalb der Kirche und erst recht unter kirchlichen Mitarbeitenden eine Minderheit. Der Umgang mit der Menschenwürde von Minderheiten ist ein Prüfstein kirchlicher Glaubwürdigkeit.

Die sich darin widerspiegelnde Auffassung ist ebenso umstritten wie die Position des bayerischen Landeskirchenrats, der unter Führung von Landesbischof Johannes Friedrich für eine gleichwertige Betrachtung von homosexuellen Partnerschaften im Pfarrdienst plädiert.

Als Beitrag zum kritischen Diskurs der Problematik "Homosexelle Partnerschaften im Pfarrdienst" erschien im März das Buch "... und schuf sie als Mann und Frau" (MEDRUM, 13.03.11: →  ... und schuf sie als Mann und Frau ). Darin enthalten sind unter anderem die Beiträge:

  • «Genese einer Fehlentscheidung» von Martin Pflaumer (Mitglied der Landessynode Bayern)
  • «Unterweisung und Ermahnung nach dem Wort Gottes» von Prof. Dr. Reinhard Slenczka D.D.
  • «Bemerkungen zur Freigabe des Pfarrhauses für verpartnerte Homo-Paare» von Prof. Dr. Günter R. Schmidt
  • «Zur Debatte über den offenen Brief der acht Altbischöfe» von Bischof i. R. Prof. Dr. Ulrich Wilckens

Ulrich Wilckens, Mitautor des Buches, gehört zu den acht Altbischöfen, die sich im Januar mit einem Offenen Brief an alle Synodalen der EKD-Gliedkirchen gewandt haben und davor warnen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften für den Pfarrdienst in der EKD als geeignet und vereinbar mit der Heiligen Schrift zu betrachten. Die Herrlichkeit der Ebenbildlichkeit des von Gott als Mann und Frau geschaffenen Menschen dürfe nicht preisgeben werden, mahnt Wilckens, der auf die Heilige Schrift verweist, nach der die Ehe der einzig angemessene Ort für das sexuelle Zusammenleben des Menschen sei. Gleichgeschlechtliche Sexualakte verkehren die gute Ordnung der Schöpfung, so Wilckens. Das sexuelle Verhalten müsse vielmehr nach dem Willen Gottes ausgerichet werden, aber nicht mit Hilfe des Gebots der Nächstenliebe gutgeheißen werden. Dies würde seines christlichen Sinnes entleert, wenn es zur unbedingten Anerkennung der Lebensweise verhelfen soll, mahnt der Altbischof. Der Professor für Theologie Wilckens gehört zu den bedeutendsten neutestamentlichen Theologen. Er wird insbesondere von Papst Benedikt XVI. in dessen nun erschienenen, zweiten Band über Jesus von Nazareth vielfach zitiert.

Information und Online-Aktion Mahnruf Mahnruf aus den Gemeinden (URL: http://www.medrum.de/node/8041)


19.02.11 MEDRUM KSBB unterstützt Mahnruf des ABC aus den Gemeinden