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Lefebvre-Bischof Williamson muß Argentinien wegen Leugnung der Shoa verlassen


20.02.09

Lefebvre-Bischof Williamson muß Argentinien wegen Leugnung der Shoa verlassen

Regierung setzt Frist von 10-Tagen

(MEDRUM) Der Lefebvre-Bischof Richard Williamson muß innerhalb von 10 Tagen Argentinien verlassen haben. Diese Frist wurde ihm von der argentinischen Regierung gesetzt, weil seine leugnenden Äußerungen über den Holocaust als Beleidigung für die Argentinier und das jüdische Volk angesehen werden.

Wie die Tagesschau meldet, erklärte der Innenminister Argentiniens, Florencio Randazzo, mit seiner Leugnung der Shoa habe Williamson "die Argentinier, das jüdische Volk und die ganze Menschheit" beleidigt. Als weiterer Grund wurde genannt, dass es "Unregelmäßigkeiten" in seinen Aufenthaltspapieren gebe. Der gebürtige Brite habe die wirklichen Gründe für seinen Aufenthalt verschwiegen und angegeben, er arbeite für eine Nichtregierungsorganisation.

Richard Williamson hatte im Januar ein Interview im schwedischen Fernsehen gegeben, das am 21. Januar ausgestrahlt wurde. Darin hatte er erklärt, er glaube nicht, dass eine Vernichtung von Juden in Gaskammern des Nazi-Regimes stattgefunden haben könne. Nachdem seine Leugnung bekannt wurde, hatte dies weltweite Entrüstung darüber ausgelöst, dass Papst Benedikt XVI. zuvor zugestimmt hatte, Richard Williamson und drei weiteren Geistlichen, die von dem abtrünnigen ehemaligen Erzbischof Levebvre unbefugt zu Bischöfen geweiht worden waren, die Exkommunikationsstrafe zu erlassen. Diese Strafe und ihre Aufhebung standen jedoch in keinerlei Zusammenhang mit den Äußerungen von Richard Williamson zum Genozid am jüdischen Volk, sondern sind eine kirchenrechtliche Maßnahme gegen das kirchliche Vergehen einer Spaltung in der Katholischen Kirche. Die Exkommunikation war aufgrund schismatischer Vergehen des abtrünnigen Bischofs Lefebvre und der Gefolgschaft anderer Priester in der so genannten Piusbruderschaft ausgesprochen worden, die die Entscheidungen des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht anerkannten und der kirchlichen Autorität des Papstes zuwider handelten.

Williamson war mit der Exkommunikation durch Papst Johannes Paul II. auch die Erlaubnis entzogen worden, ein Priesteramt auszuüben. Mit dem Erlaß der Exkommunikationsstrafe sollte ihm und den anderen Bischöfen nun lediglich die Gnade erwiesen werden, in die kirchliche Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche zurückkehren zu können.  Hierzu gehört insbesondere die Erlaubnis, kirchliche Sakramente wie den Emfang der Eucharistie, das Bußsakrament oder die Sterbesakramente empfangen zu dürfen. Dazu wurde am 21.01.09 ein Dekret erlassen, mit dem auf das Gesuch der abtrünnigen Bischöfe geantwortet wurde. Ungeachtet dieses Angebots einer kirchlichen Versöhnung wurden die Äußerungen von Williamson zum Holocaust von Papst Benedikt und vom Vatikan jedoch als völlig "inakzeptabel" zurückgewiesen und verurteilt. Auch die Suspendierung von kirchlichen Ämtern hatte Papst Benedikt nicht zurückgenommen. Damit blieb es den Lefebvre-Bischöfen trotz Erlasses der Exkommunikationsstrafe auch weiterhin versagt, vollwertiges Mitglied der Katholischen Kirche zu sein.

