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Lebenshilfe gegen Abtreibungsautomatismus

20.03.08


Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März

Lebenshilfe gegen Abtreibungsautomatismus

Zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März wendet sich die
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gegen den
Abtreibungsautomatismus in Deutschland. Wie die Bundesvereinigung
Lebenshilfe feststellt, ist fast immer ein Schwangerschaftsabbruch die
Folge, wenn durch vorgeburtliche Untersuchungen das Down-Syndrom
festgestellt wird. Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter
fordert daher umfassende Beratung für Eltern, die vor eine solch
schwierige Entscheidung über Leben und Tod gestellt werden. Es sei
hierzulande kaum bekannt, dass die derzeitige Gesetzeslage im Fall des
Down-Syndroms eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft
erlaube, auch die Tötung von lebensfähigen Föten. Die Eltern seien nicht
verpflichtet, sich über die Entwicklungschancen ihres Kindes beraten zu
lassen. In aller Regel werde ihnen nicht mal ein solches Angebot
gemacht. Hier steht die Lebenshilfe mit ihrem bundesweiten Netz
von mehr als 525 örtlichen Vereinigungen gerne zur Verfügung.