Dennoch wurde der Gnadenerweis durch Erlass der Exkommunikationsstrafe in den deutschen Medien als Rehabilitation eines Holocaust-Leugners dargestellt. Nachdem bereits am 22.01.09 in der schweizer Zeitung "Tagesanzeiger" der Eindruck erweckt wurde, der Papst billige die Holocaust-Leugung ("Papst begnadigt notorischen Holocaust-Leugner") deutete das Wochenmagazin "Der Spiegel" den kirchlichen Akt politisch um als Rehabilitation eines Holocaustleugners (Papst rehabilitiert Holocaustleugner). Der Spiegel machte dies zum Hauptthema einer Spiegel-Ausgabe "Der entrückte Papst". Selbst die ARD übernahm in einem Bericht von Gregor Hoppe aus dem ARD-Hörfunkstudio Rom am 05.02.09 die unzutreffende Gleichsetzung mit einer politischen Rehabilitation, indem sie zur Exkommunikaton fragte, ob der Papst die Rehabilitation noch zurücknehmen könne tagesschau.de/ausland/exkommunikation). Die "TAZ" nahm die Kontroverse um Bischof Williamson gleich zum Anlaß, ihre Leser beim Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche anzuleiten (TAZ ermuntert zum Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche). Sie präsentierte ihren Lesern ein Menü kirchenfeindlicher Urteile, in dem der Katholischen Kirche eine hetzerische Mischung von Attributen wie frauenfeindlich, judenfeindlich und schwulenfeindlich zugeordnet werden konnte.

Die Darstellung im Spiegel und anderer Medien war auch Anlaß für Stellungnahmen zahlreicher Politiker. So hatte sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel ebenfalls zunächst kritisch in den Medien über die Haltung des Papstes geäußert, suchte danach jedoch das Gespräch mit Papst Benedikt und schlug eine versöhnliche Linie ein. Im Gegensatz zu manch anderen hatte der CDU-Abgeordnete Norbert Geis die Haltung des Papstes von vorneherein nicht als politische Rehabilitation von Williamson mißgedeutet. Geis hatte erkannt, dass der Papst keinen Holocaust-Leugner politisch rehabilitierte, sondern abtrünnigen Vertretern der Kirche versöhnlich die Chance eröffnen wollte, nach ihren Abspaltungsakten wieder Teil der kirchlichen Gemeinschaft der Katholische Kirche werden zu können. Diese Haltung spiegelt nichts anderes wider als die Lehre Jesu Christi, denen, die Versöhnung mit der Kirche zu suchen, diese nicht zu verweigern, weil sie inakzeptable Äußerungen zum historischen oder politischen Geschehen abgeben. Selbst wenn ein Angehöriger der Kirche eine politisch unerträgliche Meinung abgibt, kann die Kirche ihm als Sterbenden nicht die Sakramente verweigern. Das müsste sie aber tun, wenn sie etwa der Erwartung entrüsteter Medien nachkommen wollte, einen Williamson wieder zu exkommunizieren, wenn dieses kirchenrechtlich überhaupt möglich wäre. Die Kirche ist keine Institution einer Partei vergleichbare Institution, die Mitglieder wegen parteischädigender Äußerungen ausschließen kann, wie es Wolfgang Clement erfahren hat. Die Kirche kann Lehrbefugnisse entziehen, sie kann Ämter entziehen, sie kann exkommunizieren, aber sie darf niemanden vom Seelenheil und von der Zugehörigkeit zu Kirche ausschließen, der nicht an den Holocaust glaubt, selbst wenn ihr diese Konsequenz Schaden zu fügen. Für die Kirche gibt es keine Opportunitätsentscheidung. Sie muß eine solche Bürde tragen.

Papst Benedikt bekräftigte bei einem Treffen mit führenden jüdischen Persönlichkeiten am 12.02.09 seine Erschütterung über den Genozid am jüdischen Volk. Er bezeichnete die Shoa als ein "Verbrechen gegen Gott und die Menschheit" und erteilte einem Zurück im Verhältnis der katholischen Kirche zum Judentum eine klare Absage (Benedikt XVI.: Kein Zurück im Verhältnis zu Brüdern des jüdischen Volkes). Williamson wurde vom Vatikan zum Widerruf seiner Holocaust-Leugnung aufgefordert, ist dieser Aufforderung bis heute jedoch noch nicht nachgekommen. Auch die schismatische Piusbruderschaft hat sich wiederholt von den Äußerungen Williamsons distanziert. So hatte sich insbesondere der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Felley, von den Äußerungen Williamsons deutlich distanziert. Nach Bekanntwerden seiner Holocaust-Leugnung im schwedischen Fernsehen wurde Williamson untersagt, politische Stellungnahmen abzugeben. Vor zehn Tagen wurde Williamson zudem die Leitung des Priesterseminars der traditionalistischen Pius-Bruderschaft im argentinischen La Reja entzogen. Dort hatte er seit 2003 Priester ausgebildet.

Falls Williamson der Aufforderung nicht folgt, Argentinien zu verlassen, muß er nach Fristablauf mit einer sofortigen Ausweisung durch die argentinischen Behörden rechnen.


MEDRUM-Artikel -> Angela Merkel sucht Rehabilitation durch den Papst